STAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1388 Thema: Kupferbohrungen im Landkreis Görlitz (Weißwasser, Deschka) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/37 Dresden' 1 3. NA! 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Unternehmen KGHM aus Polen, ein weltweites Unternehmen, das Kupfer und andere Rohstoffe erkundet und abbaut, hat bereits um Weißwasser 4 Probebohrungen zur Auffindung von Kupferlagerstätten durchgeführt. Es beabsichtigt, in der Nähe von Deschka (Landkreis Görlitz) im Feld „Weißwasser II“ eine Probebohrung nach Kupfer durchzuführen, da bereits in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts derartige Erkundungen positive Ergebnisse erbrachten. Die Probebohrung ist durch das Sächsische Oberbergamt genehmigt. Bei entsprechender Abbauwürdigkeit könnte in den nächsten Jahren in dieser Region ein gewerblicher Kupferabbau entstehen. In dem Zusammenhang wird die erstmalige Anwendung eines neuen Bergbaukonzeptes, des sog. BioMOre-Konzeptes - diskutiert.“ Zertit'-fcat seit 2006 audit herufundfamihe Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verfahren zum Abbau von Kupfer mit welchen Auswirkungen auf die Umwelt (insbesondere auf Grundwasser) kommen derzeitig in Deutschland zum Einsatz? Derzeit wird in Deutschland keine Lagerstätte des Bodenschatzes Kupfer abgebaut. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Frage 2: Welchen Auftrag erfüllen das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf sowie die TU Bergakademie Freiberg im Rahmen des europäischen Forschungs- und Entwicklungsprojektes „BioMOre - alternative mining concept“? www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Welcher Ablauf in welchem Zeitrahmen ist für das EU-Forschungs-projekt BioMOre geplant und welche Standorte in Sachsen sind für abschließende Feldtests im Rahmen des EU-Forschungsprojektes BioMOre vorgesehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs-AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die innerhalb eines EU-Forschungsprojektes im Rahmen des EU-Forschungsrahmen-programms „HORIZON 2020“, das zu 100 % von der Europäischen Kommission/GD Forschung und Innovation finanziert und verantwortet wird, beziehungsweise einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Das EU-Forschungsprojekt BioMOre ist kein Forschungsprojekt des Freistaates Sachsen bzw. dieses Forschungsprojekt wird auch nicht durch den Freistaat Sachsen gestaltet. Das Projekt BioMOre „New Mining Concept for Extracting Metals from Deep Ore Deposits using Biotechnology" ist ein Forschungsprojekt („Research and Innovation Action“), welches im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms „HORIZON 2020“ von der Europäischen Kommission gefördert wird. Die Informationen dazu sind im Internet unter der Adresse http://ec.europa.eu/proqrammes/horizon2020/en/home öffentlich zugänglich. Eine Zusammenstellung der Partner des Projektes ist unter der Adresse http://ec.europa.eu/eip/raw-materials/en/content/biomore-alternative-mininq-concept-raw-materials-commitment aufzufinden. Frage 4: Welche Erfahrungen insbesondere hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen konnten in Europa bzw. Deutschland beim Einsatz von vergleichbaren Technologien - etwa bei Recyclingverfahren im Rahmen von Urban Mining - gewonnen werden? Die Gewinnung von Kupfer aus sulfidischen Erzen ist die wichtigste industrielle Anwendung von Verfahren des Biominings. Ein bedeutender Teil der Weltkupferproduktion stammt bereits aus der Haufen- bzw. Haldenbiolaugung. Außerdem wird Biomining auch zur Gewinnung von Gold, Kobalt, Nickel, Zink und Uran eingesetzt. (Quelle: Webseite der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe http://www.bqr.bund.de/ DE/Themen/Min rohstoffe/Biomininq/biomininq node.html). Es ist davon auszugehen, dass beim Einsatz vergleichbarer Technologien in der Welt, in Europa und in DeutschSeite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN land die gesetzlichen Vorschriften und Regeln natürlich auch auf dem Gebiet der Umweltauswirkungen eingehalten werden. Frage 5: Welches Abbauverfahren zur Förderung von Kupfer kommt im Feld Weißwasser II zur Anwendung sofern die Auswertung der Probebohrung eine wirtschaftliche Abbauwürdigkeit der Kupfervorräte anzeigt? Die Entscheidung für ein Abbauverfahren zur Förderung von Kupfer im Feld Weißwasser II für den Fall, dass die weitere Erkundung nach Auswertung der Probebohrung eine wirtschaftliche Abbauwürdigkeit der Kupfervorräte anzeigen würde, obliegt dem Bergbauunternehmen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3