STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/13884 Thema: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zu den Fragen 1 bis 3 wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen mit Datenbestand vom 29. Juni 2018 nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Anzeigedatum im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 in Chemnitz recherchiert. Die nachfolgenden Angaben können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen insofern noch verändern. Die Angaben sind nicht mit veröffentlichten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik vergleichbar. Frage 1: Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in Chemnitz im Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017 angezeigt? Bitte unterteilen Sie nach Monat und Stadtgebieten. Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden daraufhin eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Sinne der Fragestellungen wurden im oben genannten Zeitraum insgesamt 537 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Zu allen Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/82 Dresden, 26. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Täter konnten überführt werden? Bitte unterteilen Sie in Staatsbürgerschaft der Täter sowie genaue Bezeichnung der Straftat entsprechend Strafgesetzbuch sowie nach Taten innerhalb von Flüchtlingsunterkünften und Taten außerhalb von Flüchtlingsunterkünften. Im recherchierten Anzeigezeitraum wurden insgesamt 328 Tatverdächtige ermittelt, die mindestens eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb des Anfragezeitraums begingen. Diese 328 ermittelten Tatverdächtigen untergliedern sich unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus in folgende Staatsangehörigkeiten: Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige Deutschland 1 216 Afghanistan 24 Syrien, Arabische Republik 13 Tunesien 12 Pakistan 10 Libyen 10 Iran, Islamische Republik 5 Irak 4 Marokko 4 Rumänien 3 Türkei 3 Russische Föderation 3 Mosambik 3 Ungarn 3 Libanon 2 Italien 2 Bulgarien 1 Niederlande 1 Slowakei 1 Somalia 1 Kenia 1 USA 1 Lettland 1 Indien 1 Eritrea 1 Kuba 1 Polen 1 Da im zweiten Teil der Frage Angaben zu Tatverdächtigen und Straftaten abgefragt werden, handelt es sich in der nachfolgenden Tabelle bei den Erfassungen um keine echte Tatverdächtigen -Zählung. Das bedeutet, dass Tatverdächtige mehrfach gehan- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN delt haben können und/oder Straftaten mitunter mit mehreren Tatverdächtigen begangen wurden. Insofern weicht die Anzahl der Tatverdächtigen von der vorherigen Tabelle ab. Freistaat SACHSEN Aufgeklärte Straftaten Anzahl darunter der Tatort: Fälle Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft § 174 Strafgesetzbuch (StGB) Sexueller Miss- 9 _ brauch von Schutzbefohlenen - ab 14 Jahren § 174b StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnut- 1 - zung Amtsstellung - ab 14 Jahren § 176 Abs. 1 StGB Sexueller Missbrauch von 65 1 Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB Exhibitionisti- 3 - sche/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB Einwirken auf Kinder 3 - durch Schriften § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB Einwirken auf Kinder 9 -durch Bild oder Ton § 176 Abs. 5 StGB Anbieten von Kindern 2 - 1§ 176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von ' 3 - Kindern (sonstiger) § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs 17 1 mit Kind oder andere Handlungen § 177 Abs. 1 StGB sonstige sexuelle Übergriffe 20 - § 177 Abs. 4 StGB sexuelle Übergriffe unter Ausnutzung der auf Krankheit oder Behinderung be- 3 _ ruhenden Unfähigkeit zur Willensbildung/- äußerung § 177 Abs. 5 StGB Anwendung von oder Drohung mit Gewalt, Ausnutzen schutzloser Lage (Nöti- 1 1 gung) § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs oder ähnlicher sexueller Handlungen (Vergewalti- 30 2 gung) durch Einzeltäter § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB Gemeinschaftli- 4 - che Begehungsweise der Vergewaltigung § 177 Abs. 8 StGB Einsatz Waffe, schwere Misshandlung , Gefahr des Todes des Opfers bei Ver- 1 - gewaltigung § 177 Abs. 1 StGB Vergewaltigung, sexuelle Nö- 41 1 tigung (Altdaten) § 177 Abs. 5 StGB minder schwerer Fall von Ver- 2 - gewaltigung, sexueller Nötigung (Altdaten) § 179 StGB Sexueller Missbrauch Widerstands- 8 - unfähiger Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN N M •41111111 ItZ e7r Freistaat SACHSEN Aufgeklärte Straftaten Anzahl darunter der Tatort: Fälle Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen 1 - Minderjähriger (sonstige) § 180a StGB Ausbeuten von Prostituierten 2 - § 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendli- 11 - chen (sonstige) § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen 36 1 § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen vor 2 - Kindern § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses 13 - § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses 1 - vor Kindern § 184 Abs. 1 Nr.1 StGB Verbreitung pornographi- 3 _scher Schriften an einer Person unter 18 Jahren § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB Verbreitung pornographischer Schriften an einem Ort, der Personen 2 - unter 18 Jahren zugänglich ist § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB Überlassung pornogra- 1 - phischer Schriften ohne Aufforderung § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schrif- 1 - ten § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schrif- 1 - ten (sonstige) § 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierporno- 1 - graphischer Schriften § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung, Veröffentlichung , Erwerb und Besitz kinderpornographi- 45 - scher Schriften § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB Verschaffung kinder- 3 -pornographischer Schriften für andere § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB Herstellung kinderpornographischer Schriften auch ohne Verbreitungs- 2 - absicht § 184b Abs. 2 StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften durch ge- 1 - werbs-/bandenmäßiges Handeln § 184b Abs. 3 StGB Besitz oder sich Verschaffen 8 - kinderpornographischer Schriften § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung, Veröffentlichung , Erwerb und Besitz jugendpornographi- 2 - scher Schriften § 184c Abs. 3 StGB Besitz oder sich Verschaffen 1 - jugendpornographischer Schriften Seite 4 von 7 STAATSMIN1STERWM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aufgeklärte Straftaten Anzahl darunter der Tatort: Fälle Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft § 184d StGB Zugänglichmachen oder Abruf pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Te- 2 - lemedien § 184i StGB Sexuelle Belästigung 27 1 Frage 4: Wie viele Verfahren wurden ohne Ergebnis eingestellt? Unter „Verfahrenseinstellungen ohne Ergebnis" im Sinne von Frage 4 werden hier Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) verstanden. Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO im gesamten Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz betrafen im Jahr 2015 169, im Jahr 2016 171 und im Jahr 2017 224 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung . Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet , bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Erkenntnisse, wie viele Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Tatort Chemnitz im angefragten Zeitraum gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sind, liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Da es sich bei der Eintragung zum Tatort in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften um kein „Pflichtfeld" handelt und der Tatort deshalb nicht eindeutig anhand der Datenbankeinträge bestimmt werden kann, müssten — für eine vollständige Beantwortung der Frage — die Papierakten zu den insgesamt 564 Verfahren händisch darauf überprüft werden, ob der Tatort im Stadtgebiet der Stadt Chemnitz liegt. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften in Seite 5 von 7 STAATSMINISTER1UM DES INNERN der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den sächsischen Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 564 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf über 35 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 5: Wie viele Verurteilungen wurden vollzogen? Die Frage wird hier so verstanden, dass nach der Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen gefragt wird. Folgende wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig Verurteilte wurden im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Chemnitz erfasst: 2015:66 2016:71 2017:70 Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksicht- Freistaat • SACHSEN Seite 6 von 7 STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN nahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine vollständige Beantwortung der Frage, wie viele Angeklagte wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Tatort Chemnitz im angefragten Zeitraum rechtskräftig verurteilt worden sind, wäre nur dann möglich, wenn man sämtliche Papierakten zu den 207 Verfahren händisch darauf überprüfen würde, ob der Tatort im Stadtgebiet der Stadt Chemnitz liegt. Eine solche Auswertung wäre — unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes — nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Der für die entsprechende Auswertung der Akten anfallende zeitliche Aufwand wird — unter Zugrundelegung eines Arbeitsaufwandes von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte — auf mindestens 13 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. ndlichem Grüßen Ptol. Dr.'Roland Wölrer Anlage Freistaat SACHSEN Seite 7 von 7 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13884 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Chemnitz nach Stadtgebieten/Ortsteilen und Monaten der Jahre 2015 bis 2017 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2015 2015 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Chemnitz - 1 - - - - 1 - - - - - 2 Chemnitz; OT Adelsberg - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Altchemnitz - - - 1 - - - - - - 1 - 2 Chemnitz; OT Altendorf - - - - 2 - 2 - - - - 1 5 Chemnitz; OT Bernsdorf 1 - 1 1 - - - - 1 1 1 1 7 Chemnitz; OT Borna-Heinersdorf - - - - - 1 2 - - - 1 - 4 Chemnitz; OT Ebersdorf - - - 1 - - 1 2 - - 1 - 5 Chemnitz; OT Einsiedel - - - 1 - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Furth - - 1 - - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Gablenz - - - 1 - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Glösa-Draisdorf - 1 1 - - - - - - - - - 2 Chemnitz; OT Grüna 1 - - - - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Harthau - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Helbersdorf - - - - - 2 - - 1 1 - - 4 Chemnitz; OT Hilbersdorf - 1 1 - 1 1 - 3 - 2 - - 9 Chemnitz; OT Hutholz - 2 - - 1 - - - - - - - 3 Chemnitz; OT Kapellenberg 1 - - - - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Kappel - 1 1 1 - - 2 - 1 - 1 1 8 Chemnitz; OT Kaßberg - - - - 3 - - - - - 1 - 4 Chemnitz; OT Klaffenbach - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Lutherviertel - 2 - - 1 1 - - 1 - - - 5 Chemnitz; OT Markersdorf 2 - 1 - - 1 - 1 - - - - 5 Chemnitz; OT Mittelbach 1 - - - - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Morgenleite 1 - - 1 1 - - - - - - - 3 Chemnitz; OT Rabenstein - - - - - - 1 - - - - - 1 Chemnitz; OT Reichenbrand - 2 - - - - - - - - - 2 4 Chemnitz; OT Reichenhain - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Röhrsdorf - - - - 1 - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Schloßchemnitz 1 1 1 - 2 2 - - 1 - 3 1 12 Chemnitz; OT Schönau - - - - - - - - - - - - - Seite 1 von 4 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2015 2015 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Chemnitz; OT Sieg mar - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Sonnenberg , 1 2 1 - 1 3 1 1 - 2 - 1 13 Chemnitz; OT VVittgensdorf - - - - - - - - 1 - - - 1 Chemnitz; OT Yorckgebiet 1 - - - - - 1 - - - - - 2 Chemnitz; OT Zentrum - - 4 - 1 1 4 2 1 1 - - 14 Chemnitz gesamt 10 13 12 7 14 12 15 9 7 7 9 7 122 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2016 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Chemnitz - - - - 1 - 1 - 1 1 - - 4 Chemnitz; OT Adelsberg 1 - - - - - 1 - - - - - 2 Chemnitz; OT Altchemnitz - - - - 1 1 1 - - - 1 1 5 Chemnitz; OT Altendorf 2 - - 4 2 - 1 1 2 - - - 12 Chemnitz; OT Bernsdorf 1 3 2 1 1 1 - 2 - - - 1 12 Chemnitz; OT Borna-Heinersdorf - - - 1 - 1 - - 1 2 - - 5 Chemnitz; OT Ebersdorf 1 1 - - 2 - - - - 1 - 1 6 Chemnitz; OT Einsiedel - - - 1 - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Furth 1 - - - 1 - - - - - - - 2 Chemnitz; OT Gablenz 1 - - - 2 - - 1 - - - - 4 Chemnitz; OT Glösa-Draisdorf - 1 - - 1 - - - - - - - 2 Chemnitz; OT Grüna - - - - - - - 1 1 - - - 2 Chemnitz; OT Harthau - - - 1 1 - - - - - - 1 3 Chemnitz; OT Helbersdorf - 1 1 - 2 1 2 1 - - 1 - 9 Chemnitz; OT Hilbersdorf 1 - 1 1 1 - 1 1 - - - 2 8 Chemnitz; OT Hutholz 1 - - 2 2 - - - 2 - - - 7 Chemnitz; OT Kapellenberg 1 - - - - 1 - - - - 1 1 4 Chemnitz; OT Kappel - - - - 1 - 1 - - - 1 - 3 Chemnitz; OT Kaßberg 2 - - - - - 3 - - - 2 1 8 Chemnitz; OT Klaffenbach - - - - - - - - - 1 - - 1 Chemnitz; OT Lutherviertel - - 1 1 2 - - - 1 - - - 5 Chemnitz; OT Markersdorf 1 - - - - - - - - 2 3 - 6 Seite 2 von 4 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2016 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Chemnitz; OT Mittelbach - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Morgenleite - - - - 1 - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Rabenstein - - - - - - 1 - - - - - 1 Chemnitz; OT Reichenbrand - - - - - - - - - - - 1 1 Chemnitz; OT Reichenhain - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Röhrsdorf - - - - - - 1 - - - - - 1 Chemnitz; OT Schloßchemnitz - 2 - 1 4 - 2 1 1 3 - 2 16 Chemnitz; OT Schönau - - - - - 2 - - - - - - 2 Chemnitz; OT Siegmar - - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Sonnenberg 2 1 3 2 - 3 - 4 1 1 1 - 18 Chemnitz; OT Wittgensdorf - - - 1 - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Yorckgebiet 1 1 - - - - - - - - - - 2 Chemnitz; OT Zentrum 4 3 5 8 3 3 7 4 2 1 1 - 41 Chemnitz gesamt 20 13 13 24 28 13 22 16 12 12 11 11 195 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2017 2017 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Chemnitz - - 1 - - - - - - - - 1 2 Chemnitz; OT Adelsberg - - - - 1 - - - 3 - - - 4 Chemnitz; OT Altchemnitz 1 - - - - 3 1 - - - - 3 8 Chemnitz; OT Altendorf 2 - 2 1 2 - - - - - - - 7 Chemnitz; OT Bernsdorf - 1 1 - - - - 1 3 - - - 6 Chemnitz; OT Borna-Heinersdorf 1 - - - - - - - 1 - - - 2 Chemnitz; OT Ebersdorf - - 1 1 - 1 - - - 1 1 - 5 Chemnitz; OT Einsiedel - 1 - - - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Furth 1 - - - - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Gablenz 4 - - - 2 3 - - 1 - 2 - 12 Chemnitz; OT Glösa-Draisdorf - - - - - - - - - 1 - - 1 Chemnitz; OT Grüna - - - - 1 - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Harthau 1 4 - - - - - - 5 - 3 - 13 Chemnitz; OT Helbersdorf 2 - - - - 1 - - - - 1 - 4 Seite 3 von 4 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2017 2017 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gesamt Chemnitz; OT Hilbersdorf - 1 - - - 1 - 1 - - - - 3 Chemnitz; OT Hutholz - 2 - 1 - 2 1 - 1 - - - 7 Chemnitz; OT Kapellenberg - - - 1 1 - - 2 1 - - 1 6 Chemnitz; OT Kappel - 2 2 - 2 3 - 1 1 3 2 - 16 Chemnitz; OT Kaßberg - - 1 2 - - - - - 3 2 - 8 Chemnitz; OT Klaffenbach - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Lutherviertel - - - - - 2 - - - 1 - 3 6 Chemnitz; OT Markersdorf 3 2 1 - 1 2 1 1 - 1 1 1 14 Chemnitz; OT Mittelbach - - - - - - - - - - - - Chemnitz; OT Morgenleite - 3 - - - - - 1 - 1 - - 5 Chemnitz; OT Rabenstein - - 1 1 - - - 1 - - - - 3 Chemnitz; OT Reichenbrand - - - - - - - 1 - 1 - - 2 Chemnitz; OT Reichenhain - - - - - - - - - - - 1 1 Chemnitz; OT Röhrsdorf - - - 1 - - - - - - 1 - 2 Chemnitz; OT Schloßchemnitz 1 1 4 3 - 2 1 - 1 1 1 - 15 Chemnitz; OT Schönau - - - - - 1 - - - - 2 - 3 Chemnitz; OT Siegnnar - - - 1 - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Sonnenberg 3 2 1 1 1 3 1 - 2 - - 2 16 Chemnitz; OT VVittgensdorf - - - 1 - - - - - - - - 1 Chemnitz; OT Yorckgebiet - 1 - - - - - 1 - - - - 2 Chemnitz; OT Zentrum 2 4 3 3 5 - 6 5 4 4 1 5 42 Chemnitz gesamt 21 24 18 17 16 24 11 15 23 17 17 17 220 Seite 4 von 4 2018-07-26T13:47:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes