Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13877 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im April 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat April 2018 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/54/84 Dresden, 26. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Polizeidirektion Chemnitz 11 darunter Polizeirevier Aue 1 Polizeirevier Chemnitz-Nordost 1 Polizeirevier Freiberg 4 Polizeirevier Mittweida 1 Polizeidirektion Dresden 25 darunter Polizeirevier Dresden-Süd 1 Polizeirevier Riesa 1 Polizeidirektion Görlitz 16 darunter Polizeirevier Bautzen 1 Polizeirevier Kamenz 1 Polizeirevier Zittau-Oberland 2 Polizeidirektion Leipzig 19 darunter Polizeirevier Oschatz 1 Polizeidirektion Zwickau 21 darunter Polizeirevier Glauchau 1 Polizeirevier Plauen 1 Landeskriminalamt Sachsen 142 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2 Präsidium der Bereitschaftspolizei 133 Polizeiverwaltungsamt 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im April 2018 war bei 351 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat April 2018 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im April 2018 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 762 Fällen wurde im April 2018 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. dedundlicheh'Grüßen of.'Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 6-13877_Antwort an LT_rs WenkeKa_2018-07-27_08-15-56 2018-07-27T09:08:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes