STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13749 Thema: Gefährliche bzw. verrufene Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche Straßen und Plätze erstrecken sich in Sachsen derzeit gefährliche Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG? (Bitte konkreten Ausschnitt der Straßenkarte beifügen oder Beschreibung des Umfangs der betroffenen Straßen und Plätze [mindestens so konkret wie in Drs. 7/11345].) Orte qualifizieren sich als „gefährlich bzw. verrufen" im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) und erlauben damit Identitätsfeststellungsmaßnahmen, wenn zu den örtlichen Verhältnissen Erkenntnisse der Behörden und Dienststellen oder tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dort bereits in der Vergangenheit Straftaten verabredet, vorbereitet oder begangen wurden, sich Straftäter verbergen , sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen. Das Gesetz spricht davon, dass diese Umstände „erfahrungsgemäß" zutreffen müssen. Diese Erkenntnisse werden aus der polizeilichen Lage unter Einbeziehung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie weiteren Erfahrungen abgeleitet, ohne dass es hierzu eine flächendeckende und abschließende Feststellung zum Freistaat Sachsen gäbe. Für die Zuständigkeitsbereiche der fünf sächsischen Polizeidirektionen wurden die aus Anlage 1 ersichtlichen Orte unter Berücksichtigung dieser Umstände als maßnahmebezogen relevant klassifiziert. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/54/39 Dresden, e .Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Frage 2: Ab welchem Zeitpunkt wurden diese Orte jeweils als gefährliche Orte eingestuft? Die Benennung eines genauen Zeitpunktes der Klassifizierung als gefährlicher Ort ist nicht möglich. Die polizeilichen Erkenntnisse als Grundlage einer Klassifizierung unterliegen einer permanent sich verändernden polizeilichen Lage. Die Klassifizierung eines Ortes ist somit von einer stetigen Beurteilung und Überprüfung von fortschreitenden Entwicklungen durch die örtlich zuständigen Dienststellen abhängig. Dabei handelt es sich um einen hoch dynamischen Prozess, so dass ein gegenwärtig erreichter Beurteilungsstand innerhalb kürzester Zeit wieder überholt sein oder über Jahre konstant bleiben kann. Ebenso besteht dazu keine Berichtspflicht. Frage 3: Wie und in welchen Abständen werden die Polizeibediensteten über diese Orte informiert? Die Polizeibeamten der örtlich zuständigen Polizeireviere werden in täglichen Lagebesprechungen , Dienstberatungen oder durch Übermittlung von schriftlichen Lagefortschreibungen über die Existenz von gefährlichen Orten sowie durch Einstellungen im lntranet der Polizei informiert. Gegebenenfalls hinzugezogene externe Einsatzkräfte werden in Form von Einweisungen in Kenntnis gesetzt. Frage 4: An welchen dieser Orte wurden seit Anfang 2017 und werden derzeit Bild- und Tonaufnahmen gefertigt? Die Zulässigkeit von — stationär und mobil — gefertigten Bild- und Tonaufnahmen an gefährlichen Orten ergibt sich unter den in § 37 Absatz 2 i. V. m. § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG genannten Voraussetzungen. Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen durch stationäre Überwachungskameras erfolgte seit Anfang 2017 in keinem Fall. Die mobile Bodycamtechnologie erlaubt einen situationsspezifischen, zeitlich und örtlich in Bezug auf eine konkrete Sachverhaltslage steuerbaren Einsatz mit Bild- und Tonaufnahmen. In Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten wurde zum Stichtag 3. April 2018 eine Liste mit zulässigen Einsatzgebieten an gefährlichen Orten in den Stadtgebieten von Dresden und Leipzig erstellt, an denen gemäß § 37 Absatz 2 SächsPolG der Kameraeinsatz erfolgen darf. Diese Orte sind der Anlage 2 zu entnehmen. In anderen Städten und Gemeinden erfolgt kein Einsatz der Bodycam. Frage 5: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigen an den Orten nach Ziffer 4 die Annahme, dass Straftaten begangen werden? (Bitte konkrete Darlegung der erhöhten Begehung von Straftaten, Polizeieinsätzen, Aufenthalt von Straftätern etc.) • Voraussetzung für die Bild- und Tonaufnahmen nach § 37 Absatz 2 SächsPolG ist, dass zu einer als gefährlicher Ort im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG klassifizierten Örtlichkeit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen, Sach- oder Vermögenswerte gefährdet werden. Detaillierte Begründungen für die Klassifizierung der gefährlichen Orte, an denen es zum Einsatz der Bodycams gekommen ist, und zur Annahme der zukünftigen Straftatenbegehung ergeben sich aus Anlage 3. Mit freundlichen Grüßen in Vertr. Dr. Eva -Maria Stege Anlagen: 4 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13749 Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion (PD) Chemnitz Für die Stadt Chemnitz: Polizeirevier Chemnitz-Nordost - Chemnitz, Rathausstraße, Zentrale Umsteigestelle (ZUS); - Chemnitz, Stadthallenpark mit den Bereichen Grünfläche, Stadthallenvorplatz, Springbrunnen und angrenzende Fußgängerzone der Straße der Nationen; - Chemnitz, Am Wall, Grünflächen und Fußgängerzone in Höhe Rewe, Bürgeramt; - Chemnitz, Parkplatz Tietz mit den angrenzenden Straßen Moritzstraße, Zschopauer Straße, inklusive „Hallo Döner Drive"; - Chemnitz, Hainstraße 95 -109, Spielkasino und Wohnhäuser; - Chemnitz, Jägerstraße 1 - 9 inklusive Hinterhof in Richtung Augustusburger Straße; - Chemnitz, Tschaikowskistraße von Fürstenstraße bis Gießerstraße; - Chemnitz, Brückenstraße, Bereich Karl -Marx -Monument, einschließlich Zuwege und Hinterhof; - Chemnitz, Johannisplatz, Bereich Grünflächen, Spielplatz und Fußgängerzone bis zum Haltestellenbereich der ZUS; - Chemnitz, Theodor -Körner -Platz, Bereich der Parkanlage inklusive der angrenzenden Straßen; - Chemnitz, Mauerstraße, Bereich der Spielothek „Royal Play"; - Chemnitz, Rosenhof 18, inklusive Vorplatz; - Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg 25; - Chemnitz, Lessingplatz, Bereich der Parkanlage; Polizeirevier Chemnitz-Südwest - Chemnitz, Straßburger Straße 3, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; - Chemnitz, Flemmingstraße 97, Kinder- und Jugendnotdienst, insbesondere die angrenzenden Zu- und Abgangswege; - Chemnitz, Lützowstraße 1 - 9; - Chemnitz, Altendorfer Straße 98 bis zur Paul-Jäkel-Straße, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber inklusive der Zuwege. Für die Stadt Freiberg: - Freiberg, Albertpark, Parkanlage; - Freiberg, Chemnitzer Straße 44 - 50, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; - Freiberg, Am Bahnhof 2 - 4, Straßenbereich; - Freiberg, Thielestraße 5, Straßenbereich; - Freiberg, Unterhofstraße 4, Straßenbereich. Polizeirevier Aue: Aue, Am Bahnhof 1, Busbahnhof; Aue, Postplatz, Busplatz mit Haltestellenbereich; Aue, Carolateich, Parkanlage; Aue, Marie -Müller -Straße 2, Parkanlage im Bereich Einkaufsmarkt; Aue, Siedlerstraße, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Johanngeorgenstadt, Schwefelwerkstraße 24, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ; Schwarzenberg, Neustädter Ring 2, Spielothek; Schwarzenberg, Bahnhofstraße 8A, Spielothek. Seite 1 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13749 Polizeirevier Annaberg: - Annnaberg-Buchholz, Bereich Busbahnhof mit daneben liegenden Parkgelände bis zur Geyersdorfer Straße ( sogenannter „Alter Friedhof'); - Gelenau, Venusberger Straße, Garagenkomplex; - Ehrenfriedersdorf, Chemnitzer Straße 9, Spielhalle „Alte Post". Polizeirevier Rochlitz: Burgstädt, Bahnhofstraße 2, Haltestellenbereich des ÖPNV; Burgstädt, Mittweidaer Straße 1, Vorplatz des Einkaufsmarktes; Burgstädt, Mittweidaer Straße 16, Parkanlage Wettinhain; Rochlitz, Markt, Bereich Brunnen. Polizeirevier Stollberg: - Lugau, Palletti-Park, Chemnitzer Straße 1, einschließlich ehemaliger Güterbahnhof; - Jahnsdorf, Wilhermsdorfer Straße 45, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; - Niederdorf, Dorfstraße 13; - Burkhardtsdorf, OT Meinersdorf, Äußere Gewerbestraße 5, Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber inklusive Zuwege; - Oelsnitz/Erzgeb. Badstraße 4, Wohnheim für Asylbewerber; - Oelsnitz/Erzgeb., Bahnhofstraße, ehemaliges Landesgartenschaugelände, Skateranlage ; - Oelsnitz/Erzgeb., Geschwister -Scholl -Straße, Garagenkomplex hinter dem Einkaufsmarkt ; - Neukirchen, Waldstraße 35, Gartenstadtsiedlung. Zuständigkeitsbereich der PD Dresden Ortsamtsbereich Altstadt - Die Freifläche Ferdinandstraße, zwischen St. Petersburger Str. 18 -22 (Rückseite) zur Trompeterstraße sowie um das Rundkino; - Reitbahnstraße 35 in Gehweg -/Straßenflächen vor bzw. um das Wohnhaus sowie die Wiese in nördlicher Richtung, jeweils begrenzt durch die Reitbahnstraße; - Umfeld zwischen Centrum-Galerie, St. Petersburger Straße, Trompeterstraße, Dippoldiswalder Platz, Reitbahnstraße und VVaisenhausstraße sowie aller Freiflächen. Besonderer Schwerpunkt bildet die Trompeterstraße, welche die Centrum-Galerie teilt; - Wiener Platz 10 und Vorplatz des Hauptbahnhofes; Wiener Platz 4 der bahnhofsabgewandten Längsseite des Geschäftshauses, westlich begrenzt durch ein Gebäude (Musikpark/Geschäftshaus) und südöstlich begrenzt durch den Treppenaufgang Passage /Tiefgarage sowie das Geschäftshaus Prager Straße 2 (Prager Spitze), den Durchgang zwischen der Prager Straße Hausnummern 1/2 und 3 sowie den sich anschließenden Bereich der Haltestelle St. Petersburger Straße/Hauptbahnhof Nord. Ortsamtsbereich Neustadt - Der Albertplatz; der breite Fußgängerbereich Bautzner Straße Hausnummern 1, la, 3, 3a, 5 bis zum Ende des Haltestellenbereichs an der Kreuzung Alaunstraße und somit die Alaunstraße Hausnummern 1, 2, 3, 4, 5; der Bereich des Artesischen Brunnens sowie die Königsbrücker Straße Hausnummern 1, 2 a, 4, 4 a, 6, 6 a; Seite 2 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13749 - Die Alaunstraße im Bereich der „Scheune" (erweiterter „Scheune" -Vorplatz), umfasst den Bereich der Alaunstraße (Hausnummern 29 - 48) beginnend an der Einmündung der Böhmischen Straße über den „Scheune" -Vorplatz bis zur Kreuzung Louisenstraße . Abgedeckt sind auch mit die Kreuzungsbereiche Katharinenstraße (Hausnummern 20, 21, 23) sowie Louisenstraße (Hausnummern 30, 31, 39); - Der Bereich des Alaunplatzes, eingegrenzt durch die Tannenstraße — Alaunplatz — Kamenzer Straße — Bischofsweg von der Hausnummern 67 - 30 (gegenüber Kinderhaus Regenbogen, so dass die komplette Breite des Bischofsweges erfasst ist) und von da aus im rechten Winkel zur Tannenstraße; - Kreuzung Rothenburger Straße/Görlitzer Straße (sog. „Assi-Eck"); der Bereich wird eingegrenzt durch die folgenden Adressen und umfasst den gesamten Bereich der Fahrbahn und des Gehweges auch gegenüber den genannten Hausnummern: Görlitzer Straße 1 - 3, Rothenburger Straße 43 und 46, Louisenstraße 49 und 51. Zuständigkeitsbereich der PD Görlitz - Der Bereich der Historischen Altstadt der Stadt Görlitz. Eine Karte wird zur Visualisierung als Anlage 4 beigefügt. Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig Stadtbezirk Ost - Westlicher Bereich der Eisenbahnstraße bis Hermann -Liebmann -Straße; - Stadtteilpark Rabet; - westlicher Bereich der Zweinaundorfer Straße bis Martinstraße und die angrenzenden Quer- und Parallelstraßen; Stadtbezirk Mitte - Bereich „Schwanenteich" neben der Leipziger Oper; - Bereich „Kleiner-Willy-Brand-Platz"/„Bürgermeister-Müller-Park"; Stadtbezirk West - Bereich der Fußgängerzone „Stuttgarter Allee". Zuständigkeitsbereich der PD Zwickau Im Zuständigkeitsbereich der PD Zwickau existiert kein gefährlicher Ort. Seite 3 von 3 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/13749 In nachfolgenden Einsatzgebieten', die gegenwärtig von den zuständigen Polizeidirektionen als „gefährliche Orte" im Sinne von § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG klassifiziert wurden, werden Bodycams auf Grundlage des § 37 Absatz 2 SächsPolG eingesetzt: PD Dresden (Stadtgebiet Dresden): - Die Gebiete um das Hausgrundstück Reitbahnstraße 35; - der öffentliche Platz vor der bahnhofsabgewandten Längsseite des Geschäftshauses Wiener Platz 10; - die Freifläche Ferdinandstraße zwischen St. Petersburger Straße 18 bis 22 (Rückseite ) zur Trompeterstraße sowie um das Rundkino; - Bereiche um den Albertplatz, und der Albertplatz selbst, sowie der breite Fußgängerbereich Bautzner Straße 1, la, 3, 3a, 5 bis zum Ende des Haltestellenbereichs an der Kreuzung Alaunstraße, die Alaunstraße 1, 2, 3, 4, 5 sowie der Bereich des Artesischen Brunnens, Königsbrücker Straße 1, 2a, 4, 4a, 6, 6a; - der „Scheune" -Vorplatz, Alaunstraße 29 bis 48, beginnend an der Einmündung der Böh-mischen Straße über den „Scheunen" -Vorplatz bis zur Kreuzung Louisenstraße sowie Kreuzungsbereiche Katharinenstraße 20, 21, 23 sowie Louisenstraße 30, 31, 39; - Bereich des Alaunplatzes, wird eingegrenzt durch die Tannenstraße — Alaunplatz — Kamenzer Straße — Bischofsweg von der Hausnummer 67 bis zur Hausnummer 30 (gegenüber Kinderhaus Regenbogen, damit komplette Breite des Bischofsweges) — von da aus im rechten Winkel zur Tannenstraße; - Kreuzung Rothenburger Straße/Görlitzer Straße, umfasst den gesamten Bereich der Fahrbahn und des Gehweges auch gegenüber den Adressen Görlitzer Straße 1 - 3, Rothenburger Straße 43 und 46 sowie Luisenstraße 49 und 51; nach dem 3. April 2018 neu hinzugekommen: - Umfeld zwischen Centrum-Galerie, St. Petersburger Straße, Trompeterstraße, Dippoldiswalder Platz, Reitbahnstraße und VVaisenhausstraße sowie aller Freiflächen. PD Leipzig (Stadtgebiet Leipzig): - Fußgängerzone im Bereich der Stuttgarter Allee, einschließlich der umgebenden Frei,- Grün- und Parkflächen (nördliche Begrenzung: S -Bahnlinie, Übergang von Fußgängerbrücke zum Ein -/Ausgang „Allee -Center", südliche Begrenzung: Ratzelstraße , westliche/östliche Begrenzung: Fußgängerzone); - Grünanlage zwischen der Richard -Wagner -Straße und dem Willy-Brandt-Platz gegenüber dem Hauptbahnhof (Müllerpark); - Grünanlage zwischen der Goethestraße und dem Georgiring (Schwanenteich); - Umfeld des Hauptbahnhofes begrenzt durch den Willy-Brandt-Platz, Kurt- Schumacher-Straße, Flussverlauf der Parthe, Brandenburger Straße bis zur Einmündung Sachsenseite; - Eisenbahnstraße zwischen der Rosa -Luxemburg -Straße und dem Torgauer Platz, ein -schließlich der Quer- und Parallelstraßen bis zur Mariannenstaße im Norden und der Lorenz- sowie Konradstraße im Süden; - Stadtteilpark Rabet; nach dem 3. April 2018 neu hinzugekommen: - westlicher Bereich der Zweinaundorfer Straße bis Martinstraße und die angrenzenden Quer- und Parallelstraßen. 1 Die Einsatzgebiete wurden im Rahmen des Projekts zur Erprobung der Bodycam mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt bzw. wurden nachträglich gegenüber dem Staatsministerium des Innern angemeldet . Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/13749 Zuständigkeitsbereich der PD Dresden: In der Stadt Dresden existieren in den in Anlage 2 aufgeführten Ortsamtsbereichen Altstadt und Neustadt weiterhin Kriminalitätsschwerpunkte, welche sich deutlich von anderen Ortsamtsbereichen in Dresden unterscheiden. So finden in den beiden genannten Ortsamtsbereichen etwa 41,6 % aller Straftaten der Stadt Dresden statt. Innerhalb dieser beiden Ortsamtsbereiche kristallisieren sich die genannten Straßen, Wege und Plätze im gleichen Ausmaß wie im Jahr 2016 als Schwerpunkte heraus. Im Ortsamtsbereich Altstadt sank die Anzahl der Gesamtstraftaten nach einem Anstieg im Jahr zuvor um 11,5 % auf 14.116 Delikte im Jahr 2017. Dieser Rückgang ist auch auf die verstärkten Kontrollen durch das zuständige Polizeirevier an den Schwerpunkten zurückzuführen . In den betroffenen Ortsteilen Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West und Seevorstadt -Ost/Großer Garten mit Strehlen-Nordwest sank die Anzahl der Fälle auf 6.590 Delikte (Rückgang um 23,2 %). Der Bereich der Gewaltkriminalität im Ortsamtsbereich umfasste 370 Straftaten, davon entfielen 190 Delikte auf diese beiden Ortsteile. Die Anzahl der Diebstahlsdelikte in den beiden Ortsteilen ist mit 2.927 Fällen gegenüber dem Jahr 2016 (3.099 Fälle) annähernd konstant geblieben. Ihr Anteil an der Gesamtkriminalität ist jedoch von 36,1 % im Jahr 2016 auf 44,4 % angestiegen. Zudem sind die Ortsteile im Vergleich zum gesamten Ortsamtsbereich Altstadt mit Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität hoch belastet. Der prozentuale Anteil der Straßenkriminalität in den Ortsamtsbereichen sank geringfügig von 46,9 % im Jahr 2016 auf 44,7%. Das entspricht einem Rückgang um 175 Fälle auf 1.077 Delikte im Jahr 2017. Eine andere Entwicklung nimmt dagegen das Deliktsfeld der Betäubungsmittelkriminalität: hier wurden 450 Fälle in beiden Ortsteilen festgestellt (2016: 409 Fälle). Dies entspricht 65,5 % aller 687 Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln des gesamten Ortsamtsbereiches Altstadt (2016: 587 Fälle). Im Ortsamtsbereich Neustadt blieb die Anzahl der Gesamtstraftaten im Jahr 2017 mit 8.700 Fällen auf insgesamt konstantem Niveau (2016: 8.713 Fälle). Jedoch stieg die Anzahl der Straftaten in den Ortsteilen Innere und Äußere Neustadt um 3,7 % auf insgesamt 5.790 Fälle (2016: 5.585 Fälle). Damit entfielen 66,6 `)/0 aller Straftaten des Ortsamtsbereiches Neustadt auf diese beiden Ortsteile (2016: 64,1 %). Die Kontrollen durch das zuständige Polizeirevier erfolgen hier insgesamt noch nicht so lange wie im Bereich des Ortsamtes Altstadt. Von diesen 5.790 Delikten ereigneten sich mit 247 Fällen (2016: 227 Fälle) die meisten Gewaltdelikte in diesen Ortsteilen, was einen Anstieg von 8,8 % bedeutet. Demgegenüber wurden lediglich 331 Gewaltdelikte im gesamten Ortsamtsbereich verzeichnet, so dass allein in den Ortsteilen Innere und Äußere Neustadt fast dreiviertel aller Fälle der Gewaltkriminalität verübt wurden. Die Anzahl der Diebstahlsdelikte ist im Jahr 2017 in beiden Ortsteilen auf 2.824 Fälle leicht gesunken (2016: 2.936 Fälle), wodurch sich auch ihr Anteil an der Gesamtkriminalität in diesen Bereichen von 52,6 % auf 48,8 % verringert hat; es bleibt aber weiterhin ein Schwerpunkt. Zudem sind im Jahr 2017 erneut beide Ortsteile im Vergleich zum gesamten Ortsamtsbereich mit Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität hoch belastet: 378 (2016: 258) Betäubungsmitteldelikte stehen 714 Delikten (2016: 503 Fälle) im gesamten Ortsamtsbereich Neustadt gegenüber. 52,9 % aller Delikte der Betäubungsmittelkriminalität im Ortsamtsbereich entfielen auf diese beiden Ortsteile. Sowohl im Ortsamtsbereich Neustadt als auch in den Ortsteilen Innere und Äußere Neustadt entsprach diese Deliktsentwicklung hohen Zuwachsraten von über 40 %. Ebenso ist im Jahr 2017 ein geringfügiger Anstieg der Fallzahlen der Straßenkriminalität um vier Delikte oder 0,27 % auf 1.501 Delikte (2016: 1.497 Fälle) festzustellen . Dadurch erhöhte sich der prozentuale Anteil der Straßenkriminalität in beiden Ortsteilen in Bezug auf den Ortsamtsbereich Neustadt auf 67,4 % im Jahr 2017 (2016: 63,6 %). Seite 1 von 3 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/13749 Das gesteigerte Ausmaß der Betäubungsmittelkriminalität ist im Wesentlichen den gestiegenen polizeilichen Kontroll- und Feststellungsverhalten an den besonderen Plätzen in den beiden Ortsamtsbereichen geschuldet. Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig: In der Stadt Leipzig existieren in den in Anlage 2 aufgeführten Stadtbezirken Kriminalitätsschwerpunkte , welche sich deutlich von anderen Stadtbezirken in Leipzig unterscheiden. Nähere Einzelheiten hierzu sind im gemeinsamen Kriminalitätsatlas der PD und der Stadt Leipzig nachzulesen. Innerhalb dieser belasteten Stadtbezirke kristallisieren sich die genannten Straßen, Wege und Plätze wiederum im gleichen Ausmaß wie im Jahr 2016 als Schwerpunkte heraus. Im Stadtbezirk Mitte stieg die Anzahl der Gesamt -Straftaten in den betroffenen Ortsteilen Zentrum (6.082 Delikte) und Zentrum -Ost (3.072 Delikte) um 1.618 auf 9.154 Delikte im Jahr 2016 an. Davon ereigneten sich die meisten sog. Rohheitsdelikte, wie beispielsweise Raub und Körperverletzung, im Stadtzentrum mit 399 Fällen. Ebenso ist ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2016 um 23 % jeweils im Bereich des Diebstahls auf 4.673 Delikte und der Straßen- und Gewaltkriminalität auf 2.533 Delikte festzustellen. Im Stadtbezirk Ost stieg die Anzahl der Gesamt -Straftaten in den betroffenen Ortsteilen Neustadt-Neuschönefeld (2.751 Delikte) und Volkmarsdorf (2.072 Delikte) um 1.107 auf 4.823 Delikte im Jahr 2016 an. Davon ereigneten sich die meisten sog. Rohheitsdelikte mit 331 Fällen in Neustadt-Neuschönefeld. Ebenso ist ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2016 im Bereich des Diebstahls um 33 % auf insgesamt 2.539 Delikte und der Straßenund Gewaltkriminalität um 34 % auf zusammen 1.692 Delikte zu verzeichnen. In der Zeit vom 1. Juni 2017 bis zum 23. Mai 2018 kam es im Stadtteilpark Rabet im Bereich der Parkanlage zu insgesamt 106 Straftaten gegen Leben und Gesundheit sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz. 64 Delikte hiervon waren gegen das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit gerichtet, darunter drei versuchte Tötungsdelikte unter Verwendung von Messern. Im Mai 2018 kam es zu zwei weiteren gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen täterseitig Schusswaffen eingesetzt wurden. Im Zusammenhang mit der Begehung dieser Straftaten kommt es teilweise in zunehmendem Maße zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Menschenansammlungen von bis zu 150 Personen, die teils mit Schusswaffen bzw. gefährlichen Gegenständen (Hieb- und Stichwaffen) bewaffnet sind. Die Parkanlage stellt einen Schwerpunkt für Betäubungsmittelkriminalität dar. In dem genannten Zeitraum wurden dort 34 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Die damit einhergehende Beschaffungskriminalität stellt eine weitere Ausprägung der Lage dar. Im Polizeirevier Südost stellt der vordere Teil der Zweinaundorfer Straße und die angrenzenden Quer- und Parallelstraßen einen Kriminalitätsschwerpunkt dar. Im Betrachtungszeitraum der letzten zwei Jahre ist ein signifikanter Anstieg im Bereich der Straßenkriminalität zu verzeichnen . Schwerpunkte hierbei bilden Eigentums-, Rohheits- und Betäubungsmitteldelikte. Besonders im Bereich der Körperverletzungs,- Betäubungsmittel- und Raubdelikte kam es fast zu einer Verdoppelung der Fallzahlen. Die Täter waren zeitgleich an gleichartigen Straftaten im Bereich des Hauptbahnhofes Leipzig und der Eisenbahnstraße beteiligt. Der Straftatenanstieg kann darauf zurückgeführt werden, dass sich der Täterkreis im Jahr 2017 aus dem vorrausgegangenen Handlungsort im Bereich des Hauptbahnhofs und der Eisenbahnstraße zurückgezogen hat. Zusätzlich wurde durch den Täterkreis der Bereich Zweinaundorfer Straße als Handlungsort für die Begehung von Straftaten erschlossen. Dabei finden mitunter Messer, Flaschen, Schlagringe, Reizgassprühgeräte und schusswaffenähnliche Gegenstände als Tatmittel Verwendung. Diese Konfliktaustragungen stellen sich größ- Seite 2 von 3 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/13749 tenteils als Auswüchse der in den Etablissements stattfindenden Betäubungsmittel- und Beschaffungskriminalität dar. Im Stadtbezirk West stieg im Jahr 2016 die Kriminalität im Ortsteil Grünau -Mitte um 11 % auf 1.939 Delikte an, davon wurden 212 sog. Rohheitsdelikte begangen. Von insgesamt 1.013 Fällen des Diebstahls entfielen 583 Fälle auf die Stuttgarter Allee rund um die Fußgängerzone und der Einkaufspassage Allee -Center Leipzig mit Kinos, Geschäften sowie Park- und Grünanlagen. Wie in den zuvor genannten Ortsteilen ist auch in Grünau -Mitte ein erheblicher Anstieg der Straßen- und Gewaltkriminalität um 29 % auf zusammen 508 Fälle zu registrieren . Seite 3 von 3 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/13749 -Psto o e o .;) 'I 11 Nikolaivorstad_ o L 8:57 trena. < 3-):; 11e.tc4 -7-77,____"a'al-1-usci nkritri Y3- n s •=1rer - I Ce.ae 4.) c K (5- 4Z4; 4 1 50 foo 900 Mete e'\''5•4(,0 X/P7)C et) o 23 5 \. EL e3 ez% 9 • - , -,,_, ,,11 .1Li e , A M eip u 44> r7ta - (C - a 4 ü 7,7 Qs9 e e er F`s 4 HstcloSal—fe -tadtr e, e eisi3 de 10- -,-\ Mele e_ae t\- 1 A-1,1,',c;eig1361 Vhe vZ4 _ 'Vev • - e' ,\ • ,euTsua • -4 AdßtkeKi n1 ;rA L--9 r 2 -6 P e l55 -t \ 7 ete e•'• 0 "Pst vif tei MIM 1110 • I . WN5s11\ N I , Fs-.13 910s. aorzelec \ I ' t POLIZEI Stadtgebiet Görlitz Bereich Historische Altstadt Quede: Steatsbetneb Geobasisinfornution und Vermessung Sachsen (GeoSN) erstele am: 15. Dezember 2018 erstellt dureh: Gams. P1-17( Der Bereich wird von folgenden Straßen umschlossen: Nikolaigraben, Hugo -Keller -Straße, Grüner Graben, Demianiplatz, Am Museum, Elisabethstraße, Jakob -Böhme -Straße und Bergstraße. 2018-07-13T14:29:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes