STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13751 Thema: Abschaltung von fest installierten Videokameras bei Versammlungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Antwort des Dezernats 3 der Stadt Chemnitz auf eine Anfrage des Stadtrats Toni Rotter werden die in der Innenstadt von Chemnitz geplanten Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes bei Versammlungen entsprechend § 4 BDSG (neu) ausgeschaltet werden . (siehe RA -309/2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche entsprechenden Regelungen sieht die Staatsregierung bei vom Freistaat Sachsen betriebenen fest installierten Videokameras, die den öffentlichen Raum überwachen, vor? (bitte sowohl Videokameras zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung nach Polizeigesetz, als auch zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, oder zur Wahrnehmung eines Hausrechts nach Sächsischem Datenschutzrecht etc. benennen) Frage 2: Wenn keine Regelung im Sinne eines so genannten „Demo -Schalters" vorgesehen ist: Warum ist dies nicht der Fall? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Weder § 13 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) noch § 37 Sächsisches Polizeigesetz oder andere gesetzliche Vorschriften (wie z. B. § 79 Sächsisches Strafvollzugsgesetz, § 68a Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz , § 46 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz , § 84 Sächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz) sehen für Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 15-1053/52/14 Dresden, is .Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN die durch Behörden des Freistaates Sachsen betriebenen festinstallierten Videokameras eine entsprechende Regelung vor. Die durch Behörden des Freistaates Sachsen betriebenen festinstallierten Videokameras dienen nach § 13 SächsDSDG im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts der Eingangsüberwachung und der Überwachung zur Sicherung des Gebäudes. Die überwachten Flächen sind weder zur Durchführung von öffentlichen Versammlungen bestimmt noch geeignet. Es sind aus der Vergangenheit auch keine Versammlungen bekannt , die auf solchen Flächen stattgefunden hätten. Aufgrund der jeweiligen Kamerapositionen und der jeweiligen Aufnahmebereiche wäre es nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich, dass Versammlungsteilnehmer in den Aufnahmebereich gelangen könnten. Die Abwägung der schutzwürdigen Interessen möglicherweise betroffener Personen aus deren Versammlungsrecht gegenüber den Belangen der Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung und ihrer Ausübung des Hausrechts hat, insbesondere aufgrund der jeweiligen Kamerapositionen und der Aufnahmebereiche, zu einem Überwiegen der Belange der Behörden geführt. Deshalb wird das Vorsehen eines sogenannten „Demo -Schalters" als nicht erforderlich betrachtet. Mit freundlichen Grüßen in Vert,relüng Dr. Eva -Maria Stange 77 'ZehSEN Seite 2 von 2 2018-07-13T14:29:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes