STAATSMINISTERIUM DES INNERN Isat kfi SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13715 Thema: Feuerwehrführerschein Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes , des Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerkes haben, seit der Einführung 2011, die Möglichkeit genutzt, die unbürokratischen und kostengünstige Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge zu erwerben. Bitte nach Gemeinden, Landkreisen, Freiwillige Feuerwehr /Katastrophenschutz/Technische Hilfswerk/Rettungsdienst und Jahren aufschlüsseln. Der Staatsregierung liegen nur vereinzelt Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Zugehörigkeit der Antragsteller zur Freiwilligen Feuerwehr, zu den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk oder sonstigen im Katastrophenschutz tätigen Organisationen wird nur teilweise erfasst. Zum Wohnort der Antragsteller werden keine Statistiken geführt. Die Gesamtzahl der erteilten Fahrberechtigungen — aufgeschlüsselt nach Fahrerlaubnisbehörde und Jahr — ist der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Welche Kosten entstehen bei bzw. bis zur (einschließlich Fahrstunden und Prüfungskosten) Erteilung des so genannten „Feuerwehrführerscheins " bzw. der Fahrberechtigung für die Einsatzfahrzeuge für die Gemeinden? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/54/33 Dresden, 1 0 . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung ist hierzu lediglich die Höhe der Verwaltungskosten bekannt, die den Antragstellern bei Erteilung der Fahrberechtigung nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auferlegt werden. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Gebührennummer Gebührenhöhe Grund 201 5,10 EUR Prüfung des Antrags 202.10 19,20 EUR Ausstellung der Fahrberechtigung Gegebenenfalls kann noch die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für die Überprüfung des Einweisungsberechtigten durch eine Abfrage beim Kraftfahrt -Bundesamt erforderlich werden. Diese Gebühr beträgt 3,30 EUR. Frage 3: Für welche ehrenamtlichen Angehörigen und Helfer (aus Frage 1) ist die im Investitionspaket für die sächsischen Feuerwehren enthaltene Förderung von zwei Feuerwehrführerscheinen pro Gemeinde möglich? Für Helfer im Katastrophenschutz, die gleichzeitig Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr sind, ist die Förderung des Führerscheinerwerbs möglich. Frage 4: Wie sieht das geplante Prozedere aus, mit dem die Gemeinden die Förderung von Feuerwehrführerscheinen erhalten können? Die geplanten Zuwendungen zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE sind von den Gemeinden mit Antrag (Anlage 6 der Richtlinie Feuerwehrförderung ) bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Die Landkreise teilen den sich ergebenden Gesamtbedarf an Führerscheinen über die Landesdirektion Sachsen dem Staatsministerium des Innern (SMI) mit. Für das Jahr 2018 werden Frist und Verfahren für die Förderung des Führerscheinerwerbs durch das SMI bestimmt. Frage 5: Wo findet die Ausbildung (Theorie und Praxis) sowie die Prüfung zum Feuerwehrführerschein statt? Die Staatsregierung hat hinsichtlich der Durchführung der Ausbildung und der Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE keine Regelungen getroffen. Diese kann an jeder Fahrschule, die den Erwerb des entsprechenden Lkw- Führerscheins anbietet, durchgeführt werden. Für die Erteilung der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge, den „Feuerwehrführerschein ", ist nach den Regelungen der Sächsischen Fahrberechtigungsverordnung unter Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN anderem Voraussetzung, dass eine Einweisung und eine praktische Prüfung auf öffentlichen Straßen stattgefunden haben. Weitere Regelungen zum Ort der Ausbildung und zur Prüfung sind nicht getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Drs.-Nr. 6/13715 Gesamtzahl der erteilten Fahrberechtigungen Fahrerlaubnis- 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 behörde Landeshauptstadt 0 1* 5* 1* 6* 13* 6* 2* Dresden Stadt Chemnitz 0 1 (FwF) 1 (FwF) 0 0 0 0 0 Stadt Leipzig (keine Zahlen 6* 2* 1* 2* 2* 1* 0 vorhanden) Landratsamt 0 16* 6* 7* 15* 8* 8* 4* (LRA) Bautzen LRA 0 7 (FwF) 19 (FwF) 24 (FwF) 6 (FwF) 3 (FwF) 5 (FwF) 0 Erzgebirgskreis LRA Görlitz 6 (FwF) 7 (FwF) 6 (FwF) 9 (FwF) 2 (FwF) 0 9 (FwF) 0 (FwF) LRA Landkreis 0 16* 3* 1* 6* 5* 7* 5* Leipzig LRA Meißen 1* 8* 1* 4* 6* 3* 1* 0 LRA (keine Zahlen 9* 30* 8* 12* 4* 3* 0 Mittelsachsen vorhanden) LRA Nordsachsen 0 9* 2* 5* 5* 1* 10* 0 LRA Sächsische 0 (FwF) 4 (FwF) 6 (FwF) 5 (FwF) 22 (FwF) 24 (FwF) 11 (FwF) 4 (FwF) Schweiz- 0 (Rettungs- 1 (Rettungs- 0 (Rettungs- 2 (Rettungs- 5 (Rettungs- 5 (Rettungs- 2 (Rettungs- 1 (Rettungs- Osterzgebirge dienst) dienst) dienst) dienst) dienst) dienst) dienst) dienst) 0 (THW) 0 (THW) 0 (THW) 0 (THW) 0 (THW) 0 (THW) 0 (THW) 0 (THW) 0 (s. Katschutz) 2 (s. Katschutz) 0 (s. Katschutz) 1 (s. Katschutz) 0 (s. Katschutz) 0 (s. Katschutz) 0 (s. Katschutz) 0 (s. Katschutz) LRA 0 6 (FwF) 2 (FwF) 15 (FwF) 2 (FwF) 2 (FwF) 3 (FwF) 1 (FwF) Vogtlandkreis LRA Zwickau 1* 0 2* 3* 1* 1* 1* 1* Gesamt: 8 93 85 86 90 71 67 18 Erklärung: FwF (Freiwillige Feuerwehr) THW (Technisches Hilfswerk) s. Katschutz (sonstiger Katastrophenschutz) * (Keine statistische Erfassung nach Einsatzstelle) 2018-07-11T10:59:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes