STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UIVIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13854 Thema: Verträge mit dem Leibnitz-lnstitut für Zoo- und Wildtierforschung im Rahmen des Wolfsmonitoring Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage I Seit wann erfolgen die Untersuchungen von in Sachsen tot aufgefundenen Wölfen am IZW in Berlin, bis wann gilt der aktuell gültige Vertrag für diese Untersuchungen und wurden die Untersuchungen der toten Wölfe zu irgendeinem Zeitpunkt auch von sächsischen lnstitutionen, wie beispielsweise der sächsische Landesuntersuchungsanstalt , übernommen? Seit dem ersten Totfund eines Wolfes im Freistaat Sachsen im Jahr 2006 erfolgen die Untersuchungen zvt Todesursache, zu möglichen Erkrankungen, lnzuchterscheinungen, parasitologische- und virologische Untersuchungen am IZW Berlin. Ðie Untersuchungen basieren auf einer Absprache unter den Ländern mit dem lZW. Ein Vertrag besteht nicht. Sächsische Einrichtungen haben bisher keine toten Wölfe aus dem Freistaat Sachsen untersucht. Frage 2: Wie erfolgte die Auftragsvergabe an das IZW Berlin, was waren, falls eine Ausschreibung erfolgte, die Ausschreibungsinhalte und aus welchen Gründen konnten diese Untersuchungen nicht durch sächsische lnstitutionen wie beispielsweise die landeseigene Untersuchungsanstalt durchgeführt werden? Zur Auftragsvergabe wird auf die Antwort zu Frage 1 veruviesen. Das Leibniz -lnstitut Íur Zoo- und Wildtierforschung (lZW) gehört zu den ,,Blauen lnstituten", die zu 50 Prozent vom Bund und zu 50 Prozent von den Ländern (Königsteiner Schlüssel) finanziert werden. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. Juni2O18 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t207 Dresden, '/f.2, -/8 simut+ -@ -o oþ¡uluñbrñtr¡dúd.!slkhi s¡Mhthlùûtu.umkrndbnddtubñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplátze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. ' Kê¡n Zugang für elektron¡sch signierte sow¡e fùr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite I von 3 STAATSI\¡ I N I STE RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen bei Untersuchungen von Wildtieren, insbesondere von Wölfen, sowie den am IZW gegebenen methodischen Möglichkeiten der Diagnostik (von der Computertomographie über die veterinärpathologische Analyse bis hin zu molekularen Methoden) stellt das IZW eine einzigartige Einrichtung dar, welche in Europa ihresgleichen sucht. Vor diesem Hintergrund wurde die kostenfreie Möglichkeit genutzt, alle tot aufgefundenen Kadaver, bei denen der Verdacht auf Wolf erhoben wurde, am IZW untersuchen zu lassen. Das wurde auch im ,,Managementplan für den Wolf in Sachsen" (MAP) so festgehalten. Zur Vergleichbarkeit der erhobenen Befunde ist es wichtig, dass die untersuchende Einrichtung ein hohes Maß an Referenzwissen und Kompetenz aufweist. Die diagnostischen Möglichkeiten des IZW gehen über die der Landeseinrichtungen hinaus, was gerade beim Verdacht auf illegale Tötung wichtig ist. Frage 3: Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten für die Untersuchungen am IZW Berlin seit der ersten Auftragsvergabe (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln), in welchen Fällen müssen auch Landkreise oder sonstige Kosten fi,ir diese Untersuchungen tragen und wie ist Aufteilung der Kosten zwischen dem Freistaat Sachsen, den Landkreisen oder Sonstigen? Das IZW erhält für die Untersuchung der sächsischen Wölfe keine zusätzlichen Mittel Frage 4: Wer hat die Hoheit über die Ergebnisse von den Untersuchungen der sächsischen Wölfe am IZW Berlin, welche (sächsischen) lnstitutionen haben Zugrilt auf diese Untersuchungsergebnisse und wo barrl. unter welchen Voraussetzungen können diese Ergebnisse von der öffentlichkeit bzw. Dritten eingesehen werden? Die Ergebnisse der einzelnen Proben werden vom lZ\[V an das LUPUS lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland (LUPUS lnstitut) gemeldet(parallel dazu gehen die lnformationen immer auch an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft), dort werden sie zusammen mit den anderen Ergebnissen des Monitorings in eine Datenbank eingepflegt. Je nach Fragestellung werden die Ergebnisse unterschiedlich weiterverwendet. Liegt der Verdacht auf eine Straftat vor, haben die Ermittlungsbehörden die Datenhoheit bis zur Freigabe der Daten. Sind die Daten freigegeben, werden sie an die Landratsämter und Kreisfreien Städte und an die lnstitutionen des Wolfsmanagements im Freistaat Sachsen (Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und Wolfsbeauftragter) weitergegeben . Ergebnisse werden auf den lnternetseiten des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) veröffentlicht und für die Berichterstattung genutzt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEU¡'UND LANDWIRTSCHAFT Frage 5: Wie ist am IZW Berlin die Drittvergleichsfähigkeit für die Untersuchungen der sächsischen Wölfe gesichert? Das IZW steht im wissenschaftlichen Austausch mit anderen lnstituten. Mit freundlichen Grüßen lIiXëiisrN ö"b Barbara Klepsch Seite 3 von 3 2018-07-20T09:21:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes