STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13788 Thema: Kinder mit geringfügiger Nebenbeschäftigung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Sollte sich herausstellen , dass eine Beantwortung der Kleinen Anfrage für den gewünschten Zeitraum nicht möglich sein sollte, da der Aufwand unverhältnismäßig wäre, bitte ich darum, den Zeitraum einzugrenzen und die Kleine Anfrage für das Jahr 2016 und/oder 2017 zu beantworten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Kinder mit einer geringfügigen Nebenbeschäftigung oder Ferienarbeit in den letzten 5 Jahren entwickelt ? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Jahren!) Frage 2: Wie hoch war das Durchschnittsalter der unter Frage 1 erfragten Kinder? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) gilt als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt ist (siehe § 2 JArbSchG). Statistische Daten zur geringfügigen Beschäftigung und Ferienarbeit der so definierten Personengruppe liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz in dem Zeitraum entwickelt? Die statistische Erfassung von Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Ar- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/526 Dresden, r'lf. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ beitsschutz. Erfasst wird die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße, unabhängig davon ob es sich um Kinder oder Jugendliche handelt, eine getrennte Angabe ist daher nicht möglich. Berichtsjahr Zahl der Verstöße gegen das JArbSchG 2013 36 2014 7 2015 26 2016 5 2017 20 Frage 4: ln wie vielen Fällen wurde bei der Gewährung von Sozialleistungen nach SGB II ein Einkommen aus geringfügigen Nebenbeschäftigungen oder Ferienarbeit von Kindern unter 18 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften lebten , berücksichtigt? (für den Zeitraum wie 1.) Frage 5: ln wie vielen Fällen wurde bei Gewährung von Sozialleistungen nach SGB II ein unregelmäßiges Einkommen von Kindern (Geldgeschenke) unter 18 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften lebten, berücksichtigt? (Zeitraum wie 1.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Dazu gibt es in der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Freistaat Sachsen kein verwertbares Zahlenmaterial. Eine dezidierte Beantwortung ist daher nicht möglich. /l Mit freundlichen ß'rüßen I / \_} ltt/1 Barbara KleipsL---- · Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-07-19T09:01:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes