STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13838 Thema: Vorhaltung von Wohnungen für Katastrophenfälle Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Kapazitäten von Notunterkünften für die Verwendung in Katastrophenfällen im Freistaat seit 2014 entwickelt? (Bitte jährliche Auflistung nach Gebietskörperschaft.) Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um diese Kapazität zu erhöhen? Frage 3: Welche Kommunen im Freistaat verfügen über keine Möglichkeit, um Menschen im Katastrophenfall in einer Notunterkunft unterzubringen? Frage 4: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Kommunen im Sinne der Frage 3 Abhilfe zu schaffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Aus dem Jahr 2014 liegen keine Angaben zur Anzahl von Notunterkünften vor. Erstmalig ist eine Erhebung der Flächen- und Bettenkapazitäten für Evakuierungen im Jahr 2015 durchgeführt worden. Dabei handelt es sich nicht um Wohnungen, sondern insbesondere um Flächen in Schulgebäuden , Turn- und Festhallen, Gemeindehäusern, Veranstaltungsstätten, Messehallen und sonstige Unterbringungsmöglichkeiten (z. B. in privat geführten Beherbergungsbetrieben, Studentenheimen) sowie um mobile Betten. Auf eine gemeindegenaue Erhebung wurde verzichtet, weil die gemeldeten Zahlen ausschließlich für Zwecke der Katastrophenschutzplanung auf Landesebene verwendet werden sollten. Hierfür reichten Angaben zur Anzahl der Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/54/78 Dresden, 77. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN in den Landkreisen und Kreisfreien Städten vorhandenen Unterbringungskapazitäten aus. Die gemeldeten Platzkapazitäten genügten den Anforderungen, sodass keine Maßnahmen zum Ausbau der Kapazitäten getroffen werden mussten und außerdem keine erneute Erhebung der Zahlen in den Jahren 2016 und 2017 erforderlich war. Eine Aktualisierung fand somit anlassbezogen erst wieder im Januar 2018 im Zusammenhang mit der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12089 statt. Die in den Jahren 2015 und 2018 gemeldeten Flächen- und Bettenkapazitäten im Freistaat Sachsen sind im Einzelnen der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen in Vefe_tung Dr. Eva -Maria Stand Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/13838 Evakuierungskapazitäten im Freistaat Sachsen Landkreis/Kreisfreie Stadt Jahr 2015 Jahr 2018 Bautzen 14.563 14.563 Chemnitz, Stadt 2.441 2.441 Dresden, Stadt 29.500 29.500 Erzgebirgskreis 4.000 4.000 Görlitz 2.420 2.420 Leipzig, Stadt 59.586 59.586 Leipzig 10.559 10.559 Meißen 30.529 30.732 Mittelsachsen 14.349 14.349 Nordsachsen 7.000 7.000 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 14.200 14.200 Vogtlandkreis 2.485 2.585 Zwickau 3.200 3.200 Gesamt 194.832 195.135 2018-07-18T14:32:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes