STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken und Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13851 Thema: Entwicklung des Schulstandortes der Saxony International School in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Stadtrat Chemnitz hat am 08.02.2017 die Ansiedlung der ,Saxony International School' (SIS) in Chemnitz beschlossen und die Stadtverwaltung Chemnitz beauftragt, den Fördermittelantrag für das Programm ,Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017' für das Projekt der SIS zu stellen (B-021/2017). Laut Ratsanfrage RA -247/2017 hat die Stadt Chemnitz fristgerecht zum 03.03.2017 den Förderantrag zur ,Entwicklung des Schulstandortes der Saxony International School zum Ort der Integration im Quartier Bernsdorf in Chemnitz, 1.BA - zweizügige Grundschule mit einzügigem Gymnasium und Zweifeldturnhalle' im Programm ,Investitionspakt Soziale Integration im Quartier' mit einem Finanzhilfebedarf von 9.449.956 € am Standort Vetterstraße bei der SAB eingereicht. Ein Bescheid zur Förderung oder zur Ablehnung des Antrages liegt der Stadt jedoch bisher nicht vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projekte aus dem Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" erhielten in welcher Höhe eine positive Förderzusage ? IRM6 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/48/45 Dresden, 25. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS11N1STER1UM DES INNERN Aus diesem Grund wurde das Vorhaben „Chemnitz Saxony International School, 1. Bauabschnitt" nicht in das Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier " im Programmjahr 2017 aufgenommen. Die Ablehnung des Antrags wurde der Stadt Chemnitz mit Bescheid vom 25. September 2017 mitgeteilt. Frage 4: Welche Alternativen gibt es für den oben benannten Förderantrag? Grundsätzlich besteht für Ersatzschulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit, investive Baumaßnahmen über die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Schullnfra — FöriSIF) vom 29. Juni 2015 zu beantragen. Mit-fre dlichenGrüßen c q j Prof. Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN MIK Frage 2: Welche Projekte in welcher Höhe aus dem Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" wurden nicht berücksichtigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe der Fördermittel? Das Staatsministerium des Innern (SMI) hat das Programm „Soziale Integration im Quartier", das ein Finanzvolumen von 11,8 Mio. € ausweist, mit bestimmten Förderkriterien ausgeschrieben. Die eingegangenen Anträge wurden anhand dieser Kriterien beurteilt und in einem Ranking eingeordnet. Ziele der Förderung waren dabei: - Erhaltung und Ausbau der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur mit besonderer, über das übliche Maß hinausgehender Bedeutung für die Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier, - Schaffung von Orten der Integration im Quartier und damit zur Erreichung der sozialen Ziele, - Stärkung von Zusammenhalt und Integration auch durch Herstellung von Barrierearmut - und -freiheit, - Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität , - Erhaltung und Ausbau von Freiflächen. Dem Ranking wurden danach die Kriterien - Integrierte Planung, - Besondere, über das übliche Maß hinausgehende Bedeutung für die Förderung der Integration im Quartier, - Baukulturelle Qualität, - Klimakomponente, - Abgeschlossenheit des Vorhabens/kompakte Umsetzung des Vorhabens innerhalb des „Investitionspakts Soziale Integration im Quartier" zugrunde gelegt. Aufgrund der dreifachen Überzeichnung (Antragsvolumen von über 36 Mio. €) konnten nicht alle Anträge bewilligt werden. Um eine größtmögliche Streuung der Förderung zu erreichen, d. h., um möglichst viele Anträge in möglichst vielen Gemeinden zu fördern, hat das SMI festgelegt, dass finanzierungsintensive Vorhaben mit einem Förderbedarf von mehr als 4 Mio. € nicht berücksichtigt werden. Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13851 Ablehnungen Stand: 23. Juni 2017 Gemeinde Fördergebiet Maßnahme Beantragt in € Aue, Stadt Kita Spatzennest 150.705,00 Chemnitz, Stadt Schulstandort Saxony International School 9.499.956,00 Dresden, Stadt Nördliche Johannstadt Integr. Familienzentrum 3.269.700,00 Leipzig, Stadt *N* Kerngebiet Leipziger Osten Campus Ihmelstr. 7.998.120,00 Meißen, Stadt Betriebskita Elblandklinik 800.135,10 Summe 21.718.616,10 Bewilligungen Stand: 13. September 2017 Gemeinde Fördergebiet Maßnahme Bewilligt in € Aue, Stadt Sport- und Freizeitzentrum 3.630.679,50 Dresden, Stadt Westlicher Innenstadtrand Villa Kulturwerk 2.327.770,50 Lugau/Erzgeb., Stadt Lugau "Grüne Stadtmitte" Am Bahnhof 2.911.500,00 Meerane, Stadt Kita Buratino 1.346.850,00 Meißen, Stadt Schule für Lernförderung 1.062.000,00 Zwickau, Stadt Eckersbach 2012 Integrationszentrum 540.000,00 Summe 11.818.800,00 2018-07-25T11:15:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes