STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSE1N Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/153-2018/ esden, Juli 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13722 Thema: Beschluss des Kabinetts vom 12.06.2018 zur besseren Bezah lung der Beschäftigten an den kommunalen Theatern und Orchestern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Medieninformation des SMWK vom 12.06.2018 „40 Millionen Euro zur Stärkung der Kultur" wird Frau Staatsministerin Stange zitiert wie folgt: Das Land unterstützt damit die Kommunen als Träger. Diese werden sich Ihrerseits mit einem Eigenanteil an der finanziellen Besserstellung ihrer Theater und Orchester beteiligen." Die Ministerin ergänzt: „Ich danke allen Beteiligten, mit denen wir diese gute Lösung verhandelt haben..." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Einrichtungen und Institutionen waren an den Verhand lungen beteiligt und welche Vereinbarungen wurden zwischen dem SMWK, den Kulturräumen und den Kommunen konkret getroffen? Zum ersten Teil der Frage: Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Verhand lungen der Staatsregierung zum Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 (Haushaltsverhandlungen). Beteiligt waren demgemäß neben dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Staatskanzlei sowie das Staatsministerium der Finanzen. Zum zweiten Teil der Frage: Keine. Frage 2: Welche rechtlichen Normen bilden die Grundlage für die unter 1. erfragten Vereinbarungen? Entfällt. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamiiie Hausanschrift: Staatsministerlum für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Anforderungen stellt das SMWK an die von den Kulturräumen zu erarbeitenden Strukturentwicklungskonzepte? Das Verfahren und die Anforderungen an solche Strukturkonzepte ergeben sich grund sätzlich aus der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissen schaft und Kunst über die Bewilligung von Zuwendungen für Investitionen und Struktur maßnahmen nach § 6 Abs. 2 Buchst, b SächsKRG (VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG) vom 8. August 2013. Mit den geplanten zusätzlichen Strukturmitteln soll zum einen eine Verbesserung der Einkommen der Beschäftigten der Einrichtungen erreicht werden, zum anderen eine Stärkung des Kulturangebotes der Einrichtung. Maßstab für die Verbesserung der Ein kommen der Beschäftigten ist der Stellenplan zum Stichtag 31.12.2017 und das Einkom mensniveau zum 31.12.2018. Die Stärkung der Kulturangebote muss überwiegend au ßerhalb der Stammspielstätten der Einrichtungen erfolgen. In dem vorzulegenden Struk turkonzept soll auch auf die geplante Nachhaltigkeit der Strukturmaßnahmen eingegan gen werden. Die erreichten Ziele (Verbesserung der Einkommen der Beschäftigten, Stär kung des Kulturangebotes) sind bis mindestens zwei Jahre nach Ende der Strukturmaß nahmen aufrecht zu erhalten. Frage 4: In welchem Umfang haben die Theater und Orchester zusätzliche Leis tungen zu erbringen, um die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in An spruch nehmen zu können? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. In welchem Umfang den Einrichtungen eine Stärkung ihres Kulturangebotes möglich sein wird, muss jeweils in den vorzulegen den Strukturkonzepten dargelegt werden. Frage 5: In welchem Umfang haben jeweils Kommunen und Kulturraum Eigenan teile zu erbringen? Es ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 30 v. H. vorgesehen. Dieser kann von den kommunalen Trägern oder vom Kulturraum oder von beiden aufgebracht werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Starige Seite 2 von 2 2018-07-09T14:24:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes