STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13828 Thema: Nachfrage Drs 6/13463: Heizten sächsische Polizeibeamtinnen Eskalationen bei Protesten gegen den G -20 -Gipfel in Hamburg an? Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf o.g. Kleine Anfrage wird von der Entsendung von insgesamt sieben „Tatbeobachtern des Präsidiums der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der Hamburger Polizei" gesprochen. Wie viele von diesen sieben Beamtinnen waren im Rahmen der konkreten „Welcome to hell" -Demonstration eingesetzt? Frage 2: Wie viele der übrigen in Hamburg im Rahmen des G -20 -Gipfels eingesetzten Polizeibeamtinnen (vgl. Kleine Anfrage 6/10138) waren in ziviler Kleidung im Einsatz? Frage 3: In der Antwort auf o.g. Anfrage heißt es: „Die Bekleidung wird aus polizeitaktischen Gründen dem Umfeld, in dem sich die Tatbeobachter bewegen, angepasst": Lässt sich aus dieser Aussage schließen, dass die im Rahmen der „Welcome to hell" -Demonstration am 6. Juli 2017 eingesetzten „zivilen Tatbeobachterinnen" sich aus „polizeitaktischen Gründen" vermummt haben und wurde diese Vermummung abgelegt, nachdem der Demonstrationszug das erste Mal von der Polizei aufgrund vermummter Teilnehmerinnen gestoppt wurde? Frage 4: Inwiefern konnten die zivilen Tatbeobachterinnen zur zur Anzeige von Straftaten und zur Identifizierung tatverdächtiger Personen beitragen? (bitte einzeln aufschlüsseln) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/54/74 Dresden, 13. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Fragen beziehen sich auf den Einsatz sogenannter Tatbeobachter des Polizeivollzugsdienstes bei den Einsatzmaßnahmen der Hamburger Polizei im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg. Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über die näheren Umstände des Zustandekommens von konkreten Entscheidungsprozessen der Polizeiführung im Rahmen des Polizeieinsatzes einschließlich der im Gesamtzusammenhang durchgeführten polizeilichen Einsatzmaßnahmen sowie deren rechtliche Einordnung vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag gegenüber nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Durchführung sowie Nachbereitung des hier in Rede stehenden Polizeieinsatzes in Hamburg fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hamburger Senats, der seinerseits der parlamentarischen Kontrolle durch die Hamburgische Bürgerschaft unterliegt. Frage 5: Welche Rechtsauffassung vertritt die Staatsregierung in Bezug auf § 11 Sächsisches Versammlungsgesetz in Bezug auf die Notwendigkeit der Vorstellung von zivilen Tatbeobachter*innen bei der Leitung der jeweiligen Versammlung und wie ist die diesbezügliche Praxis in Sachsen bisher? Auf die Stellungnahme der Staatsregierung zu Ziffer II des Antrags Drs.-Nr. 6/13506 sowie auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13515 wird verwiesen. Die Polizei des Freistaates Sachsen wendet geltendes Recht im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, des Sächsischen Versammlungsgesetzes und der Strafprozessordnung an. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva -Maria Stan:4 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-07-16T07:33:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes