SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13712 Thema: Bauverzögerungen gemeinsame Haftanstalt von Sachsen und Thüringen in Zwickau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war der für das sächsisch/thüringische Gemeinschaftsprojekt Neubau JVA Zwickau kalkulierte Baukostenpreis und um welchen Betrag überstieg das kürzlich abgelehnte Angebot eines Generalunternehmers diesen Preis? Frage 2: Mit welchem Baukostenpreis wird aktuell (neu) gerechnet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Vorhaben wurde mit 171 ,5 Mio. € auf Grundlage einer Entwurfsplanung genehmigt. Bestandteil der Entwurfsplanung war eine Kostenberechnung nach DIN 276. tijSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2106/7301/1 4/68- 2018/29184 Dresden , l. q . Juni 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf. sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für versdllüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSACHsEN Eine Veröffentlichung des konkret kalkulierten Baukostenpreises erfolgt nicht, weil dem Freistaat ein erheblicher Nachteil bei der anstehenden Vergabe der Bauleistungen entstehen würde, da davon ausgegangen werden muss, dass potenzielle Bieter ihr Angebot auf Basis dieser Informationen ausrichten und dies dem Bieterwettbewerb wesentlich schadet. Ebenfalls wird bzgl. des erfragten Angebots eines Generalunternehmers von einer Beantwortung abgesehen, da dieser Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegenstehen. Die Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbaren. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse des Bieters, deren Offenbarung Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Mitwettbewerber könnten dadurch Vorteile im künftigen Vergabeverfahren haben und der Wettbewerb eingeschränkt werden. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht zu beantworten ist, da eine Veröffentlichung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens schaden könnte. Die Bewahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens stehen insofern der Verpflichtung der Staatsregierung zur öffentlichen Beantwortung der Frage im Parlament entgegen. Die Staatsregierung ist jedoch bereit, im Wege der nicht öffentlichen Informationsübermittlung im zuständigen Ausschuss des Sächsischen Landtages mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk die Angaben mündlich vorzutragen. Hierdurch bleiben sowohl die durch Art. 51 Absatz 2 SächsVerf geschützten Rechtsgüter als auch der Informationsanspruch des Parlaments aus Art. 51 Absatz 1 SächsVerf gewahrt. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 3: Welchen Zeithorizont wird das neue Vergabeverfahren haben? SSACHsEN Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen aufgrund der aktuell erforderlichen Neuausrichtung der Ausschreibung noch keine Angaben zum zeitlichen Umfang vor. Frage 4: Um welche Zeitspanne wird sich der Bau der JVA verzögern? Frage 5: Wann konkret ist mit der Aufnahme des Betriebes der JVA zu rechnen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Hinsichtlich des Baus und der Inbetriebnahme der neuen JVA Zwickau sind Verzögerungen zu erwarten. Die zeitlichen Konsequenzen aus der notwendigen Neuausschreibung werden aktuell ermittelt und können daher noch nicht verbindlich benannt werden. Mit freundlichen Grüßen /~ 1'fJ Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 2018-07-02T14:18:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes