STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13709 Thema: Tierschutzrechtliche Kontrollen in Schweinezuchtbetrieben in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen gab es in sächsischen Schweinezuchtbetrieben im Jahr 2017 in Sachsen (Anzahl der Kontrollen , angemeldet oder unangemeldet, welcher Betrieb)? Frage 2: Welche Mängel, bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen)? Frage 3: Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Verstöße angeordnet? Frage 4: Welche der angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern umgesetzt? Frage 5: Welche nicht und was waren die Gründe dafür? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Beantwortung sei erläuternd vorangestellt, dass die Durchführung von tierschutzrechtlichen Kontrollen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz erfolgt. Die zuständigen Behörden sind danach verpflichtet, über die durchgeführten Kontrollen zu berichten. Die Dokumentation der Tierschutzkontrollen erfolgt digitalisiert anhand eines Datenerfassungssystems . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/505 g,r}4den, '/Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Amtliche Kontrollen werden entsprechend der Verordnung grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt. Daher existiert keine Berichtspflicht, ob die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet sind. Dieser Parameter wird daher vom Datenerfassungssystem nicht abgebildet. Die Fragen werden inhaltlich wie folgt beantwortet: Im Jahr 2017 wurden 38 Kontrollen in 25 sächsischen Schweinzuchtbetrieben durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) durchgeführt. Eine detaillierte Darstellung, aus Datenschutzgründen anonymisiert, kann der beigefügten Anlage entnommen werden. ln fünf sächsischen Schweinezuchtbetrieben wurden bei diesen Kontrollen die in den Spalten 4 und 5 der Anlage dargestellten Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Von den LÜVÄ werden die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Anordnungen getroffen und durchgesetzt, auch dies kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Ob die Mängel abgestellt werden, wird in regelmäßig durchgeführten Nachkontrollen engmaschig überwacht. :J,uz;G["_ Barbara Klepsch Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13709 Betrieb Aniahl Anzahl Kontrollen mit Im Rahmen dieser Prä%isierung Verstoß angeordnete Maßnahmen und/oder Buß.. oder Kontrollen Verstoß tlersdlutzrechtlk:hen Kontrollen Zwangsgeld gegen das Tierschutzgesetz festuestellte Mängel bzW, Verstöße 1 1 0 2 1 0 3 1 0 4 2 0 5 1 0 6 1 0 7 4 1 Ernährungs-/ Pflegezustand; Sie haben ein Tier, welches Sie halten/ betreuen I zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen Ordnungsverfügung- allgemein Verhaltensgerechte Unterbringung entsprechend angemessen ernährt I gepflegt.;Sie haben ein Tier, dass Sie halten, betreuen oder zu betreuen haben, nicht verhaltensgerecht untergebracht. 8 1 0 9 1 0 10 1 0 11 2 2 Versorgung kranker/verletzter Es ist nicht sichergestellt, dass soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, kranker oder Bericht/Protokoll;mündliche Tiere;sonstige Verstöße im verletzter Tiere ergriffen werden.;sonstige Verstöße im Zusammenhang mit der Durchführung des Tierschutzgesetzes Belehrung;Beratung;Ordnungsverfügung- Sonstige Zusammenhang mit der ohne Durchführung des TierSchG Zwangsgeldandrohung;Bericht/Protokoll;mündlich e Belehrung 12 1 0 13 2 0 14 1 1 Bewegung Sie haben die Möglichkeit eines Tieres, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen haben, zu artgemäßer Bewegung Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung so eingeschränkt, dass ihm Schmerzen I vermeidbare Leiden I Schäden zugefügt wurden 15 1 0 16 1 0 17 5 0 18 1 0 19 1 1 Ernährungs-/ Pflegezustand Sie haben ein Tier, welches Sie halten I betreuen I zu betreuen haben, nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen Beratung;Mängelbericht/Kontrollbericht mit entsprechend angemessen ernährt I gepflegt. Anordnung 20 1 0 21 1 1 Schmerzen, Leiden, Schäden- Einem Wirbeltier in Obhut (Tier) wurden ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen I Leiden I Schäden vorsätzlich oder zugefügt; Es ist nicht sichergestellt, dass soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, fahrlässig;Maßnahmen bei kranken Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung oder verletzten Tieren kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird 22 4 0 23 1 0 24 1 0 25 1 0 . - 2018-07-11T10:39:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes