STAATSIVI1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/13881 Thema: Anschreiben in Bewerbungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Diverse Medien berichten heute, dass Lehrlingsbewerber beim Staatskonzern „Deutsche Bahn" (DB) ab Herbst ihrer Bewerbung kein Anschreiben mehr beifügen müssen. Auch Unternehmen wie Lufthansa, Rossmann und SAP vollzögen diesen Schritt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist das schriftliche Bewerbungsprocedere für Lehrlinge und Mitarbeiter in den staatlichen Behörden, Institutionen und staatseigenen Betrieben Sachsens geregelt? Frage 2: Welche Rolle spielt das Anschreiben bei der Bewerbung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Geschäftsbereich (GB) des Staatsministeriums des Innern (SMI) gibt es generell keine einheitlichen Festlegungen zum schriftlichen Bewerbungsprocedere . Soweit die Bewerber die in der Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen, bewerben sich diese mit ihren aussagefähigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per E-Mail an das Personalreferat der betreffenden Behörden/Einrichtungen. Die eingehenden Bewerbungsunterlagen beinhalten in nahezu allen Fällen ein Bewerbungsanschreiben, ohne das ein solches ausdrücklich angefordert wird. Das Anschreiben ist von Bedeutung, um die Motivation des Bewerbers und sonstige Hintergründe der Bewerbung für die ausgeschriebene Position zu erfahren, die den Fakten des Lebenslaufes und der Berufsabschlüsse nicht entnommen werden können. Auch können die Kommunikationsfähigkeit, erste Rückschlüsse auf geforderte Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Beherrschen der Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/52/17 Dresden, 26. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN gültigen Rechtschreibregeln, die u. a. im Bewerbungsanschreiben zum Ausdruck kommen , je nach Einzelfall von Bedeutung für die Auswahlentscheidung sein. Für die Nachbesetzung von Fachhochschullehrerstellen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, gibt es in § 8 Abs. 3 Fachhochschule -Meißen -Gesetz i. V. m. § 58 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Vorgaben. Im Polizeibereich erfolgen die Bewerbungen für die Ausbildungen für die Laufbahngruppen 1.2 und 2.1 sowie für die Wachpolizei nur über ein Online -Bewerbungsportal. Anschreiben und Lebenslauf — die keiner besonderen Form unterliegen — sowie weitere geforderte Dokumente in Papierform sind erst nach erfolgreichem Abschluss des computergestützten Fähigkeitstests, des Sporttests, des Gruppengesprächs sowie des strukturierten Einzelinterviews vorzulegen. Für den feuerwehrtechnischen Dienst ist in § 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst geregelt, welche Unterlagen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorgelegt werden müssen. Auch hier ist ein Bewerbungsanschreiben nicht gefordert . Aufgrund ihrer Besonderheit bildet die Sächsische Staatskanzlei (SK) keine Auszubildenden aus. Freie Stellen werden grundsätzlich ausgeschrieben und die Vorlage eines Bewerbungsanschreibens wird vom Bewerber erwartet. Für den GB des Staatsministeriums für Kultus wurden keine einheitlichen Festlegungen zum schriftlichen Bewerbungsverfahren getroffen. Das Bewerbungsanschreiben ist gleichwertiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und gibt bspw. Auskunft über die Motivation sowie die schriftliche Ausdrucksfähigkeit des Bewerbers. Im Staatsministerium der Finanzen (SMF) einschließlich des GB gibt es für die Besetzung von Ausbildungsplätzen keine Regelungen zum schriftlichen Bewerbungsprocedere . In den entsprechenden Ausschreibungen werden z. B. aussagefähige Bewerbungsunterlagen und aktuelle Zeugnisse verlangt. Die Einstellungen für die Ausbildungen der Laufbahngruppen 1.2 und 2.1 für die Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung erfolgen durch ein zentrales Auswahlverfahren an der Hochschule Meißen (HSF). Zentraler Ansprechpartner ist der Auswahlausschuss an der HSF. Dieser legt dem Bewerbungsverfahren eine online -Anmeldung über die Homepage der Hochschule zugrunde (www.hstsachsen.de/bewerberportal/ausbildungibewerbung). Dort sind ausschließlich persönliche Daten (Name, Adresse, Schulabschluss usw.) einzutragen. Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahltests werden die erreichten Punktzahlen und die erfassten Daten an die Einstellungsbehörden (im GB des SMF der zuständigen Einstellungsbehörde Landesamt für Steuern und Finanzen [LSF]) übermittelt. Das LSF fordert die Bewerber auf, eine schriftliche Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und notwendigem Zeugnisnachweis (da dieser für den Zugang zur jeweiligen Laufbahn entscheidend ist) einzureichen. Bei allen Ausbildungsrichtungen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die schriftlichen Bewerbungsunterlagen den nichtberücksichtigten Bewerbern zurückgesandt oder werden bei den eingestellten Bewerbern Teil der Personalakte. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Auch gibt es bei Stellenausschreibungen für Mitarbeiter im GB des SMF keine Regelungen oder besonderen Formvorschriften für Bewerbungsunterlagen. Die aussagefähigen Bewerbungsunterlagen können in Papierform oder elektronisch per E-Mail eingereicht werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt der Versand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen an die nichtberücksichtigten Bewerber. Im GB des SMF vermittelt das Anschreiben einen ersten Eindruck über den Bewerber und zeigt auf, in welcher Tiefe sich der Bewerber mit der Stellenausschreibung sowie der Behörde auseinandergesetzt hat, insbesondere in Abgrenzung von „automatisierten " Bewerbungen ohne individuelle Befassung. Es gibt zudem Hinweise zur Motivation der Bewerbung und zu speziellen Fähigkeiten oder Erfahrungen. Weiterhin kann es einen ersten Eindruck über Arbeitsweise und Arbeitssystematik des Bewerbers (Rechtschreibung , Formatierung, Gestaltung, Schwerpunkte etc.) vermitteln. Diese Punkte werden dann im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. des Vorstellungsgesprächs verifiziert und näher beleuchtet. Auf die im GB des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft veröffentlichten Stellenausschreibungen sind Bewerbungen in schriftlicher oder zumeist auch elektronischer Form nach den hergebrachten Grundsätzen, die eine vollständige und aussagefähige Bewerbung voraussetzen, möglich. Neben der Erfüllung der geforderten Kenntnisse und Erfahrungen hat das Anschreiben eine bedeutende Rolle, da es die Motivation der Bewerber wiedergibt und zusätzliche relevante Informationen enthalten kann, die sich nicht aus Lebenslauf und Zeugnissen ergeben. Beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einschließlich des GB reichen die Bewerber ihre Unterlagen schriftlich oder elektronisch bei den Personalreferaten ein. Es gibt keine einschränkenden Inhalts- und Gestaltungsvorgaben. Die Bewerber sind in der Gestaltung frei. Der Inhalt des Anschreibens spielt nur in den Fällen eine Rolle, in denen bereits im Anschreiben Angaben zu zwingenden Anforderungen des Ausschreibungsprofils bezogen auf die Eignung, fachliche Leistung und Befähigung aufgenommen wurden. Im Hinblick auf das schriftliche Bewerbungsprocedere gibt es keine Vorgaben für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Beibringung von bestimmten Unterlagen ist abhängig von den Anforderungen, die an die zu besetzende Stelle gestellt werden. Für die Nachbesetzung von Hochschullehrerstellen gibt es in § 58 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Vorgaben. Die Einstellungsentscheidung erfolgt im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Bewerbers unter Beachtung des Art. 91 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf). Einzelne Elemente der Bewerbung — wie ein Bewerbungsschreiben — können allenfalls Einfluss darauf haben, ob ein Bewerber überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz einschließlich des GB sowie des GB der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration sind die Bewerbungsverfahren für die Auszubildenden und für Beschäftigte gleich. Die Bewerber /Bewerberinnen können sich mittels Bewerbungsmappe und/oder per E-Mail bewerben . Als Anlage zum Anschreiben werden ein tabellarischer Lebenslauf, ergangene Zeugnisse, ggf. vorhandene Beurteilungen sowie Fortbildungsnachweise erwartet. Das Anschreiben kann Aufschluss über die Motivation, sprachliche Kenntnisse und Ge- Freistaat SACHSEN Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN • 1• . ' a • qBE I r wandtheit des Bewerbers, die Identifikation mit der Stelle sowie die Vorstellung des Bewerbers von der künftigen Stelle geben. Besondere Regelungen für das schriftliche Bewerbungsprozedere bestehen im GB des Staatsministeriums der Justiz (SMJus) nicht. Das Ausschreibungsverfahren obliegt den mit Personalentscheidungen befassten Stellen unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung. Ein förmliches Bewerbungsanschreiben wird nicht generell gefordert. Bei internen Bewerbern wird regelmäßig auf die Einreichung umfangreicher Bewerbungsunterlagen verzichtet. Hier genügt die Mitteilung der Bewerbungsabsicht nebst Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte. Neben der Motivation des Bewerbers und der Ernsthaftigkeit der Bewerbung kann sich der Bewerber durch sein Bewerbungsanschreiben individuell präsentieren. Darüber hinaus kann dadurch auf besondere Umstände, etwa eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung, hingewiesen werden. Teilweise räumen mit Personalentscheidungen betraute Stellen im SMJus dem Anschreiben eine größere Bedeutung ein, etwa wenn es darum geht, welche Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Welche Bedeutung das Anschreiben darüber hinaus im Bewerbungsverfahren und für die Entscheidung über die Stellenbesetzung erlangt, wird unterschiedlich eingeschätzt. Zum Teil wird das Anschreiben als eher unwesentlich erachtet und dem vollständigen Lebenslauf und den beigefügten Zeugnissen eine deutlich höhere Aussagekraft beigemessen . Frage 3: Plant die Staatsregierung, künftig auf Anschreiben zu verzichten? Wenn ja, warum ; wenn nein, warum nicht? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 SächsVerf kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Beantwortung Ergebnisse zukünftig zu treffender Entscheidungen vorweg nehmen würde. Die hierfür erforderlichen Prozesse sind noch nicht abgeschlossen. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten an der Beantwortung ihrer Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Die Staatsregierung ist nicht gehalten, ihren internen VVillensbildungsprozess den Auskunftsinteressen von Abgeordneten anzupassen. Frage 4: Liegen der Staatsregierung quantitative und/oder qualitative Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit sich die formale und inhaltliche Qualität der Bewerbungen , der Anschreiben zumal, in den letzten zehn Jahren verändert hat? Freistaat SACHSEN Seite 4 von 6 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Eine Auswertung der formalen und inhaltlichen Qualität der Bewerbungen erfolgt nicht. Aus diesem Grund liegen der Staatsregierung hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Frage 5: Mit welchen Änderungen beim Bewerbungsprocedere reagiert die Staatsregierung auf die Phänomene Digitalisierung (bspw. Online -Bewerbungen) und Globalisierung ? Im Rahmen der Überarbeitung des Karriereportals Sachsen durch die SK, das ab 1. August 2018 als zentrale Plattform für sämtliche Stellenausschreibungen des Freistaates Sachsen etabliert wird, wurde berücksichtigt, dass die personalverwaltenden Stellen in den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen sich perspektivisch zunehmend des Instruments der Online -Bewerbungen bedienen. Mit Blick darauf ist für jede Stellenausschreibung zu hinterlegen, ob Online -Bewerbungen möglich und auf welchem Übermittlungsweg (bspw. Bewerbungsportal, E-Mail) sie zulässig sind. Durch die Veröffentlichung von externen Ausschreibungen auf den einschlägigen Plattformen im Internet können diese weltweit eingesehen und zur Kenntnis genommen werden, wodurch sich der Bewerberkreis ggf. deutlich erweitert. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugang zu den Webauftritten bspw. des Freistaates Sachsen oder der Arbeitsagentur nicht von ausländischen Regierungen unterbunden wird. Bei einem externen Ausschreibungsverfahren im Bereich des SMF wurden die Bewerber aufgefordert, die Bewerbungen ausschließlich per E-Mail zu übersenden. Entsprechend einem Erlass des SMF können hinsichtlich der Globalisierung neben Deutschen i. S. d. Art. 116 Grundgesetz auch Personen anderer Staatsangehörigkeit gemäß § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz für die hoheitliche Tätigkeit in der Finanzverwaltung eingestellt werden. Um Online -Bewerbungen entgegennehmen zu können, gibt es in der Regel spezielle E -Mail -Postfächer. In den sächsischen Krankenhäusern Rodewisch und Altscherbitz können strukturierte Online -Bewerbungsportale genutzt werden. Im GB des SMI hat das Polizeiverwaltungsamt zum 1. Oktober 2017 ein Online- Bewerber -Portal eingeführt. Für Bewerbungen für die Ausbildungen für die Laufbahngruppen 1.2 und 2.1 der Fachrichtung Polizei erfolgte die Umstellung auf Online- Bewerbungen bereits im Jahr 2009 für das Einstellungsjahr 2010. Dabei wird der Bewerbungsbogen regelmäßig an die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. In einigen nachgeordneten Behörden fanden bereits Überlegungen zu einem anderen Bewerbungsprocedere — z. B. Einführung eines Verfahrens für Online -Bewerbungen — statt, die Frage der Realisierbarkeit bedarf jedoch weiterer Prüfung. Auch in Teilbereichen des SMJus wird bereits ein Online -Bewerbungsverfahren durchgeführt . Weitere Ressorts erwägen diesen Schritt. Freistaat SACHSEN Seite 5 von 6 STAATSMEMSTER1UM DES INNERN Für das weitere Einstellungsverfahren eignet sich die rein elektronische Kommunikation derzeit nicht, da Einstellungsunterlagen (Zeugnisse, Personalbogen, Geburts- und Personenstandsurkunden , Führungs- und amtsärztliche Zeugnisse) regelmäßig im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen sind. M undlichen Grüßen.7 ro . Dr. Roland Wöller 64i ( , Ä / K.5,.../iro . Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 6 von 6 2018-07-27T09:09:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes