STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13754 Thema: Polizeiliche Videoüberwachung bei Festen, Veranstaltungen, Ansammlungen und Demonstrationen in Dresden im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Gelegenheiten (Festen, Versammlungen, etc.) wurden im Jahr 2018 in Dresden von der Polizei a) Übersichtsbildübertragungen und b) Bild- und Tonaufnahmen auf jeweils welcher Rechtsgrundlage gefertigt? (Bitte jeweils den konkreten Anlass, Zeitraum des Einsatzes, den konkreten Standort, ein Skizze des überwachten Bereichs oder Beschreibung und die konkrete Benennung der verwendeten technischen Mittel angeben/beifügen.) Frage 2: Inwieweit waren die Bildübertragungen und/oder die Bild- und Tonaufnahmen mit Blick auf die jeweilige Rechtsgrundlage auf Grund welcher Tatsachen gerechtfertigt oder im Einzelfall erforderlich? Frage 3: Inwiefern wurden die o.g. Übersichtsbildübertragungen und/oder Bildund Videoaufnahmen jeweils a) (wohin) übertragen, b) (von wem und wie lange) gespeichert, c) (von wem mit welchem Ergebnis) ausgewertet und d) zwischenzeitlich gelöscht? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/54/40 Dresden, e .Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Auf die Anlagen 1 und 2 wird verwiesen. Alle erfassten Übersichtsbildübertragungen in der Anlage 1 wurden in den, aufgrund des Einsatzanlasses, eingerichteten Führungsstab der Polizeidirektion Dresden übertragen . Es wurden keine Übersichtsbildübertragungen gespeichert. Demzufolge entfällt eine Auswertung und Löschung. Die Bild- und Tonaufnahmen in der Anlage 2 wurden bzw. werden nach erfolgter Speicherung als Beweismittel vom jeweils zuständigen Sachbearbeiter für das Ermittlungsverfahren , für das die Daten erhoben wurden, ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung ist Gegenstand des jeweiligen Ermittlungsverfahrens. Die Löschung der Beweismittel erfolgt bei vorliegender Freigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Die am 9. März 2018 erhobenen Daten beim Fußballspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und dem 1. FC Heidenheim wurden gelöscht, da nach Auswertung der Aufnahmen keine polizeiliche bzw. strafrechtliche Relevanz der Aufnahmen festgestellt wurden. Frage 4: Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen wurde in den Fällen der Ziffer 1 jeweils gewährleistet, dass das Tatbestandsmerkmal der „Offenheit" der Übersichtsbildübertragungen und der Bild- und Tonaufnahmen erfüllt ist? Die Kameras für Übersichtsbildübertragungen sind erkennbar angebracht. Gleiches gilt für einen Bildübertragungswagen, der als solcher wahrnehmbar ist. Bei Versammlungen wird die Bildübertragung gegenüber dem jeweiligen Versammlungsleiter kommuniziert . Zu Veranstaltungen im DDV-Stadion in Dresden werden Teilnehmer mit Piktogrammen in den Eingangsbereichen auf Kameras hingewiesen. Frage 5: Ab welcher Versammlungs- und Veranstaltungsgröße wird von der Erforderlichkeit von Übersichtsbildübertragungen ausgegangen und wie hoch ist der Anteil von Veranstaltungen, Versammlungen, etc. bei denen Übersichtbildübertragungen und Bild- und Tonaufnahmen gefertigt wurden, an allen Veranstaltungen, Versammlungen, etc. vergleichbarer Größe? Die Entscheidung zur Einrichtung einer Bildübertragung wird jeweils im Einzelfall getroffen und ist nicht allein von der Größe der Veranstaltung bzw. Versammlung abhängig . Andere Faktoren, welche in die Beurteilung der Lage mit einfließen und ausschlaggebend sein können, sind: • die Größe des Einsatzraumes, • die geografische Beschaffenheit des Einsatzraumes (Übersichtlichkeit), • die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines erheblich störenden Ereignisses (Massenpanik, Anschlag, massive Auseinandersetzungen), • die Notwendigkeit der zeitlichen Koordinierung von Abläufen an verschiedenen Orten und • Anzahl, Art und Struktur der eingesetzten Kräfte. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN Da die Größe der Ereignisse, bei welchen die Bildübertragung zum Einsatz kommt, nicht definiert werden kann, ist auch keine Aussage zu Einsätzen vergleichbarer Größe möglich. Ein Anteil kann demnach auch nicht ausgewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen in Vegetung Dr. Eva -Maria StAge Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Übersichtsbildübertragungen im Jahr 2018 in Dresden Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13754 Einsatzzeit Einsatzanlass Standort(e)/ technische Mittel Rechtsgrundlage/ Bereich(e) Einzelfall 08.01.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 Sächsisches 17:30 Uhr- im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Versammlungsgesetz (SächsVersG), 21:00 Uhr PEGIDA Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund des Aufzugs 17.01.2018, Versammlung des NPD- Wiener Platz, stationäre Kamera, _ § 20 Abs. 2 SächsVersG, 16:00 Uhr - Kreisverbandes Dresden mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 19:00 Uhr der Örtlichkeit 22.01.2018, Aufzüge und Kundgebungen Neumarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 25.01.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la Polizeigesetz des 11:00 Uhr - FC St. Pauli mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen, Freistaates Sachsen (SächsPolG), 17:00 Uhr Polizeihubschrauber Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund des Einsatzraums 26.01.2018, 13. SemperOpern- und Theaterplatz, stationäre Kamera, § 37 Abs. l a SächsPolG, 12:00 Uhr - SemperOpernAirball mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 24:00 Uhr des Einsatzraums 04.02.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, §37/la SächsPolG, 11:00 Uhr - VfL Bochum 1848 mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr des Einsatzraums 05.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen Neumarkt, stationäre Kamera, §20/11 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 10.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen §20/1I SächsVersG, 12:00 Uhr - im Zusammenhang mit einem Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 19:00 Uhr rechtsextremistischen Aufzug des Aufzugs 13.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen Neumarkt, Altmarkt, stationäre Kameras, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 10:00 Uhr - im Zusammenhang mit dem mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 24:00 Uhr 13. Februar mehrerer Versammlungen 14.02.2018, Politischer Aschermittwoch mobile Übertragung Polizeihubschrauber, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 14:00 Uhr - der AfD mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 22:00 Uhr des Geländes Seite 1 von 3 Übersichtsbildübertragungen im Jahr 2018 in Dresden Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13754 17.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen Postplatz, Neumarkt, stationäre Kameras, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 12:00 Uhr - im Zusammenhang mit einem Altmarkt, mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 19:00 Uhr rechtsextremistischen Aufzug mobile Übertragung des Aufzugs 18.02.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 11:00 Uhr - SSV Jahn Regensburg mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr des Einsatzraums 19.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen Wiener Platz, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA der Örtlichkeit 02.03.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. 1 a SächsPolG, 11:00 Uhr - SV Darmstadt 98 mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr des Einsatzraums 05.03.2018, Aufzüge und Kundgebungen Neumarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 09.03.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 11:00 Uhr - 1. FC Heidenheim mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr des Einsatzraums 19.03.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 26.03.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 31.03.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 11:00 Uhr - 1. FC Nürnberg mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen, Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr Polizeihubschrauber des Einsatzraums 09.04.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 14.04.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 11:00 Uhr - Holstein Kiel mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen, Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr Polizeihubschrauber des Einsatzraums Seite 2 von 3 Übersichtsbildübertragungen im Jahr 2018 in Dresden Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13754 16.04.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 23.04.2018, Aufzüge und Kundgebungen Neumarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 28.04.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 11:00 Uhr - Fortuna Düsseldorf mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr des Einsatzraums 07.05.2018, Aufzüge und Kundgebungen Wiener Platz, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA der Örtlichkeit 13.05.2018, SG Dynamo Dresden - Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 11:00 Uhr - 1. FC Union Berlin mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen, Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 17:00 Uhr Polizeihubschrauber des Einsatzraums 14.05.2018, Aufzüge und Kundgebungen Postplatz, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA der Örtlichkeit 28.05.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund , 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 02.06.2018, Konzert der Toten Hosen im Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 17:00 Uhr - DDV-Stadion mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen, Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 23:00 Uhr Polizeihubschrauber des Einsatzraums 04.06.2018, Aufzüge und Kundgebungen Altmarkt, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA des Aufzugs 16.06.2018, Schlagernacht im DDV-Stadion Stadionkameras, stationäre Kameras, § 37 Abs. la SächsPolG, 17:00 Uhr - mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen, Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 23:00 Uhr Polizeihubschrauber des Einsatzraums 17.06.2018, Aufzüge und Kundgebungen Wiener Platz, stationäre Kamera, § 20 Abs. 2 SächsVersG, 17:30 Uhr - im Zusammenhang mit mobile Übertragung mobiler Übertragungswagen Unübersichtlichkeit der Lage aufgrund 21:00 Uhr PEGIDA der Örtlichkeit Seite 3 von 3 Bild- und Tonaufnahmen im Jahr 2018 in Dresden Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/13754 Einsatzzeit Einsatzanlass technische(s) Mittel Rechts- Speicherung grundlage 08.01.2018, Aufzüge und Kundgebungen im Handkamera des Beweissicherungs- und Strafprozess- ja 17:30 Uhr - 21:00 Uhr Zusammenhang mit PEGIDA dokumentationstrupps (Bedo-Trupp) ordnung (StPO) Beweismittel 25.01.2018, SG Dynamo Dresden - FC St. Pauli Stadionkameras StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Beweismittel 04.02.2018, SG Dynamo Dresden - VfL Bochum 1848 Stadionkameras StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Beweismittel 13.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen im Handkamera des StPO ja 10:00 Uhr - 24:00 Uhr Zusammenhang mit dem 13. Februar Bedo-Trupps Beweismittel 17.02.2018, Aufzüge und Kundgebungen im Zusammen- Handkamera des StPO ja 12:00 Uhr - 19:00 Uhr hang mit einem rechtsextremistischen Aufzug Bedo-Trupps Beweismittel 09.03.2018, SG Dynamo Dresden - 1. FC Heidenheim Stadionkameras StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Beweismittel 31.03.2018, SG Dynamo Dresden - 1. FC Nürnberg Stadionkameras/digitales Foto/ StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Videohandkamera Beweismittel 14.04.2018, SG Dynamo Dresden - Holstein Kiel Stadionkameras/digitales Foto/ StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Videohandkamera Beweismittel 28.04.2018, SG Dynamo Dresden - Fortuna Düsseldorf Stadionkameras/digitales Foto/ StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Videohandkamera Beweismittel 13.05.2018, SG Dynamo Dresden - 1. FC Union Berlin Stadionkameras StPO ja 11:00 Uhr- 17:00 Uhr Beweismittel Seite 1 von 1 2018-07-16T07:34:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes