STAATSMINISTERIUNI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 lO1O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13753 Thema: Ermittlungsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten und die Wahrung der Meinungs-, lnformations- und Pressefreiheit in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Journalistinnen und Journalisten waren von derartigen Verfahren direkt oder indirekt betroffen? Frage 3: ln wie vielen Fällen davon und wegen welcher Sachverhalte wurden - Anklagen gegen betroffene Journalistinnen und Journalisten erhoben, - Strafbefehle beantragt und erlassen, - die betreffenden Strafbefehle bzw. Verurteilungen rechtskräftig, - die Verfahren auf welcher Rechtsgrundlage und Begründung eingestellt ? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 253 - KLR Dresden, It.,tut zoß TOB MIT , o Hausanschrlft: Ffage 2: sächsisches Staatsministertum der Just¡z Welche Straftatbestände waren jeweils der Gegenstand des Strafvor- ï"r'5Ïiì::f"i wurfs? Briefpost Uber Deutsche Post 01095 Dresden ¡ JUSIIZVOTLZUGSBEAMTE ullitwJoB-Mlr-t.Dt www.j ustiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 Zugang für êlêktronisch signisrto sow¡e ft¡r verschlüsselts elektronischè Dokumente nur tlber das Elêktron¡sche Gerichls- und Verualtungspostfach; nåhere lnformâtionen unter w.egvp.de Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Fragen werden so verstanden, dass alle Ermittlungsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten - unabhängig vom jeweiligen Tatvonryurf - gemeint sind. Den Fragen lässt sich keine Einschränkung auf bestimmte Delikte entnehmen. Darüber hinaus folgt dies auch aus dem Kontext zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6113752, bei der die Fragestellerin ausdrücklich nach Ermittlungsverfahren fragt, ,,die den Vorwurf strafbaren Handelns im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verbreitung von Nachrichten sowie Pressebeiträgen oder der Recherche hiezu beinhalten". Der Beantwortung der Fragen liegen die im Wege einer Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) gewonnenen Erkenntnisse zugrunde. lm PASS können hierbei Angaben zum ,,erlernten Beruf' bzw. zu der ,,ausgeübten Tätigkeit" als freiwillige Angaben des Tatverdächtigen in einem Freitextfeld erfasst werden. Da seitens der Fragestellerin keine Einschränkung im Hinblick auf den Zeitraum gemacht wurde, sind alle Ermittlungsverfahren (mit Datenbestand vom 25. Juni 2018) aufgeführt, die noch recherchierbar waren. Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage nehme ich Bezug. Dieser sind die Ermittlungsverfahren , die Anzahl der Tatbeteiligten, der Tatvoruvurf und die Strafuorschrift sowie - soweit es zu Einstellungen, Anklagen, Anträgen auf Erlass von Strafbefehlen, Urteilen und Strafbefehlen kam - die zugehörigen Sachverhalte zu entnehmen. Soweit in der Spalte 5 ,,Verfahrensausgang" keine Eintragungen vorgenommen wurden, ist das darauf zurücl