STAATSMIN1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13846 Thema: Veranstaltungen im Objekt der Deutschen Stimme Verlags GmbH in Riesa — Nachfrage zur Drs. 6/13481 Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Drs. 6/13481 antwortet die Staatsregierung ,Der Staatsregierung liegen offen verwertbare Erkenntnisse über 15 rechtsextremistische Veranstaltungen seit dem Jahr 2015 vor, die auf dem Gelände der Deutschen Stimme Verlags GmbH stattfanden.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche neonazistischen Veranstaltungen (Art der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer, ggf. Redner und Interpreten, Veranstalter, Inhalt der Veranstaltung, usw.) haben seit 2015 im Objekt stattgefunden? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3382 Dresden, l a . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Veranstalter/ Teilneh- Veranstaltung, ggf. Redner und Organisator merzahl Interpreten 04.07.2015 NPD * Landesvorstandssitzung 22.08.2015 NPD ca. 100 Sommerfest mit Verkaufsveranstaltung der Deutschen Stimme Verlagsgesellschaft mbH, Redner u. a. Jens Baur, Sebastian Schmidtke, Peter Schreiber, Stefan Köster, Auftritte der Liedermacher „Aria S" und „FreilichFrei" 09./ NPD/Junge Nati- ca. 50/ „Konferenz der europäischen Ju- 10.10.2015 onalisten (JN) ca. 200 gend", Redner: Sebastian Richter, Dr. Tomislav Sunic, Frank Franz, Udo Voigt, Pierre Dornbrach, Maik Müller, Auftritte: „Piattmar", „Kraftschlag ", „Heiliges Reich" 31.10.2015 NPD mind. 14 Landesvorstandssitzung 05.12.2015 NPD ca. 70 Weihnachtsfeier des NPD- Landesverbandes Sachsen mit Auftritt von „Piattmar" 30.01.2016 NPD ca. 80 Jahresauftaktveranstaltung, Redner: Jens Baur, Sascha Roßmüller, Peter Schreiber, Jürgen Gansel, Auftritt von Frank Rennicke 13.05.2016 NPD * Vortragsveranstaltung, Redner: Jens Baur, Ricarda Riefling 25.06.2016 NPD ca. 100 Sommerfest, Redner: Jürgen Gansel , Jens Baur, Frank Franz, Peter Schreiber 03.12.2016 NPD Tag der offenen Tür 03.12.2016 NPD/JN ca. 120 Weihnachtsfeier und Liederabend mit den Sängern von „Flak" und „A3stus" 10.06.2017 NPD ca. 100 Sommerfest, Redner: Arne Schimmer , Jens Baur, Udo Pastörs, Peter Schreiber Seite 2 von 4 STAATSMINISTERRNVI DES INNERN Freistaat SACHSEN 15.12.2017 NPD- * Hilfsaktion „Soziale Aktion Sachsen" Kreisverband Meißen 13.01.2018 JN * Bundeskongress mit Neuwahl des Bundesvorstands, Redner: Frank Franz, Thorsten Heise, Thomas Salomon , Auftritt von Liedermacher „Phil" von „Flak" (Rheinland-Pfalz) 11./ JN Sachsen ca. 160 Europakongress „[RE]generation 12.05.2018 ca. 350 EUROPA", Bezüglich der Redner sowie der Bands und Liedermacher wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13453 verwiesen. 16.06.2018 NPD ca. 150 Sommerfest, Redner: Arne Schimmer , Peter Schreiber, Ines Schreiber , Frank Franz, Auftritt von „Freilich Frei" * Ist nicht bekannt oder kann nicht mitgeteilt werden. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstli- Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN che Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-07-12T07:30:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes