STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13711 Thema: Einbürgerungen 2017 und Rücknahmen rechtswidriger Einbürgerungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen der 1560 im Jahr 2017 erfolgen Einbürgerungen handelte es sich um eine Anspruchseinbürgerung (§§ 10 ff. StAG) und bei wie vielen um ein Ermessenseinbürgerung (§§ 8 f. StAG)? (Bitte die Gründe für das jeweilige öffentliche Interesse der Einbürgerungen bzw. die Gründe der Vermeidung einer besonderen Härte nennen) Die 1.560 Einbürgerungen im Jahr 2017 erfolgten auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 1.406 Personen § 10 Abs. 2 StAG 34 Personen § 9 StAG 104 Personen § 8 StAG 14 Personen Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz (GG) 2 Personen Die Frage des öffentlichen Interesses im Einzelfall stellt sich nur bei Einbürgerungen nach § 8 StAG. Gründe für die 14 Einbürgerungen nach § 8 StAG waren Folgende: 1 x Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses (Wissenschaftler), 6 x anerkannte Flüchtlinge, 4 x Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher, 1 x Abkömmling eines Deutschen, 1 x staatenlos, 1 x Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen. 113 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/170 Dresden, ...>"›. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wie viele der 1560 im Jahr 2017 in Sachsen eingebürgerten Personen waren Schüler, Studenten, Auszubildende, Erwerbstätige, Erwerbslose, Rentner und sonstige? Von einer umfassenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Staatsangehörigkeitsbehörden erfassen nicht sämtlich die erfragten Angaben statistisch . Die vorliegenden Angaben sind daher nicht vollständig. Auf Nachfrage bei den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städten liegen für 1.312 eingebürgerte Personen folgende Angaben vor: 195 Schüler, 125 Studenten, 42 Auszubildende, 768 Erwerbstätige, 75 Erwerbslose, 25 Rentner, 82 Sonstige. Die Stadt Chemnitz, der Vogtlandkreis sowie der Landkreis Leipzig führen zu den erfragten Angaben keine Statistik. Für eine sachgerechte Beantwortung der Frage müssten die Einbürgerungsakten im Archiv angefordert und händisch ausgewertet werden. Der Gesamtaufwand zur Auswertung von 248 Einbürgerungsakten wird auf ca. 50 Arbeitsstunden geschätzt. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der vorstehend genannten Staatsangehörigkeitsbehörden wird auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von einer umfassenden Beantwortung aufgrund der Unverhältnismäßigkeit und der Unzumutbarkeit des Aufwands abgesehen. Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Rücknahmen rechtswidriger Einbürgerungen in Sachsen erfolgten seit 2010? (Bitte jahresweise und nach Grund aufschlüsseln) Im Freistaat Sachsen wurde seit 2010 eine Einbürgerung zurückgenommen. Die Stadt Leipzig hat 2010 diese Einbürgerung aufgrund falscher Angaben zurückgenommen, da der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit von Antragstellerseite verschwiegen worden war. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-07-06T10:17:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes