STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13821 Thema: Einsatz des "Revolution Train" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Kleinen Anfrage Drs 6/8009 nimmt die Sozialministerin wie folgt fachlich Stellung zum Revolution Train: "Nur der Besuch des Zuges ohne die Möglichkeit einer Diskussion des Gesehenen wirkt sicher erschreckend , löst jedoch keine nachhaltige Auseinandersetzung mit der Thematik sowie möglicher Unterstützung und Hilfe aus. [ ... ] Eine Einbindung des Projektes in kommunal geplante Präventionsveranstaltungen oder einer suchtspezifischen Aktionswoche bzw. Projektwoche/Projekttag innerhalb der Schule kann nur unterstützt werden, sofern eine Einführung und Nachbereitung des Zug-Besuchs durch suchtpräventiv geschulte Fachkräfte erfolgt." ln einer Stellungnahme der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (Mai 2018) heißt es: "Der "Revolution Train" setzt zum überwiegenden Teil auf das Konzept der Abschreckung . Dieser Ansatz erweist sich als wenig wirksam und gilt daher seit Jahrzehnten im Sinne einer gelingenden Suchtprävention als überholt . Er entspricht nicht dem derzeitigen Stand der nationalen und teils internationalen fachlichen Diskussion." Dennoch besteht, wie Presseberichten zu entnehmen ist, weiterhin ein großes Interesse am Einsatz des Zuges in sächsischen Städten. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen sächsischen Städten hat der Revolution Train bislang Station gemacht? (Bitte um Auflistung mit Angabe des Zeitraums.) Eine vollständige Erfassung aller Orte, in denen der Revolution Train bislang in Sachsen besichtigt werden konnte, liegt der Staatsregierung nicht vor. Es besteht keine Berichtspflicht gegenüber der Staatsregierung. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-18/535 Dresden, jf.Juli 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Staatsregierung sind nachfolgende Informationen bekannt: 2016 09.11. Annaberg-Buchholz 10.- 11.11. Schwarzenberg 12.-15.11. Plauen 2017 Juni Annaberg-Buchholz Juni Aue Juni Plauen 2018 18.- 19. Juni Borna 11.-12. Juni Dresden* Juni Freital Juni Radeberg Juni Zittau *Der Revolution Train stationierte im Rahmen des Deutschen Präventionstages in Dresden. Frage 2: Für welche dieser Projekte wurden Fördermittel des Freistaates in welcher Höhe über welchen Haushaltstitel bewilligt? Für die Stationierung des Zuges vom 9. bis 11.11.2016 in Annaberg-Buchholz sowie Schwarzenberg wurden dem Erzgebirgskreis Fördermittel nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe in Höhe von 21.524,53 Euro mit Zuwendungsbescheid vom 12.12.2016 zu Lasten der Haushaltsstelle 08 051684 56 bewilligt. Frage 3: Welche Anträge auf Förderung eines Einsatzes des Revolution Train liegen aktuell von welchen sächsischen Städten und Gemeinden vor? Gegenwärtig liegen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank keine Förderanträge im Zusammenhang mit dem "Revolution Train" vor. Frage 4: Inwieweit erfolgte bei den bisherigen Einsätzen des Revolution Train eine Einführung und Nachbereitung des Zug-Besuchs durch suchtpräventiv geschulte Fachkräfte bzw. inwieweit ist dies Bedingung für eine Förderung durch den Freistaat? Die Sächsische Staatsregierung kann nur für den vom SMS geförderten Einsatz des Revolution Train im Erzgebirgskreis im November 2016 Auskunft geben. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das SMS hat die Landesdirektion Sachsen als Bewilligungsbehörde gebeten, im Zuge der Nebenbestimmungen den Erzgebirgskreis - als Zuwendungsempfänger- zu beauflagen , dass dem Besuch des Zuges eine Nachbereitung durch suchtpräventive Fachkräfte folgen muss. Die Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere Teilnehmerl-innen sollen Gelegenheit bekommen, im Abstand von ca. ein bis zwei Wochen über das Gesehene und Gehörte zu sprechen und zu diskutieren und ggf. Nachfragen zu stellen. Als Fachkräfte kamen z. B. die Mitarbeiterl-innen der Fachstellen für Suchtprävention, Beratungslehrerl -innen oder Präventionsfachkräfte der Polizei in Betracht. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Erzgebirgskreis ist dieser Beauflagung nachgekommen, indem die Suchtberatung des Diakonischen Werkes Aue/Schwarzenberg e.V. den Lehrerinnen und Lehrern mündlich und schriftlich ein Gesprächsangebot für die Schulklassen, die den Revolution Train besichtigten, unterbreitet hat. Frage 5: Auf welche Weise hat das Sozialministerium sächsische Städte und Landkreise sowie Krankenkassen über die eigene fachliche Bewertung des Revolution Train und über die Stellungnahme der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. wann informiert? Eine fachliche Bewertung des Revolution Trains hat die Sächsische Staatsregierung im Januar 2017 in der Drs.-Nr. 6/8009 abgegeben und veröffentlicht. Diese Position wurde im Rahmen der Beratung des Landesfachausschusses Suchtprävention am 03. April 2017 auch allen Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe des Landespräventionsrates 1 bekannt gegeben, die wiederum in ihrer Tätigkeit darauf verweisen konnten . Ergänzend wurde in Arbeitskontakten mit kommunalen und/oder Projektmitarbeitern sowie Anfragen auf Arbeitsebene auf diese Stellungnahme verwiesen. Die Stellungnahme der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (SLS) zum Revolution Train wurde nach Kenntnis des SMS im April 2018 veröffentlicht. Eine Verantwortung die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte über die Stellungnahme der SLS zu informieren, sieht die Sächsische Staatsregierung nicht. Vielmehr geht sie davon aus, dass dies über die Gremien der SLS erfolgt. Wir sind an einer gemeinsamen Weiterentwicklung des Revolution Train mit der SLS interessiert. Entsprechende Gespräche dazu laufen. Mit freundlic~en G(rüßen 0/;;. Barbara Kle~sch ' 1 Im Landesfachausschuss für Suchtprävention arbeiteten zu diesem Zeitpunkt die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung, die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V., die AJS und die Fachstellen für Suchtprävention auf freiwilliger Basis zusammen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport, das Landesjugendamt und das Landeskriminalamt haben in diesem Gremium einen beratenden Status. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-07-19T11:08:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes