STAATSM1N1STER1UM DES INNERN k-U l Freistaat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 47-0141.50/8763 Dresden * . Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1391 Thema: Ausgabereste Sportförderung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In seiner Pressemitteilung vom 16.04.2015 zeigt sich der Landessportbund enttäuscht über das Ergebnis der bisherigen Haushaltsdebatte im Bereich der investiven Sportförderung und beziffert den Investitionsstau bei den Sportstätten auf mehr als 500 Millionen €. (https://www.sport-fuer-sachsen.de/aktuelles-a-7806.html) Vollkommen gegenteilig die Äußerungen von Wolf-Dietrich Rost, MdL, der den Rückgang der Investmittel damit begründet, dass Gelder nicht abgerufen wurden und daher in diesem Bereich eine Kürzung erfolgen kann (http://www.sz-onrme.de/sachsen/sportverbaende-sollen-stabile-foerderunq-erhalten-3077350.html). Die Kleine Anfrage bezieht sich auf folgende Haushaltsstellen in Kapitel 0322: 883 71, 893 71, 893 73.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgabereste aus Mitteln der Haushaltsjahre 2013 und 2014? (Bitte nach Haushaltsstellen getrennt angeben.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Die Ausgabereste sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Withelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVHN1STERHJ1VI DES INNERN 14J!.. Freistaat |P SACHSEN Haushaltsstelle 2013 2014 0322/883 71 11.696.826,44 € 19.502.119,35 € 0322/893 71 766.809,09 € 1.819.143,40 € 0322/893 73 485.245,01 € 970.866,42 € Frage 2: Wie viele Mittel sind durch Bewilligungen in den Jahren 2013 und 2014 gebunden worden? (Bitte nach Haushaltsstellen getrennt angeben.) Die bewilligten Mittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Haushaltsstelle 2013 2014 0322/883 71 17.369.305,55 € 16.012.105,01 € 0322/893 71 2.641.862.52 € 4.295.279,16 € 0322/893 73 2.429.659,44 € 3.663.664,50 € Die Differenz zu den veranschlagten 27 Mio. € ergibt sich aus Bewilligungen zu Gunsten der Sport- und Sportleiterschulen und Bundesmitteln, die zwar veranschlagt aber nicht bereitgestellt wurden. Frage 3: In welcher Höhe wurden für die Jahre 2013 und 2014 Anträge gestellt und wie viele Anträge konnten wegen fehlender Haushaltsmittel nicht bewilligt werden? (Bitte nach Haushaltsstellen getrennt angeben.) In der nachfolgenden Tabelle wurden die beantragten Mittel auf die Haushaltsstellen verteilt. Haushalts- stelle 201 Antragssumme E3 Anzahl nicht bewilligter Maßnahmen 201 Antragssumme I4 Anzahl nicht bewilligter Maßnahmen 0322/883 71 35.565.090,85 € 22 30.672.975,45 € 23 0322/893 71 6.363.118,24 € 0 10.350.069,11 € 0 0322/893 73 4.008.112,54 € 0 5.573.507,58 € 0 Seite 2 von 3 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat ^3p SACHSEN Frage 4: In welcher Höhe wurden im Bereich der investiven Sportförderung Anträge für das Jahr 2015 gestellt? (Bitte nach Haushaltsstellen getrennt angeben.) Haushaltsstelle 2015 0322/883 71 16.248.600,00 € 0322/893 71 17.590.400,00 € 0322/893 73 3.500.000,00 € Frage 5: Kann die Staatsregierung die Aussage von Herrn Rost, MdL, bestätigen, dass nicht alle Mittel des letzten Haushalts verbraucht worden sind und jetzt zum Einsatz kommen? Die im Doppelhaushalt 2013/2014 für die investive Sportförderung bereitgestellten Mittel wurden vollständig durch Zuwendungsbescheide gebunden. Die Ausgabereste ergeben sich durch Verzögerungen in der tatsächlichen Umsetzung der bewilligten Maßnahmen. Dabei spielen Ausschreibungsfristen und Witterungsbedingungen eine maßgebliche Rolle. Die in 2013 und 2014 nicht ausgezahlten Mittel werden an die Zuwendungsempfänger je nach Baufortschritt ausgezahlt. Insoweit kommen diese Mittel auch noch in 2015 und 2016 zum Einsatz. Maß/iahrefen können damit jedoch nicht gefördert werden. M reupdlichen Grüßen Weitere Markus Ulbig, Seite 3 von 3