STAATSM1N1STER1 UM DES INNERN Mb. ..MZE MIK ffe C 11 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13878 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Mai 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Mai 2018 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 14 darunter Polizeirevier Chemnitz-Nordost 3 Polizeirevier Freiberg 2 Polizeidirektion Dresden 47 darunter Polizeirevier Pirna 1 Polizeirevier Riesa 1 Polizeirevier Sebnitz 1 Polizeidirektion Görlitz 12 darunter Polizeirevier Bautzen 1 Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 20 Polizeidirektion Zwickau 20 darunter Polizeirevier Plauen 1 Polizeirevier Zwickau 1 Landeskriminalamt Sachsen 151 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 166 Polizeiverwaltungsamt 4 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/54/83 Dresden, Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Mai 2018 war bei 409 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Mai 2018 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Mai 2018 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 794 Fällen wurde im Mai 2018 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. Mit freundlichen Grüßen in Ve tung 6 / , ‚ & . • Dr. Eva -Maria Stange Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-07-20T07:26:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes