STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: Thema: 6/13820 Kriminalitätsbelastung Deutscher und Ausländer- Umgang der Staatsregierung mit schriftlichen Anfragen von Bürgern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere in den Ressorts Inneres und Soziales, Vorgaben für die Mitarbeiter, wie mit schriftlichen Anfragen von Bürgern umzugehen ist und wenn ja, wie lauten diese? Im Staatsministerium des Innern (SMI) ist für die Bearbeitung polizeilicher Anliegen von Bürgern die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei (ZBSt) eingerichtet worden. Dieser Stelle obliegt auch die Beantwortung von Bürgeranfragen im Sachzusammenhang. Die Arbeit der ZBSt richtet sich nach einer Konzeption über die Ziele, Aufgaben und Organisation für diese Einrichtung. Im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) werden Anfragen von Bürgern durch den Bürgerbeauftragten sowie das zuständige Referat bearbeitet. Der Bürger erhält eine Eingangsbestätigung zu seiner Anfrage auf dem Wege, wie er sie eingegeben hat, direkt vom Bürgerbeauftragten . Die Anfrage des Bürgers wird an das zuständige Referat mit der Bitte um Beantwortung übermittelt. Die Bearbeitungsfristen richten sich nach der Komplexität der Anfrage. Die Antworten werden vom Bürgerbeauftragten nach fachlicher Zuarbeit versandt. Grundsätzlich gilt: Auf dem Wege, auf dem die Anfrage eingeht, wird sie auch vom Bürgerbeauftragten des SMS beantwortet, d. h. Anfragen per Post werden postalisch und Anfragen per E- Mail elektronisch beantwortet. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/68 Dresden, 7; . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 121 Freistaat SACHSEN Frage 2: Wonach bemisst sich, ob und wie konkret schriftliche Anfragen von Bürgern beantwortet werden? Schriftlich gestellte Bürgeranfragen werden schriftlich und inhaltlich dem Umfang der Fragestellung entsprechend, angemessen und korrekt beantwortet. Frage 3: Wie hoch ist die Häufigkeitsziffer insgesamt bei Straftaten von Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ? (ohne ausländerrechtliche Delikte; bitte aufschlüsseln für die Kalenderjahre 2014 bis 2017) Frage 4: Wie hoch ist die Häufigkeitsziffer bei Straftaten von a) Heranwachsenden (Alter 18 bis 20) nichtdeutscher Staatsangehörigkeit? (ohne ausländerrechtliche Delikte; bitte aufschlüsseln für die Kalenderjahre 2014 bis 2017) b) Erwachsenen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit? (ohne ausländerrechtliche Delikte; bitte aufschlüsseln für die Kalenderjahre 2014 bis 2017) Frage 5: Wie hoch sind die Häufigkeitsziffern zu 3. und 4. in den entsprechenden Vergleichsgruppen von Tätern deutscher Staatsangehörigkeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die Berechnung einer Häufigkeitszahl (HZ) für bestimmte Tatverdächtigengruppen (wie z. B. Heranwachsende, Nichtdeutsche) ist nicht möglich. Nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die HZ die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf 100.000 Einwohner. Mit freundlichen Grüßen in Ve tung Dr. Eva -Maria Stange Seite 2 von 2 2018-07-18T14:28:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes