STAATSM1N1STERRJM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13912 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei — II. Quartal 2018 und Aktualisierung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/11674 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll -/Ist -Personalstärke der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum 1. der Monate Mai, Juni und Juli 2018 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten , Monaten, Vol lzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen , Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen!) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11674 wird verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Zudem wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10093 verwiesen. Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im II. Quartal 2018 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet und wie viele der Beschwerden, Anfragen und Hinweise stammen von Bediensteten der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens — Beschwerde, Anfrage, Hinweis —, Adressanten — Beamte/ Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger — sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden, Anfragen und Hinweise zu den Adressanten !) Im II. Quartal 2018 wurden insgesamt 62 Beschwerden — davon eine von Bediensteten der sächsischen Polizei — und 105 sonstige Anliegen (Bitten, ...MMMI flel Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/54/96 Dresden, 27. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gerichtet . Auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: April Mai Juni Beschwerden 20 21 21 sonstige Anliegen 40 33 32 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E -Mail -Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus dem I. und II. Quartal 2018, die in der Kleinen Anfrage in Drs. 6/12903 noch nicht berücksichtigt werden konnten, wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz!) Von den im I. und II. Quartal 2018 eingereichten 118 Beschwerden wurden 65 abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich vier als begründet, sieben als teilweise begründet und 44 als unbegründet. Zu zehn Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil die Sachverhalte andere Behörden betrafen, zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden oder nicht aufklärbar waren. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle keine Entscheidungen. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11674 wird verwiesen. Darüber hinaus führten die im I. und II. Quartal 2018 eingereichten Beschwerden in einem mitgeteilten Fall zu einer dienstrechtlichen Konsequenz. Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei im II. Quartal 2018 bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? Die im II. Quartal 2018 als sonstige Anliegen vorgetragenen 105 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten. Die mit Stand 30. Juni 2018 bearbeiteten 94 Anliegen enthielten keine Hinweise, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in konkreten örtlichen Bereichen und Bitten um Auskunft zum Bearbeitungsstand von Strafanzeigen in konkreten Einzelfällen sowie Hinweise auf vermeintliche örtliche Kriminalitätsschwerpunkte, Hinweise zur Optimierung der Bearbeitung von Online -Anzeigen in Einzelfällen und einzelfallbezogene Hinweise für die polizeiliche Fortbildung. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen erfolgten bisher aus den Beschwerden im I. und II. Quartal 2018 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei? Die im I. und II. Quartal 2018 bei der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei eingereichten Beschwerden führten bislang zu keinen mitgeteilten strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Sanktionen. Mit friundlichen Grüßen PI-or. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-07-27T10:39:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes