STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm (AfD) Drs.-Nr.: 6/13882 Thema: Rentenbezieher in den sächsischen Landkreisen & kreisfreien Städten Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen bezogen im Freistaat Sachsen in den Jahren von 2014 bis 2017 eine Rente gern.§ 33 SGB VI? (Bitte jeweils nach Rentenart i.S.d § 33 SGB VI sowie für jedes Jahr und jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt im Freistaat Sachsen einzeln aufschlüsseln.) Frage 2: Wie viele Personen, die eine Rente nach Ziffer 1 bezogen/beziehen, gingen zwischen 2014 und 2017 einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nach? (Bitte jeweils nach Jahren sowie für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt. Statistische Erfassungen erfolgen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, welche die Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-18/561 Dresden, -?J. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Daten auf ihrer Hornepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) veröffentlicht. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellung. Frage 3: Wie viele Personen im Freistaat Sachsen bezogen zwischen 2014 und 2017 die Grundsicherung im Alter? (Bitte jeweils nach Jahren sowie für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt aufschlüsseln.) Die erfragten Daten sind in der nachstehenden Tabelle enthalten: Empfänger von Grundsicherung im Alter1l nach dem SGB XII in Sachsen im Dezember 2014 bis 2017 nach dem Wohnorfl Kreisfreie Stadt Landkreis 2014 2015 Land Chemnitz. Stadt 1 115 1 121 Erzgebirgskreis 498 524 Mittelsachsen 547 546 Vogtlandkreis 449 489 Zwickau 574 662 Dresden, Stadt 1 996 2 112 Bautzen 586 610 Görlitz 749 808 Meißen 538 591 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 458 463 Leipzig, Stadt 2 592 2 765 Leipzig 562 575 Nordsachsen 369 394 Sachsen 11 033 11 660 lnsgesamtll 11144 11 783 1) ab Erreichen der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach§ 41 Abs. 2 SGB XII 2) nur nit sächsischem Träger (siehe Anmerkungen) 3) alle Empfänger nit sächsischem Leistungs träger, auch nit Wohnsitz außerhalb Sachsens 2016 1 042 467 468 457 568 1 911 534 753 530 415 2 637 486 343 10 611 10 711 2017 1 072 490 513 474 596 2 029 541 773 555 439 2 852 540 378 11 252 11 352 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erw erbsninderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Bestand am 31.12. bzw. ab 2015 am Ende des rv. Quartals) Anmerkungen: Freistaat SACHSEN Die Auswertung (Unterteilung in Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Grundsicherung im Alter) erfolgt nach der Altersgrenze zum Renteneintritt nach § 41 Abs. 2 SGB XII. Daten zu Leistungsberechtigten mit Wohnsitz in Sachsen, die unter die Zuständigkeit eines Trägers eines anderen Bundeslandes fallen, liegen nur dem Statistischen Bundesamt vor. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den veröffentlichten Ergebnissen des Statistischen Landesamtes und den vom Statistischen Bundesamt in der Regionaldatenbank Deutschland und im GENESIS publizierten Ergebnissen kommen. Seite 2 von 3 Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele der in Ziffer 1 genannten Personen wurden in welcher Form durch mobilitätsfördernde Zuschüsse in den Jahren von 2014 bis 2017 unterstützt? (Bitte jeweils nach Jahren sowie für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt sowie Art der Unterstützung aufschlüsseln.) Frage 5: ln welcher Höhe wurden im Freistaat Sachsen zwischen 2014 und 2017 die in Ziffer 4 genannten Zuschüsse jeweils beantragt und bewilligt? (Bitte jeweils nach Jahren sowie für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Es ist nicht erkennbar, was in der Kleinen Anfrage unter "mobilitätsfördernden Zuschüssen " zu verstehen ist. Möglicherweise sind kommunale Zuschüsse zu Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs beim Bezug von Sozialleistungen gemeint, die zum Beispiel von der Landeshauptstadt Dresden angeboten werden. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kommunen im Rahmen der Selbstverwaltung als freiwillige Leistungen gewährt werden . Mit freundlichen Grüßen ·A ~. \~aklf{k Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-07-20T09:22:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes