STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13927 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse — Ausnahmen vom Waffengesetz , II. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen welcher Behörden und Dienststellen, die unter die Regelungen des § 55 WaffG fallen, waren zum Stichtag 30.06.2018 berechtigt , in Sachsen während ihrer dienstlichen Tätigkeit Waffen in der Öffentlichkeit zu führen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und Dienststellen!) Frage 2: Wie viele Personen welcher Behörden und Dienststellen, die unter die Regelungen des § 55 WaffG fallen, waren zum Stichtag 30.06.2018 berechtigt , in Sachsen außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit Waffen in der Öffentlichkeit zu führen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und Dienststellen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellungen nur auf Behörden und Dienststellen beziehen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) nimmt die Bediensteten der obersten Landesbehörden und der Polizeien der Länder von den Bestimmungen des Waffengesetzes aus, soweit diese dienstlich tätig werden. Außerhalb des Dienstes dürfen nur Polizeivollzugsbedienstete Waffen führen, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/54/110 Dresden, 27. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Gemäß § 55 Abs. 2 WaffG können Bescheinigungen zum Führen von Waffen an Personen erteilt werden, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben erheblich gefährdet sind. Darüber hinaus können Bedienstete auf der Grundlage des § 55 Abs. 6 WaffG in Verbindung mit § 4 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (SächsVVaffGDVO) Waffen tragen, soweit sie in Erfüllung ihnen obliegender Aufgaben dienstlich tätig werden. Nachfolgend wird die Anzahl der Personen dargestellt, die zum Stichtag 30. Juni 2018 auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 und 6 WaffG berechtigt waren, Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Bescheinigungen nach § 55 Abs. 2 WaffG wurden bisher nicht erteilt. Dienststellen Anzahl Personen zu Frage 1 Anzahl Personen zu Frage 2 Staatsministerium des Innern 51 51 Polizeidirektion (PD) Chemnitz 1.720 1.617 PD Dresden 2.258 2.143 PD Görlitz 1.268 1.216 PD Leipzig 2.491 2.370 PD Zwickau 1.065 1.020 Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) 2.205 1.322 Landeskriminalamt Sachsen 718 716 Polizeiverwaltungsamt (PVA) 101 101 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 370 61 Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen 45 - Landesdirektion Sachsen 2 - Staatsbetrieb Sachsenforst 9 - Justizvollzugsanstalt (JVA) Bautzen 2 - JVA Chemnitz 2 - JVA Dresden 10 - JVA Görlitz 1 - JVA Leipzig 2 - JVA Torgau 1 - JVA Waldheim 7 - JVA Zeithain 1 - Jugendstrafvollzugsanstalt Reg is-Breiti ngen 1 - Finanzamt (FA) Annaberg 1 - FA Bautzen 1 - FA Chemnitz-Mitte 1 - FA Chemnitz-Süd 76 - FA Dresden -Nord 80 - FA Dresden -Süd 1 - FA Eilenburg 1 - FA Freiberg 1 - FA Görlitz 1 - Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 1 11! Dienststellen Anzahl Personen zu Frage 1 Anzahl Personen zu Frage 2 FA Grimma 1 - FA Hohenstein-Ernstthal 2 - FA Leipzig I 4 - FA Leipzig II 72 - FA Löbau 1 - FA Meißen 1 - FA Mittweida 1 - FA Oschatz 2 - FA Pirna 2 - FA Plauen 2 - FA Schwarzenberg 1 - FA Stollberg 2 - FA Zschopau 1 - FA Zwickau 2 - Landkreis (LK) Mittelsachsen 6 - LK Görlitz 4 - LK Leipzig 4 - Stadt Chemnitz 21 - Stadt Dresden 30 - Stadt Leipzig 139 - Frage 3: Wie viele Schusswaffen befanden sich zum Stichtag 30.06.2018 im Bestand der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen und nach Kurzbzw . Langwaffen!) Zum Stichtag 30. Juni 2018 befanden sich folgende Schusswaffen im Bestand der sächsischen Polizei: Dienststelle Kurzwaffen Langwaffen Staatsministerium des Innern, Landespolizeipräsidium 63 0 PD Chemnitz 3.251 8 PD Dresden 3.612 9 PD Görlitz 1.993 6 PD Leipzig 3.650 9 PD Zwickau 1.672 3 BPP 3.210 18 LKA Sachsen 1.590 201 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 629 8 PVA 1.609 4 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSIVIDNISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche weiteren Schusswaffen (ausgenommen die Schusswaffen aus Frage 3 und Schusswaffen im Museumsbestand) befanden sich zum Stichtag 30.06.2018 im Bestand des Freistaats Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und nach Kurz- bzw. Langwaffen!) Zum Stichtag 30. Juni 2018 befanden sich keine Schusswaffen i. S. der Fragestellung. im Bestand der Behörden des Freistaates Sachsen. ndlichery Grüßen Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-07-27T10:41:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes