SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13733 Thema: Nachfrage zu Drucksache 6/12830 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Sächsische Staatsregierung hat bei der Beantwortung o.g. Kleiner Anfrage folgende Bemerkungen vorangestellt: ,Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage werden die Patronatserklärungen , die eine rechtlich verbindliche Haftung des Patronatsgebers begründen, zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung des Themas der Kleinen Anfrage ,Haftung des Freistaates für Beteiligungen' sowie der Frage 2, die sich nur auf Unternehmen bezieht, ,an denen sich der Freistaat Sachsen beteiligt', werden die übrigen Fragen der Kleinen Anfrage bezogen auf Patronatserklärungen von Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen aktuell unmittelbar beteiligt ist, beantwortet'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/41-W 9001/12/2- 2018/29773 Dresden, /~ . Juli 201 8 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 O 1 097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "'Kein Zugang für versdllüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen Vorbemerkungen: STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Von einer Beantwortung wird abgesehen, soweit Beteiligungen des Freistaates aktuell nicht mehr bestehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung bezogen auf die nicht mehr bestehenden Beteiligungen des Freistaates nicht leistbar und würde die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährden. Um eine belastbare Aussage über die hier insoweit vorhandenen Informationen treffen zu können, müsste der gesamte diesbezügliche Aktenbestand für die Jahre 2000 bis 2018 in der Registratur des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen durchgesehen werden. Da der Aktenbestand jedoch nicht nach Jahren, sondern nach Sachthemen organisiert ist, bedarf es dafür zunächst einer Trennung der Jahre 2000 bis 2018 aus dem Gesamtaktenbestand. Angesichts eines ermittelten Gesamtbestandes von ca. 1.000 Aktenordnern würde diese Arbeit ein VZÄ mindestens einen Arbeitstag beschäftigen. Danach müssten die nunmehr separierten Akten auf Patronatserklärungen hin überprüft werden. Hierfür wird aufgrund der in der Kleinen Anfrage vorgenommenen Beschränkung auf die Jahre 2000 bis 2018 von einem Aktenbestand von zwei Dritteln von 1.000 Aktenordnern, mithin von ca. 666 Aktenordnern ausgegangen. Der zeitliche Aufwand wird mit durchschnittl ich einer Stunde pro Aktenordner angesetzt. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN SSACHsEN Insbesondere die Identifikation der angefragten sogenannten „weichen Patronatserklärungen " bedarf eines äußerst genauen Aktenstudiums, da diese Art der Patronatserklärung in sehr unterschiedlichen Willenserklärungen in Erscheinung treten kann. Für die Sichtung des Aktenbestandes würden daher rund 666 Stunden benötigt, d. h. ein VZÄ wäre mindestens 16 Wochen mit dieser Aufgabe befasst. Für die begriffliche Einordnung der genannten „rechtlich selbstständigen Nebenhaushalte " wurde die Definition des Sächsischen Rechnungshofes entsprechend der Darstellung im Jahresbericht 2017 Band 1 Seite 71 ff. zugrunde gelegt Frage 1: Welche Patronatserklärungen hat der Freistaat Sachsen insgesamt, wofür , in welcher Höhe und aus welchen Gründen abgegeben? (Bitte alle Patronatserklärungen einzeln auflisten seit dem Jahr 2000 und jeweils begründen) Frage 2: Hat der Freistaat Patronatserklärungen übernommen, die keine „rechtlich verbindliche Haftung des Patronatsgebers begründen"; wenn ja, warum und auf welchen Grundlagen? zusammenfassende Antwort auf die Frage 1 und 2: Die Beantwortung hinsichtlich aktuell bestehender Beteiligungen und rechtlich selbstständigen Nebenhaushalten ist der anliegenden Übersicht zu entnehmen. Frage 3: Hat der Freistaat Patronatserklärungen übernommen an Vorhaben, Projekten oder Unternehmen, an denen sich der Freistaat Sachsen nicht beteiligt ? Der Freistaat Sachsen hat keine Patronatserklärungen an Vorhaben, Projekten oder Unternehmen übernommen, an denen sich der Freistaat Sachsen nicht beteiligt. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Frage 4: Welche Patronatserklärungen sind mit welchen Betragshöhen in Anspruch genommen worden? (bitte auch Patronatserklärungen auflisten, an denen der Freistaat früher beteiligt war; seit 1991 bis dato) Eine Inanspruchnahme von Patronatserklärungen hinsichtlich aktuell bestehender Beteiligungen und rechtlich selbstständigen Nebenhaushalten ist nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Anlage Seite 4 von 4 Kleine Anfrage Drs. 6/13733 Nachfrage zu Drucksache 6/12830 Anlage Frage 1 Jahr Unternehmen / Nebenhaushalt Höhe der Patronatserklärung in EUR Begründung für die Übernahme 2007 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unbeschränkt, Verteilung gemäß Kostenverteilungsregelung anteilig zwischen Bund und Ländern Sicherstellung des Aufbaus und des Betriebs BOS 2002 Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH 2.500.000,00 Absicherung eines Bankdarlehens 2004 Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH 1.300.000,00 Absicherung eines Bankdarlehens 2004 Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH 900.000,00 Absicherung eines Bankdarlehens 2001 Mitteldeutsche Flughafen AG 16.000.000,00 Anlegung, Betrieb, Ausbau Flughafen Leipzig/Halle 2007 Mitteldeutsche Flughafen AG 56.288.553,12 Anlegung, Betrieb, Ausbau Flughafen Leipzig/Halle 2012 Mitteldeutsche Flughafen AG 16.423.395,10 Anlegung, Betrieb, Ausbau Flughafen Leipzig/Halle ab Juli 2018* Mitteldeutsche Flughafen AG 35.507.040,00 Anlegung, Betrieb, Ausbau Flughafen Leipzig/Halle * Kredit löst Immobilienleasingvertrag ab, Vertragsschluss nach Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/12830 Frage 2 Jahr Unternehmen / Nebenhaushalt Höhe der Patronatserklärung in EUR Begründung für die Übernahme Rechtsgrundlage für die Patronatserklärung 2018 GKDZ - Gemeinsames Kompetenzund Dienstleistungszentrum zur Telekommunikationsüberwachung unbeschränkt, im Verhältnis Anteil entsprechend des für die Anstalt modifizierten Königsteiner Schlüssels Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der AöR Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenzund Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ-StV) 1997-2016 Leipziger Messe GmbH 76.693.782,18 Erfüllung einer Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid des Bundes vom 12. Oktober 1992 (Anschubfinanzierung für die LMG in den Jahren 1992-1996 durch Projektförderung des Bundes i. H. v. 300 Mio. DM - nichtrückzahlbare Zuwendung) Stellung als Gesellschafter** 2011 TU Dresden unbeschränkt Erhöhung der Erfolgsaussichten im Wettbewerb um das Zukunftskonzept (dritte Förderlinie der Exzellenzinitiative); Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit der TU Dresden durch den Erfolg keine, da rechtlich unverbindlich ** Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages vom 1. September 1997 Dokument_20180712_130622 06-13733 Anlage Fragen 1 bis 4 2018-07-12T14:28:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes