STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/138 Thema: Kündigung des Pachtvertrages der Ruine Frauenstein durch Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement - SIB (Landkreis Mittelsachsen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/46-W 1012/1/23/13-2014/60545 Dresden^. November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: -ir Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie „Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement - SIB ist Eigentümer der Ruine Frauenstein. Laut Artikel in der Freien Presse von Anfang Oktober 2014 ,Freistaat will Burgruine abstoßeiT wurde der mit der Gemeinde abgeschlossene Pachtvertrag zur Nutzung der Ruine aus finanziellen Gründen gekündigt. Die Burgruine wurde bisher öffentlich für Konzerte, Veranstaltungen, bis hin zu Trauungen genutzt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begründet das SIB die Kündigung des Pachtvertrages mit der Kommune ab 1.1.2015? Frage 2: In welcher Höhe führt die Kommune bislang Pacht pro Jahr für die Anlage an das SIB ab? eine STARKE FRAUEN geschiente schloss Rochiitz 600 Jahre Reformation Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbi ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. Sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Pachthöhe wollte das SIB ab 2015 von der Kommune erheben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die Burgruine Frauenstein hat regionale Bedeutung und ist insbesondere für die Stadt Frauenstein identitätsstiftend. Sie wird jedoch nicht zur Erfüllung von Landesaufgaben benötigt und ist somit grundsätzlich entbehrlich. Gemäß Sächsischer Haushaltsordnung sind diese Liegenschaften zu verwerten. Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb SIB, erhält für die Nutzungsüberlassung bzw. Verpachtung des Grundstücks kein Entgelt von der Stadt Frauenstein. Durch die Nutzung der Burgruine für kulturelle, touristische und sonstige kommunale Zwecke steigen die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr. Auch für diese Lasten und Haftungsrisiken, die der SIB als Grundstückseigentümer zu tragen hat, wird von der Stadt Frauenstein kein Ausgleich geleistet. Bereits seit sieben Jahren werden Gespräche zwischen SIB und der Stadt Frauenstein zum Erwerb der Burgruine Frauenstein geführt. Dabei bekundete die Stadt selbst grundsätzliches Kaufinteresse, sah sich aber aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten nicht in der Lage, die Liegenschaft selbst zu übernehmen. SIB kündigte Anfang des Jahres 2014 an, das bestehende Pachtverhältnis ab 2015 durch eine kostenlose Übereignung des Grundstückes an die Stadt Frauenstein ablösen zu wollen. Hilfsweise hat SIB von der Stadt Frauenstein eine angemessene Beteiligung an den zusätzlichen Lasten und Haftungsrisiken gefordert, welche durch die kulturelle, touristische und kommunale Nutzung entstehen. Aus diesem Grund hat SIB gegenüber der Stadt Frauenstein eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2014 ausgesprochen, um die Option zu Vertragsverhandlungen mit der Stadt Frauenstein zu eröffnen. Frage 4: Wie kann die Burgruine ohne Pachtvertrag mit der Kommune weiterhin öffentlich genutzt bzw. besichtigt werden? Eine generelle Nutzung durch die Kommune oder Dritte ist ohne Übereignung des Grundstücks an die Stadt Frauenstein oder einen neuen Nutzungsvertrag nicht möglich. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Unterstützung erhält die Kommune durch die SIB, um eine öffentliche Nutzung der Burgruine fortsetzen zu können, damit auch ab Januar 2015 das kulturelle Leben für die Frauensteiner Bürger durch Konzert- und Veranstaltungsnutzung in dieser Anlage bereichert werden kann? SIB unterstützt das Interesse der Stadt Frauenstein an einer kulturellen und touristischen Aufwertung der Burgruine sowie an einer Nutzung der Burgruine für kommunale Zwecke und ist bereit, das Grundstück kostenlos zu übereignen. Soweit die Übereignung nicht erfolgt, müssen sich die Stadt Frauenstein und die Nutzer der Burgruine angemessen an den Lasten und Haftungsrisiken beteiligen. Mit freundlichen Grüßen / jf Seite 3 von 3