STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13916 Thema: Freiwillige Abgabe von Schusswaffen in Sachsen im II. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schusswaffen wurden in Sachsen im II. Quartal 2018 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 2: Wie viel Munition wurde in Sachsen im II. Quartal 2018 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 3: Wie viele illegale Schusswaffen wurden 2018 im Rahmen der Amnestie straffrei an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 4: Wie viel illegale Munition wurde 2018 im Rahmen der Amnestie straffrei an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Um Doppelerfassungen zu vermeiden, bezieht die Staatsregierung bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 diese auf den legalen/erlaubten Besitz von Waffen/Munition und die Fragen 3 und 4 auf den illegalen/unerlaubten Besitz von Waffen/Munition. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/54/97 Dresden, 27. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ZMIL. Die sächsischen Behörden sind nicht verpflichtet, Statistiken im Sinne der Fragestellungen zu führen. Soweit bei den Behörden entsprechende Daten vorlagen, werden diese in der Anlage dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die interne Aufarbeitung der im Rahmen der Amnestieregelung abgegebenen Waffen und Munition noch nicht abgeschlossen ist und sich deshalb noch Korrekturen ergeben können. Dies ist dadurch begründet, dass die Waffenbehörden angehalten sind, die im Rahmen der Amnestieregelung abgegebenen Waffen und Munition an die Polizeidirektionen weiterzuleiten. Da die Daten zur Beantwortung der Fragestellungen bei den zuständigen Behörden parallel erhoben wurden, können einzelne Waffen und Munition sowohl bei den Waffenbehörden als auch bei den Polizeidirektionen erfasst sein. Ein umfassender Abgleich der Daten zur Vermeidung von Doppelerfassungen war innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Darüber hinaus stammt ein Teil der abgegebenen Waffen und Munition aus Funden (nach Haushaltsauflösungen, Speicherberäumungen etc.). Eine Zuordnung dieser Waffen zu legalem bzw. illegalem Besitz war nicht eindeutig möglich. Zum 1. Januar 2013 wurde das Nationale Waffenregister in Betrieb genommen. Die dort gespeicherten Daten können zur Auswertung im Sinne der Fragestellungen nicht herangezogen werden, weil derzeit auf der Grundlage des Nationalen -Waffenregister- Gesetzes nur Daten zu Waffen gespeichert werden, die sich mit behördlicher Erlaubnis in privatem Besitz befinden. Die Waffenbehörden leiten freiwillig abgegebene Waffen und Munition regelmäßig zur Vernichtung an die Polizeidienststellen weiter. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese legal oder illegal bzw. erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig erworben wurden. Mft fre tt of! DO-Roland Wöller ndlichen Grüßen Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13916 Freiwillige Freiwillige Abgabe illegaler Abgabe illegaler Abgabe legaler Abgabe legaler Schusswaffen Munition imBehörde Schusswaffen Munition im Rahmen der Rahmen der 2. Quartal 2018 2. Quartal 2018 Waffenamnestie Waffenamnestie 1. Halbjahr 2018 1. Halbjahr 2018 Landkreis (LK) Bautzen 4 0 0 0 LK Erzgebirgskreis 21 182 0 0 LK Görlitz 0 1.076 0 2 LK Leipzig 12 3 1114 0 0 LK Meißen 0 0 4 0 LK Mittelsachsen 0 5 0 0 LK Nordsachsen 35 20 0 0 LK Sächsische 2 106 0 0 Schweiz-Osterzgebirge LK Vogtlandkreis8 k. A. k. A. 0 47 LK Zwickau 5 152 1 1 Stadt Chemnitz 0 0 0 0 Stadt Dresden 257 158 1 2 Stadt Leipzig 12 688 0 0 Polizeidirektion 2 78 3 162Chemnitz Polizeidirektion (PD) 22 231 5 41Dresden PD Görlitz 9 64 17 841 PD Leipzig 41 653 9 214 PD Zwickau 32 10.603 9 464 1 darunter zwei erlaubnisfreie Waffen 2 darunter 18 Stk. erlaubnisfreie Munition 3 darunter acht erlaubnisfreie Waffen 4 darunter 111 Stk. erlaubnisfreie Munition 5 darunter drei erlaubnisfreie Waffen 6 Eine Beantwortung mit konkreten Zahlen ist der Waffenbehörde mangels statistischer Erhebungen nicht möglich. Eine Ermittlung der Zahlen anhand der Fallakten wäre mit einem unangemessenen Zeitaufwand und Mitarbeitereinsatz verbunden. Dies bereits deshalb, da die Personen, die erlaubnisfreie Schusswaffen zur Vernichtung übergeben, i. d. R. nicht im Fachprogramm oder im NWR erfasst sind. Eine händige Sichtung der archivierten Vorgänge wäre nötig. 7 darunter 21 erlaubnisfreie Waffen 8 darunter 15 Stk. erlaubnisfreie Munition 2018-07-27T10:37:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes