STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNIS9O/D|E GRUNEN} Drs.-Nr.: 6113732 Thema: Dauer des Verfahrens: Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen auf N utztiere Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Freistaat Sachsen werden Schäden an Nutztierenn bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden kann, auf Grundlage von $ 40 Abs. 6 SächsNatSchG finanziell ausge-glichen. Nach Meldung und Begutachtung durch einen amtlich bestellten Nutztierrissgutachter kann der Nutztierhalter einen finanziellen Schadensausgleich bei der zuständigen Landesdirektion beantragen," Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange dauerten die Verfahren zum Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen auf Nutztiere von der Antragstellung durch den Nutztierhalter (Datum der Antragstellung) bis zur Auszahlung der Entschädigung auf das Konto des Nutztierhalters ? (bitte die Anzahl der Antragsverfahren nach Landkreisen und Dauer des Verfahrens: < 4 Wochen, 4 - 6 Wochen, 6 - I Wochen, > 8 Wochen jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 auflisten) Eine Übersicht über die Dauer der Verfahren zum Schadenausgleich bei Wolfsrissen vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) bis zum Zeitpunkt der Auszahlung durch die Hauptkasse des Freistaates Sachsen ist für die Jahre 2010 bis 2017 in Anlage 1 dargestellt. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35.1 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 15. Juni 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t194 Dresden, /q,07 ?oß s¡mu[+ - --=!! ---.N -o - õb tokúñhritr.dú d.r $ôrh.bùñriùüùtu ð, uN[ ùrd uidebft Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium fa¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smuf .sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4ìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Gründe führten in welchen Fällen zu einer Verfahrensdauer von < 4 Wochen, 4 - 6 Wochetr, 6 - I Wochen, Þ I Wochen zwischen der Antragstellung des Weidetierhalters und dem Schadensausgleich? An der Erfassung und Bewertung der Schadensfälle sind mehrere Behörden beteiligt. Die LDS kann die Entscheidung zur Gewährung des Schadensausgleichs erst auf der Grundlage der von den anderen Behörden übermittelten lnformationen treffen. Eine Verfahrensdauer von unter vier Wochen ist in der Regel bei einfachen Sachverhalten gegeben. Die Verfahren dauern länger (vier bis sechs Wochen, sechs bis acht Wochen), wenn Ruckfragen zut Sachverhaltsaufklärung erforderlich sind. Die Bescheide zut Gewährung des Schadensausgleichs müssen vor einer Auszahlung erst bestandskräftig werden, das heißt die Auszahlung kann nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe) erfolgen. Es wird zwar mit einer Erklärung zum Rechtsmittelverzicht gearbeitet. Aber nicht alle Antragsteller nutzen diese und geben eine solche Erklärung ab. Die Verfahren dauern in der Regel mehr als acht wochen, wenn es sich um gewerbliche Tierhalter im Haupt- und Nebenenruerb handelt. Für Unternehmen des Agrarerzeugnissektors ist der Schadensausgleich eine Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts und bis zu einer Grenze von 15.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren beihilferechtlich zulässig. ln diesen Fällen muss dezeit noch eine Erklärung vom Antragsteller eingeholt werden, welche De-minimis- Beihilfen er in den letzten drei Steuerjahren beantragt beziehungsweise erhalten hat. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Notifizierung der Schadenausgleichzahlungen beantragt und mit Schreiben der Kommission vom 8. Juni 2018 genehmigt bekommen. Damit sind Schadenausgleichzahlungen nach Wolfsrissen nach Veröffentlichung der angepassten Veruvaltungsvorschrift zum Ausgleich von durch den Wolf verursachten Schäden nicht mehr de-minimis-relevant. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung/(v [tt aãíoár" Kte6sch Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage I Dauer des Verfah rens : Schadensausg leich bei Wolfsü bergriffen auf N utztiere 2010 2011 > I Wochen 1 6 - I Wochen 1 4 - 6 Wochen< 4 Wochen I 1 1 Landkreis Zwickau Bautzen Görlitz > I Wochen 4 1 6 - 8 Wochen 2 4 - 6 Wochen 4 1 < 4 Wochen 2 I Landkreis Bautzen Görlitz 2012 2013 > I Wochen 2 1 1 6 - I Wochen 1 1 4 - 6 Wochen 2 2 < 4 Wochen 4 1 1 Landkreis Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Ostezqebirqe > I Wochen 2 1 6 - I Wochen 1 4 - 6 Wochen 2 1 < 4 Wochen 1 1 1 Landkreis Bautzen Meißen Sächsische Schweiz- Ostezqebirge 20'14 2015 2016 2017 > 8 Wochen 6 3 2 1 6 - I Wochen 4 1 4 - 6 Wochen 4 1 < 4 Wochen 1 1 I 1 Landkreis Bautzen Erzqebirqskreis Görlitz Meißen Mittelsachsen Sächsische Schweiz- Osterzqebirqe > I Wochen 1 b 4 1 2 6 - I Wochen 2 2 4 - 6 Wochen 1 1 < 4 Wochen 2 2 1 Landkreis Bautzen Görlitz Leipziq Meißen Sächsische Schweiz- Osterzqebirqe > I Wochen b 4 1 6 - I Wochen 7 3 4 - 6 Wochen 2 1 < 4 Wochen 4 2 Landkreis Bautzen Görlitz Meißen > I Wochen 9 5 1 1 2 6 - 8 Wochen 3 1 1 4 - 6 Wochen 2 I 1 < 4 Wochen 7 6 1 Landkreis Bautzen Görlitz Meißen Nordsachsen Sächsische Schweiz- Osterzqebirqe Voqtlandkreis Zwickau 2018-07-11T10:03:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes