STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler, MdL Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13790 Thema: Kindeswohl sowie Rechte von Neugeborenen, Säuglingen sowie von schwangeren und stillenden Müttern in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Neugeborene beziehungsweise Säuglinge sind zum Zeitpunkt der Anfrage in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und welche Möglichkeiten finden Eltern, insbesondere Mütter , für sich und ihre Kinder zu sorgen, (bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsdauer , Herkunftsländern und EA-Standorten aufschlüsseln und bei der Frage der Versorgung insbesondere auf Warmwasserversorgung , hygienische Bedingungen, Herstellung von Säuglingsmilchnahrung , etc., siehe auch Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. zur Säuglingsernährung: https://www.dge.defernaehrungspraxis/bevoelkerungsqruppen/saeuqli nge/update-saeuglincisernaehrure (Stand 18. Juni 2018)) In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) besteht die Möglichkeit der selbstständigen Zubereitung von Säuglingsnahrung mittels zur Verfügung stehenden Warmwasserspendern' oder durch Hilfestellungen der jeweiligen Betreiber . Die Betreiber bzw. die Caterer sind vertraglich verpflichtet, eine (kindgerechte) Ernährung entsprechend den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bereitzustellen. Darüber hinaus erhalten Mütter im Bedarfsfall Milchpulver, welches ebenfalls an die besonderen Bedürfnisse angepasst ist. Im Fall von Unverträglichkeiten besteht die Möglichkeit des Bezugs spezieller Milchnahrung sowie spezieller Kost. 1 Geräte, in die warmes/heißes Wasser eingefüllt wird und die das Wasser über Stunden warm halten. Die Entnahme erfolgt über einen Zapfhahn. Wasserkocher werden zur Vermeidung von Verbrühungen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet. MIK ...MB Iffer!, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/42/174 Dresden, 19. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11N1STER11JM DES 1NNERN Die hygienischen Bedingungen sind je nach EAE2 an die speziellen Bedürfnisse von Stillenden, Schwangeren sowie Säuglingen angepasst. Grundsätzlich findet eine Trennung von Sanitärbereichen nach Geschlechtern statt. Die Warmwasserversorgung zur Körperpflege ist über die Sanitärbereiche gewährleistet. Weiterhin besteht je nach EAE die Möglichkeit der Nutzung von Mutter -Kind -Räumen, welche unter anderem über Badewannen und Wickelmöglichkeiten verfügen können. Zum Zeitpunkt der Anfrage waren insgesamt 51 Säuglinge/Neugeborene in sächsischen EAE untergebracht. Die Auflistung nach EAE-Standort, Herkunftsland und Aufenthaltsdauer ergibt sich aus der Anlage. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde diese für Säuglinge und Neugeborene zusammengefasst erstellt. Frage 2: Erfolgt für schwangere beziehungsweise stillende Mütter eine Gefährdungsbeurteilung für die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ähnlich den Maßgaben der §§ 10 und 11 des Mutterschutzgesetzes und wenn ja, durch wen und erfolgt im Zweifel ein Transfer aus der Erstaufnahmeeinrichtung? Die Erstellung einer nach §§ 10 und 11 Mutterschutzgesetz entsprechenden personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung für die Unterbringung in der EAE ist gesetzlich nicht vorgesehen und erfolgt daher nicht. Dem besonderen Schutzbedarf für schwangere Frauen bzw. stillende Mütter wird in Form von separaten Unterbringungsmöglichkeiten sowie speziellen Rückzugsmöglichkeiten Rechnung getragen. Alleinreisende schwangere Frauen oder Mütter mit Säuglingen/Neugeborenen werden separat untergebracht . Darüber hinaus erfolgt eine von alleinreisenden Männern getrennte Unterbringung von Familien zum Zwecke des Gewaltschutzes. Frage 3: Welche Maßnahmen hat das Innenministerium ergriffen, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Ausbeutung, physischer und psychischer Gewalt und Kinderhandel in Erstaufnahmeeinrichtungen zu schützen? Das Staatsministerium des Innern hat im Jahr 2015 das Sicherheitsrahmenkonzepe erarbeitet, in dem erste Festlegungen zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen getroffen wurden. Diese Festlegungen werden durch das Gewaltschutzkonzept 4 ergänzt, das in der Sitzung des Lenkungsausschusses Asyl in der Sitzung am 2. Dezember 2016 beschlossen wurde. 2 Die baulichen Gegebenheiten sind nicht in jeder Einrichtung identisch. In einigen Einrichtungen sind eigene Wickel -/Baderäume für Säuglinge vorhanden, in anderen Einrichtungen wird dies über zur Verfügung gestellte Wickel -/Badekommoden realisiert. Frauencafös gibt es in allen Einrichtungen. Spezielle Stillräume sind nicht in allen Einrichtungen separat eingerichtet, sondern Bestandteil von Frauencafös oder Mutter -Kind -Räumen. 3 Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen, https://www.asylinfo.sachsen.de/download/asy1/2016 Sicherheitsrahmenkonzept EAE.pdf 4 Konzept zur Prävention von, Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen, https://www.asylinfo.sachsen.de/download/asv1/161202 Gewaltschutzkonzept.pdf —IFreistaatl SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Rückzugsräume gibt es für Kinder- und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen , wie sind diese ausgestattet und gibt es altersspezifisch zugeschnittene , voneinander getrennte Räume? Je nach EAE5 werden spezielle Rückzugsräume vorgehalten, welche adressatengerecht ausgestattet sind. Dies sind unter anderem Spielzimmer, Mutter -Kind -Räume oder Frauencafös. Dies entspricht den Festlegungen in Ziffer 5.1.4. des Gewaltschutzkonzeptes . Frage 5: Werden die MitarbeiterInnen in Erstaufnahmeeinrichtungen hinsichtlich der Rechte und der spezifischen Situation von Kindern und Jugendlichen sowie schwangeren beziehungsweise stillenden Müttern als auch zu den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sensibilisiert und qualifiziert und wenn ja, in welchem Umfang und durch wen? Die Betreiber sind verpflichtet, das eingesetzte Personal sozialadäquat und entsprechend der Vorgaben des Gewaltschutzkonzeptes auszuwählen. Das eingesetzte Personal ist seitens der Betreiber über das gegebene Leitbild zu belehren und entsprechend zu schulen. Mit freundlichen Grüßen in Vertetun Dr. Eva -Maria Stange Anlage 5 Jede EAE ist anders ausgestattet. Einige Betreiber haben zum Beispiel bei einer hohen Belegung von Jugendlichen einen zur Verfügung stehenden Raum als Jugendtreff ausgestattet, in anderen EAE überwiegen Babys. Hier liegt ein besonderes Augenmerk auf kleinkindgerechte Spielräume. Insgesamt gestalten sich die Rückzugsräume individuell nach baulichen Voraussetzungen sowie der aktuellen Belegung. Freistaat SAC1-ISEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13790 Übersicht der zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage in sächsischen EAE untergebrachten Säuglinge/Neugeborenen EAE Standort Anzahl der Säuglinge/ Neugeborenen Herkunftsland Aufenthaltsdauer in Monaten (aufgerundet) Dresden 1 Afghanistan 5 1 Albanien 2 1 Armenien 1 1 Georgien 1 1 Georgien 5 1 Türkei 1 2 Vietnam 2 1 Nigeria 1 Chemnitz 1 Afghanistan 4 1 Afghanistan 1 1 Albanien 8 1 Albanien 6 1 Irak 3 2 Irak 1 1 Kosovo 2 1 Ukraine 2 1 Pakistan 3 1 Russland 1 Leipzig 2 Albanien 7 1 Albanien 9 1 Äthiopien 2 2 Libyen 2 1 Georgien 2 Seite 1 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13790 EAE Standort Anzahl der Säuglinge/ Neugeborenen Herkunftsland Aufenthaltsdauer in Monaten (aufgerundet) 1 Georgien 4 1 Palästina 1 1 Ghana 2 1 Irak 5 1 Syrien 4 2 Syrien 1 1 Türkei 1 3 Kamerun 1 2 Kamerun 3 1 Kamerun 5 3 Kamerun 4 2 Kamerun 2 2 Nigeria 1 2 Nigeria 2 1 Nigeria 5 Seite 2 von 2 2018-07-19T09:04:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes