STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT sÀcHSIscHEs STAATSI\¡INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00S10 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BUNDNIS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6113714 Thema: Fischsterben in Göda Ortsteil Nedaschütz (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 8. Juni 2018 wurde innerhalb kürzester Zeit der gesamte Bestand einer Forellenzucht in Nedaschütz vernichtet. Laut Medieninformationen ist noch nicht klar, woran die Fische starben. Es berichtete unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk. (https ://www. md r.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoverswerdakamenz /fischsterben-schwarzwasser-nedaschuetz-1 00.html) Es wird aber vermutet, dass oberhalb der Zuchtanlage in das Schwarzwasser eine giftige Substanz eingeleitet wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Fischsterben in Nedaschütz sowie dessen Ursache(n) sind Gegenstand ei nes laufenden pol izei lichen Erm ittlungsverfahrens. Frage I Wieviele Flusskilometer bzw. Flächen stehender Gewässer sind betroffen und wurde eine Schädigung des Mikround /oder Makrobenzoens festgestellt? Frage 2: Wieviele Fische und andere Arten/ Artengruppen wurden getötet? (bitte Arten und Anzahl angeben, bitte angeben) Zusammenfassende Antwort zu Frage 1 und 2 l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. Juni 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050121191 Dresden, 4. Juli 2018 s¡mut+ -(.) oþzutúitu¡ñrhrþe dsts¿hddst Hausanschrift: Sächsisches Staatsmínisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlìnien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. ' Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSIVI I N I STERI U I\4 FÜR UN4WEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Das Fischsterben in Nedaschütz am 8. Juni 2018 ereignete sich nach derzeitigem Kenntnisstand durch Eintrag eines fischgiftigen Stoffes in das Hoyerswerdaer Schwarzwasser und somit in Zuchtbecken (Hälteranlage) des Fischzuchtbetriebes in Nedaschütz. Über Schadigungen von Lebewesen im Gewässer Hoyerswerdaer Schwarzwasser ist bislang nichts bekannt. Entsprechende Hinweise gingen weder von Anliegern noch vom Ausübungsberechtigten der Fischerei ein. Eine Strafanzeige des Letzteren wurde ausdrücklich noch ohne Angaben über Schäden eingereicht. Da die Ermittlungen zur Ursache noch nicht abgeschlossen sind, kann keine Angabe zur insgesamt potenziell betroffenen Gewässerstrecke gemacht werden. ln den Becken befanden sich Forellen, Störe und Saiblinge. Den zuständigen Behörden ist keine exakte Anzahl der geschädigten Fische bekannt (Stand 25. Juni 2018), ihre Menge wurde auf circa 13 Tonnen der Fischarten Regenbogenforelle und Saibling geschätzt. ln den Zuchtbecken befanden sich zum Zeilpunkt des Vorfalles auch Störe, jedoch wurden diese nicht getötet. Frage 3: Was ergaben die Untersuchungen der Wasserproben/ Fischkadaver(bitte Gifte/ Schadstoffe angeben) und wurde dadurch die Todesursache ermittelt? Die genauen Bestandteile des fischgiftigen Stoffes sind Gegenstand der laufenden polizeilichen Ermittlungen. Frage 4: Wurde der Verursacher des Fischsterbens ermittelt; wer ist es und welche rechtlichen Konsequenzen zieht das nach sich? Die Ursache des Fischsterbens ist Gegenstand der laufenden polizeilichen Ermittlungen . ln Abhängigkeit von deren Ergebnis wird von der Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Straftatbestandes, etwa $ 324 StGB, geprüft; liegt kein Straftatbestand vor, kommt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsgeldverfahrens infrage. Voraussetzung ist die zweifelsfreie Ermittlung des Verursachers. Frage 5: Wie hoch ist der wirtschaftliche Schaden dieses Fischsterbens für das Unternehmen,,Forellenzucht in Nedaschütz"? (inklusive Entsorgung der Kadaver) und wie kann das Unternehmen ,,Forellenzucht in Nedaschütz " finanziell vom Freistaat Sachsen unterstützt werden, wenn kein Verursacher ermittelt wird und/oder die Versicherung nicht bezahlt? Die Höhe des wirtschaftlichen Schadens muss gutachterlich festgestellt werden. Wenn die Weiterführung des Betriebes aus eigener Liquidität nicht möglich ist, kann eine Notstandsbeihilfe nach der Förderrichtlinie Krisen und Notstände vom 30. Juni 2015 (SächsABl.SDr. S. S 314) beantragtwerden. Mit freundlichen Grüßen f( f' Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-07-05T12:31:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes