STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/158-2018 Dresden, Juli 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13771 Thema: Berufsschulausbildung an der TU Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Den Bewerberinnen war es bis WS2017/2018 möglich, eine 1. und 2. Fachrichtung oder eine 1. Fachrichtung und ein Fach zu belegen. Das soll aus Sicht der Universität geändert werden. Im Laufe des ersten Stu dienjahres gibt es zahlreiche Wechsler. Studentinnen konnten Ihre 2. Fachrichtung oder In ein Fach wechseln. Die Neuregelung führt dazu, dass die Neubewerberinnen In Ihrer Auswahl eingeschränkt werden, die aktuellen Studentinnen, welche Wechseln wollen, auf ein bürokrati sches Problem treffen und keine Übergangsregelung vorliegt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird es bereits zum WS 2018/2019 zu einer Änderung der Stu dienordnung bezüglich des Wegfalles einer 2. Fachrichtung kommen? Zum Wintersemester 2018/2019 wird es noch keine Änderung geben. Frage 2: Aus welchen Gründen erfolgt die Änderung? Die Gründe für die Änderung sind in den veränderten beruflichen Vorkennt nissen der Lehramtsstudierenden zu finden gepaart mit den besonderen An forderung an die Wissensvermittlung im berufsbildenden Bereich, die sich an der Handlungssystematik orientiert, und in dem Bestreben der TU Dresden, mehr Studierende im Lehramt berufsbildende Schulen schneller und bedarfs gerechter auszubilden als bisher. Des Weiteren sollen die Einstellungschan cen der Lehramtsabsolventen verbessert werden, indem sie breiter einsetz bare Fächerkombinationen vorweisen. Insgesamt erwartet die TU Dresden von dieser Neureglung, dass sie zu mehr Qualität im Unterricht an den be rufsbildenden Schulen führt und gleichzeitig Berufsanfänger vor Überforde rung schützt. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektroniscfie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSE1N Frage 3: Welche Übergangsregelungen gibt es für bereits Studierende, die dem Wunsch haben zu wechseln? Ausweislich der entsprechenden Änderungssatzung (Erlassfassung) gilt für bereits im matrikulierte Studierende die Studienordnung von 2016 und damit auch der bisherige Fächerkanon fort. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-07-12T10:27:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes