Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13774 Thema: Straßenbaumanagement Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden bei der vertraglichen Vergabe von Straßenbaumaßnahmen Fertigstellungsfristen gesetzt und mit Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung flankiert? Wenn nein, warum nicht? (Bitte die Antwort nach Straßenbaulastträger, Neubau, Umbau und Unterhaltung/Instandsetzung aufschlüsseln) Die notwendigen Erkenntnisse für eine Beantwortung der Frage sind grundsätzlich für Straßen in der Baulast des Bundes und des Freistaates Sachsen verfügbar. Unabhängig von der Art der Baumaßnahme (z. B. Neubau, Umbau , Unterhaltung/Instandsetzung) finden bei Bundesfern- und Staatsstraßen adäquate vertragliche Rahmenbedingungen zur terminlichen Ausgestaltung von Baumaßnahmen Anwendung. Unter Beachtung einer wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollen Durchführung der Arbeiten erfolgen grundsätzlich vertragliche Vorgaben zur Terminierung der Baumaßnahmen . Vertragsstrafen bei Überschreiten der Vertragsfristen sind gemäß den eingeführten Handlungsvorgaben (HVA B-StB) für den Bundesfern- und Staatsstraßenbereich nur in begründeten Ausnahmefällen festzulegen . Auf deren Vereinbarung wird somit im Regelfall verzichtet. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Für Kreis- , Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen liegen der Staatsregierung die notwendigen Erkenntnisse nicht unmittelbar vor. Sie könnten nur durch eine aufwändige Recherche erlangt werden , deren Aufwand die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet. Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/79 Dresden , 1 8. JULI 2018 , r- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnhnien 3, 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektrornsche Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann . Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Eine elektronische Recherche zu Fertigstellungsfristen bei Straßenbaumaßnahmen ist nicht möglich . Für eine umfassende Beantwortung müssen alle Straßenbaulastträger im Freistaat Sachsen befragt werden . Neben den Organisationseinheiten des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LA- SuV) wären demzufolge die zehn sächsischen Landkreise und über 420 Städte und Gemeinden in die Abfrage einzubeziehen. Für die Recherche ist mit folgendem Aufwand zu rechnen : • 10 Landkreise sowie Städte über 30.000 Einwohner für die Kreisstraßen: je 2 Stunden • über 420 Städte und Gemeinden für die Gemeindestraßen: je 0,5 Stunden Der durchschnittliche Zeitaufwand wird damit auf insgesamt mindestens 230 Stunden geschätzt. Ausgehend von einer 40 - Stunden - Woche sind daher mindestens 1,4 Mitarbeiter notwendig , um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten . Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden . Frage 2: Werden die Maßnahmen zur Einrichtung von Baustellen getrennt von den Baumaßnahmen ausgeschrieben und vergeben und erhalten hierbei regelmäßig unterschiedliche Firmen den Zuschlag? Im Vergaberecht ist der Grundsatz der Fachlosvergabe vorgegeben . Davon kann abgewichen werden, wenn es aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Eine globale Beantwortung der Fragestellung in Bezug auf die Trennung oder Zusammenführung beteiligter Fachgewerke ist somit nicht möglich und kann nur einzelfallbezogen erfolgen. Da der Zugang zur Beteiligung an Ausschreibungen grundsätzlich nicht beschränkt ist, besteht keine Einflussnahme auf den Umfang der Bieterbeteiligung an Ausschrei - bungsverfahren einhergehend mit der daraus resultierenden Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 3: Wieviel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Einrichtung von Baustellen und dem Baubeginn und wird dies von den jeweils zuständigen Straßenbaubehörden systematisch überwacht? Frage 4: Wieviel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Beendigung der Baumaßnahmen und der vollständigen Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen und wird dies von den jeweils zuständigen Straßenbaubehörden systematisch überwacht? Frage 5: Wie lange ruht die Bautätigkeit durchschnittlich zwischen Einrichtung und Schließung der jeweiligen Baustelle, welche Gründe hat dies und was unternehmen die jeweils zuständigen Straßenbaubehörden, um diese Ruhezeiten zu verkürzen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen , besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen . Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten , die von einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden . Der Private nimmt im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Die Fragestellungen berühren das freie Dispositionsrecht der Auftragnehmer, das sie innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume ausüben können. Da in der Regel die unternehmerische Freiheit bei der Organisation beauftragter Bauleistungen gewahrt werden muss, bestehen auftraggeberseitig keine Dokumentationen bzw. Dokumentationsverpflichtungen, die eine Auswertung im Sinne der Fragestellung zulassen . Die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume und -fristen werden von der Straßenbauverwaltung bei der Aufstellung der Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen in Abhängigkeit zu erbringender Bauleistungen und des vorgesehenen Betriebsregimes baustellenbezogen ermittelt. Die vertraglichen Zeitfenster, die von der Straßenbauverwaltung im Zuge der Bauausführung überwacht werden , sind dabei so bemessen , dass Vertragsleistungen in fließendem Ablauf abgearbeitet werden können . Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Innerhalb der vertraglichen Zeitfenster besitzen die Auftragnehmer jedoch ein freies Dispositionsrecht ihrer Leistungen, um beispielsweise Material- und Gerätegestellungen , Nachauftragnehmerleistungen, Baustellenbesetzungen usw. zu organisieren. Seite 4 von 4 2018-07-19T07:24:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes