STAATSMINISTERRN DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13792 Thema: Sächsischer Innenminister fordert Zurückweisung asylsuchender Menschen an sächsischen Außengrenzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite welt.de ist zu lesen: ,Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) will bereits abgelehnte Asylbewerber und sogenannte Dublinfälle auch an der Grenze zu Tschechien und Polen zurückweisen . Das sagte Wöller zu WELT. ,Das ist zwingend notwendig, um geltendes Recht durchzusetzen und auch den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft wiederherzustellen.' (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article1776822132/Grenzstreit- CDU-Minister-will-bei-Zurueckweisungen-sogar-weiter-qehen-als- CSU.html, zuletzt aufgerufen am 19.06.2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Rechtsgrundlage stützt der sächsische Staatsminister des Innern die Forderung nach einer Zurückweisung asylsuchender Menschen an den sächsischen Außengrenzen? Die Zurückweisung asylsuchender Menschen stützt sich auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Asylgesetz. Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage wären gemäß der Forderung des sächsischen Staatsministers des Innern die Republik Polen und die Tschechische Republik verpflichtet, an den sächsischen Außengrenzen abgewiesene Menschen in ihr jeweiliges Staatsgebiet rückaufzunehmen? Die Rückübernahme würde aufgrund der Dublin 111 -Verordnung erfolgen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a1053/42/173 Dresden, . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN • MIK IM !`773 Frage 3: Wo und durch wen müssten bei einer Realisierung der Zurückweisung asylsuchender Menschen an den sächsischen Außengrenzen und für den Fall der Weigerung der Republik Polen und der Tschechischen Republik zur Rückaufnahme der abgewiesenen Menschen diese Menschen untergebracht werden? Im Fall der Realisierung der Zurückweisung wären die polnischen und tschechischen Behörden für eine Unterbringung der Personen zuständig, anderenfalls die Bundesrepublik Deutschland. Frage 4: Welche Polizeikräfte — Bundespolizei oder Landespolizei — wären bei einer Realisierung der Zurückweisung asylsuchender Menschen an den sächsischen Außengrenzen zu Umsetzung verpflichtet bzw. heranzuziehen oder zur Umsetzung angehalten? Frage 5: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wäre die sächsische Landespolizei berichtigt , asylsuchende Menschen an den sächsischen Außengrenzen abzuweisen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes obliegt gemäß § 2 Abs. 1 Bundespolizeigesetz originär der Bundespolizei, „soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt ". Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen nimmt keine grenzpolizeilichen Aufgaben wahr. Damit ist der Polizeivollzugsdienst in Sachsen für die Zurückweisung von Ausländern im Sinne des § 71 Abs. 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz nicht zuständig . Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva -Maria Stange Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-07-18T14:31:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes