■STAATSMINIST E Rill M FÜR SÖSÄIB UNO V1-. R BR Al JGHT RSCH U TZ Freistaat SACHSEN : OleStaatsrnlnisterin SÄCHSISCHES STAATSMINiSTERtUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Durchwahl Aibenstrafte 101-010$? Dresden feißfon +49 351 564-5801 Telefax+49 351 564*5791 IhrZeichen vom Aktenzeichen (bitte bol Antwort ängeben) 42»Ö14 i ;51 -15/196 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUND- ^A'Mai 2015 NIS 90/D1E GRÜNEN Drs -Nr,; 6/1385 Thema: Entschädigung für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Undenau-Platz 1 01067 Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Betroffene, denen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie ln den Jahren 1949 bis 1990 Leid und Unrecht zugefügt wurde, kritisieren, dass Sie kein Anspruch auf Entschädigung durch den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ haben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Angebote des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ verstehen sich nicht als Entschädigungsleistungen. Der Fonds gewährt vielmehr Hilfe und Unterstützung für Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen der DDR-Jugendhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute unter Folgeschäden leiden, die nicht mit Hilfe von Leistungen der gesetzlichen Sicherungssysteme ausgeglichen werden können. Fragei: Weiche Position hat die Staatsregierung auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2014 zum TOP 5.2 ä „Umgang mit dem von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Sehindertenhllfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 erlittenen Leid und Unrecht“ vertreten? {Bitte begründen) Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der Mitantragstellung des Freistaates Sachsen, an dem unter dem Tagesordnungspunkt 5.2a der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) gefassten Beschluss (siehe Anlage 1). Die ASMK bekräftigte mit dem Beschluss ihre Haltung, die bereits Hausansehrift: Sächsisches StmumWmtmium für Soziales und Verbraucher» schütz AlbertstraSte 10 01097 Dresden www,sms,sachs«n.de STAATSMINlSIRRiUM FÜR SOZIALES UMD VERBRAUCH E R SCH l!TZ SACHSEN anlässlich der 90. ASMK am 27./28.11.2013 formuliert wurde (siehe Anlage 2). Frage 2: Welche Erkenntnisse über das Ausmaß von Leid und Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen in den Jahren 1949 bis 1990 liegen der Staatsregierung bereits vor bzw. mit weichen Maßnahmen und bis wann werden Ausmaß und Betroffenenzahlen in Sachsen evaluiert? Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK hat sich ausführlich mit der Frage des quantitativen Ausmaßes von Leid und Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie beschäftigt Valide Rückschlüsse waren auf Grundlage bisheriger Untersuchungen weder für das Gebiet der ostdeutschen Länder insgesamt noch für den Freistaat Sachsen möglich. Grundlegende Erkenntnisse über erlebtes Leid und Unrecht in Heimen der Behindertenhilfe und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie lassen sich einem Gutachten entnehmen, das im Jahr 2013 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt wurde. In den Jahren 1990 bis 1997 wurden Art und Umfang des Missbrauchs in den psychiatrischen Einrichtungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen eingehend untersucht. Eine eigene Untersuchung für die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde nicht durchge-führt, Es ist jedoch davon auszugehen, dass die im Abschlussbericht der Kommission getroffenen Feststellungen in gleicher Weise auch für dieses Spezialgebiet der Psychiatrie zutreffen. Es wird auf die Landtagsdrucksache 2/5464 verwiesen. Im Dokumentationssystem des Sächsischen Landtages sind unter dem Stichwort "Psychiatrie" darüber hinaus eine Reihe weiterführender Dokumente zu finden, die Antwort auch auf Einzelfragen in diesem Zusammenhang geben. Darüber hinaus ist bekannt, dass die stationäre Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der ehemaligen DDR darunter litt, dass für die bauliche Erhaltung oder gar Erneuerung der Krankenhäuser und ihre Ausstattung zu wenig oder nichts getan wurde, und dass immer Mangel an geeignetem Pflegepersonal bestand. Dies bestätigte auch der Bericht der Staatsregierung zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen aus der ersten Legislaturperiode. 1993 wurden Erhebungen durchgeführt, um zwischen akut psychisch kranken, chronisch psychisch Kranken, geistig behinderten Menschen und sonstigen Bewohnern zu unterscheiden. Weitere spezifische Untersuchungen für den Freistaat Sachsen sind seitens der Staatsregierung nicht vorgesehen. Frage 3: Unterstützt die Staatsregierung eine Fondslösung zur Entschädigung der Betroffenen? Wenn nicht, für welchen Anspruch auf Entschädigung von Betroffenen setzt sich die Staatsregierung in den Ländergruppen und auf Bundesebene ein? Zur Verwendung des Terminus „Entschädigung“ wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Frage, auf welchem Wege erlittenes Leid und Unrecht für den in Rede stehenden Personenkreis ausgeglichen werden kann, wird derzeit zwischen dem Bund und den Ländern erörtert. Hierzu ist ein sorgsamer Abwägungsprozess erforderlich, in welchen die besonderen Bedarfslagen der Betroffenengruppen, aber auch die Erfahrungen mit den beiden Heimkinderfonds Ost und West einfließen. Die Staatsregierung ist grundSeite 2 von 3 STAAT S M1NI ST E R f U M FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ |g| SACHSEN satzlich bestrebt, auf ausgleichende und sachgerechte Hilfen für die Betroffenen hinzuwirken. . Frage4: Inwiefern sind nach Kenntnis der Staatsregierung Rentenversicherung und Opferentschädigungsgesetz geeignet, Betroffene zu entschädigen? Nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung: sind Ausgleichsregeiungen im Rahmen der Rentenversicherung und des Opferentschädigungsgesetzes nicht vorgesehen. Frage 5: Beteiligt sich der Freistaat Sachsen an der länderoffenen Arbeitsgruppe zum Thema? Wenn Ja, in welcher Form? Wenn nein, bitte begründen. Die sächsische Beteiligung erfolgte im bisherigen Verlauf durch die Teilnahme des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz an den Beratungen der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 mDr$.-Nr. 8/1385 ' ■ .V, : /-■v- msSmXMm •V;: lilliW ilminis P»|i#!:2,0; terki ■ ■ TOP 5.2 a Umgang mit dem von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertehhüfe und Psychiatrie in den Jahren 1949-1990 erlittenen Leid und Unrecht Antragsteller: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thü-ringen Beschluss: 1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder wiederholen ihre Feststellung, dass auch Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhitfe und Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Insofern bekräftigen sie ihren letztjihrigen Beschluss. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds haben sie jedoch Zweifel, dass dieser Weg geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen. 2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die von der 90. ASMK 2013 eingerichtete gemeinsame und künftig länderoffene Arbeitsgruppe und den Bund daher Vorschläge zu unterbreiten, wie das erlittene Unrecht und Leid auch mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann (unter anderem zum Beispiel im Rentenrecht), 3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Jugend- und Famiiienministerkonferenz, ihre Erfahrungen in die -10- 91. ASMK 2014 - Protokoll -2- Aniage 1 zu Dfs-Nr. 6/1385 Arbeitsgruppe einzubringen. Weiter bitten sie die Gesundheitsministerkonferenz, steh aktiv an dieser Arbeitsgruppe zu beteiligen. 4. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder begrüßen die Bereitschaft der Kirchen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. 91. ASMK 2014-Protokoll Anlage 2 zu Drs.-Nr. 8/138$ TOF 5.17 Fonds für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 ■ 19») Antragsteller: Sachsen-Anhalt (als ASMK-Vorsltzland) Beschluss: 1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder steilen fest, dass Menschen, die im Kinder- und Jugendalter Unrecht und Leid in Einrichtungen der Behindertenbilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatri© erfahren haben, gleich behandelt werden müssen wie die Menschen, die derartige Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhiife gemacht haben und heute Leistungen aus den Helmkinderfonds in Anspruch nehmen können. In Respekt vor dem Leiden der Menschen, die dieses Unrecht erlitten und erduldet haben erfordert eine Aufarbeitung dieses Unrechts große Gewissenhaftigkeit. Sie steilen weiter fest, dass die Sicherung der Gesamtfinanzierung dieser Aufgabe, im Bedarfsfall auch über die bisher vorgesehenen 10 Mio. Euro hinaus, durch den Bund erfolgen muss. 2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder beschließen die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Sie bitten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Leitung der Arbeitsgruppe zu übernehmen. Weiter bitten sie die JFMK und die GMK um Mitarbeit in der Arbeitsgruppe. Oie Vertretung der ASMK wird durch die Länder Bayern und Brandenburg gewährleistet. 90. ASMK Protokoll - Saite 32 von 223 Anlage 2 zu Drs. -Nr 8/1385 -2- Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für die beteiligten Fachkonferenzen, die insbesondere auf folgende Punkte eingehen soll: a) Spezifische Situation alte und neue Bundesländer b) Verifizierung der vorliegenden Zahlen (Fallzahlen, Kosten pro Fall, ierechnungsgrundlage der Rentenersatzleistungen) c) Anforderungen an die Glaubhaftmachung als Nachweis von Folgeschäden und Entwicklung eines Leistungskataioges (einschließlich sog. Famillenumfeldieistungen) und ihre Auswirkungen auf und Integration in die bestehende Rechtslage d) Klärung der rechtlichen Anbindung; dabei ggf auch losgelöst von bestehenden Fonds, ggf. auch auf gesetzlicher Basis e) Bel Entscheidung für eine Anbindung an die Meimkinderfonds bzw. deren Anlauf- und Beratungsstellen sind die Auswirkungen auf diese Anlauf- und Beratungsstellen, die Finanzierung des zusätzlich erforderlichen Personals und dessen Qualifizierung angesichts deutlich veränderter Beratungsaufgaben und der zu erwartenden professionell begleiteten Antragstellung (durch Betreuer) zu klären. 90. ASMK Protokoll - Seite 33 von 223