STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13839 Thema: Ausbildungskapazitäten Soziale Berufe in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Ausbildungskapazitäten für soziale Abschlüsse in Sachsen seit 2014 entwickelt? (Bitte jährliche Auflistung nach Art des Abschlusses und Anzahl der Absolventen.) Die Anzahl der Absolventen mit Abschlusszeugnis an der Berufsfachschule für Sozialwesen und der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, ist in nachstehender Tabelle zusammengefasst. 2014 2015 2016 2017 Staatlich geprüfte/r 1742 1765 1647 1562 Sozialassistenttin Staatlich anerkannte/r 2215 2193 2201 2025 Erzieher/in Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfle- 270 267 211 212 ger/in Staatlich anerkannte/r 23 22 40 23 Heilpädagogetin Die Anzahl der Absolventen an sächsischen Hochschulen und der Berufsakademien in ausgewählten Studienfächern ist in der Anlage zusammengefasst. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-18/546 Oresden, 11 Juli 2018 '-./ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie viele Personalstellen werden durch den Freistaat in sozialen Berufen gefördert? (Bitte Auflistung nach Anzahl der Stellen und erforderlichem Abschluss .) Frage 3: Wie viele Angestellte bzw. Mitarbeiter/innen mit Personalstelle im Sinne der Frage 2 werden voraussichtlich bis zum Jahr 2020 das Renteneintrittsalter erreicht haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eine statistische Erfassung zu Förderungen von Personalstellen in sozialen Berufen sowie zum Alter der Stelleninhaber findet nicht statt. Die in sozialen Berufen Beschäftigten sind in Aufgabenfeldern tätig, die zumeist in kommunaler Verantwortung stehen. So ist z.B. Kindertagesbetreuung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Der Freistaat Sachsen ist hier kein Anstellungsträger des Personals und fördert keine Personalstellen. Auf § 18 Absatz 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) wird verwiesen. Frage 4: Welche Maßnahmen werden vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ergriffen oder geplant, um den Fachkräftemangel in Sozial- und Pflegeberufen zu bekämpfen? Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) unterstützt im Bereich der Pflegeberufe zum einen die Altenpflegeschüler an Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft. Auf Antrag wird auf Grundlage der Förderrichtlinie Heilberufe das Schulgeld bis zu max. 85 €/ Monat erstattet. Ebenfalls über diese Förderrichtlinie bestehen mehrere Möglichkeiten im Bereich der Hebammen und Entbindungspfleger. Es kann der Betrieb einer überörtlichen Koordinierungsstelle und für freiberuflich tätige Hebammen die Begleitung des Hebammenexternats und die Neu- oder Wiederaufnahme oder die Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums gefördert werden. Außerdem setzt das SMS das Pflegeberufegesetz um, durch das eine Stärkung der Pflegeberufe angestrebt wird. ( Mit freundlic,en Grü, en ~~,.~' Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs. 6/13839 Absolventen an sächsischen Hochschulen und der Berufsakademien in ausgewählten Studienfächern in den Prüfungsjahren 2014 bis 2016 Studienfach/Studienrichtung I Abschluss I Prüfungsjahr 2014 I 2015 I 2016 Hochschulen Soziale Arbeit Bachelor an Fachhochschulen I 158 200 189 Master an Fachhochschulen (Abschlussprüfung vorausgesetzt) 51 61 54 Childhood research and education- Kindheitsforschung, Beratung und Bildung Master an Universitäten (Abschlussprüfung vorausgesetzt) 31 7 4 lnclusion Studies/Heilpädagogik Bachelor an Fachhochschulen 27 18 43 Sozialpädagogik Diplom (U) 40 38 21 lA berufliche Schulen 2 Magister Promotion (Abschlussprüfung vorausgesetzt) 3 Master an Universitäten (Abschlussprüfung vorausgesetzt) 10 Sozialpädagogik und Management Bachelor an Fachhochschulen - 56 70 Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften Bachelor an Universitäten 43 54 69 Frühpädagogik- Leitung/Management Bachelor an Fachhochschulen 32 17 3 Sozialarbeitl-pädagogik Bachelor an Fachhochschulen 131 118 135 Diplom (FH) 12 8 4 Master an Fachhochschulen (Abschlussprüfung vorausgesetzt) 13 13 21 Soziale Arbeit Diplom (FH} 11 5 Soziale Gerontologie Master an Fachhochschulen (Abschlussprüfung vorausgesetzt) 2 5 4 Berufsakademie Arbeit mit behinderten Menschen Bachelor 26 25 22 Hilfen zur Erziehung Bachelor 21 23 26 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Bachelor 23 20 25 Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik Bachelor 29 28 25 Soziale Arbeit in der Verwaltung/Soziale Dienste Bachelor 24 29 22 Soziale Gerontologie Bachelor - 6 4 ©Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2018-07-20T09:24:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes