STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13928 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, II. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gern. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 im Freistaat Sachsen. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität abgeglichen . Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass es sich häufig um noch laufende Ermittlungsverfahren handelt. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im I. und II. Quartal 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 249 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: 6. 111 MO\ 1 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/54/107 Dresden, oel2 . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 60 49 Februar 18 9 März 16 5 April 14 9 Mai 18 19 Juni 10 22 Die Verteilung nach Tatgemeinden ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Annaberg-Buchholz 1 - Machern - 2 Arnsdorf - 1 Markneukirchen - 1 Arzberg - 1 Markranstädt 1 1 Aue 4 - Meißen 3 - Bad Gottleuba- Berggießhübel 1 _ Mittweida - 1 Bad Lausick 1 - Naunhof - 1 Bad Muskau 1 - Netzschkau 1 - Bautzen 2 1 Neukirch/Lausitz - 1 Beilrode 1 - Niederwürschnitz 1 - Bernsdorf (Bautzen) - 1 Niesky 1 - Bertsdorf-Hörnitz 1 - Nossen - 1 Bockau 1 - Obeffliesenthal - 1 Borsdorf - 1 OelsnitzNogtl. - 2 Chemnitz 9 9 Oschatz 3 - Crottendorf 1 - Parthenstein - 1 Cunewalde 2 - Pirna 4 - Dahlen - 1 Plauen 4 1 Delitzsch 2 - Pulsnitz - 1 Döbeln - 3 Radeberg - 1 Dresden 15 24 Radebeul - 1 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 1 - Raschau- Markersbach 1 - Ebersbach- Neugersdorf 1 1 Rechenberg- Bienenmühle 1 - Eilenburg 4 - Riesa 1 - Flöha - 1 Rietschen - 1 Frankenberg/Sa. 1 1 Rossau 1 - Freiberg 3 - Rötha - 2 Freital 3 - Scheibenberg 2 - Gelenau/Erzgeb. 1 - Schkeuditz 1 Glauchau - 2 Schönfeld 1 - Seite 2 von 7 . STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Görlitz 2 1 Sohland a. d. Spree 1 - Gornsdorf 1 - St. Egidien - 1 Grimma 1 - Stolpen - 1 Großenhain 1 2 Taucha - 3 Großröhrsdorf 1 1-1 Thermalbad b a der 1 Hartha - TWoi gsaeun - 4 Heidenau 1 - Waldheim - 1 Hirschstein - 1 Weinböhla 1 - Hoyerswerda 3 - Weischlitz - 1 Käbschütztal - 1 Weißwasser/O.L. 1 - Kitzscher - 1 VViedemar 1 - Klipphausen - 2 VVilkau-Haßlau 1 - Lauta - 1 Wurzen 3 - Leipzig 27 22 Zittau 4 - Leisnig - 1 Zschopau 1 - Löbau 1 - Zschorlau 1 - Lommatzsch - 1 Zwickau 2 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen in 211 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich: Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeiten im 19 25 Supermarkt 1 1 Freien Wohngebiet/ 12 23 Markt - 2 Siedlung Mehrfamilienhaus 27 5 öffentliche Grünan- 1 1 lage Gemeindestraße 9 20 Gymnasium - 1 Sonstige Tatört- 14 12 Grenzübergang 1 - lichkeit im Freien Wohnraum/Zimmer 19 - Bahnanlagen 1 - Wohngebäude/ 10 1 Gaststätte - 1 Unterkünfte Bahnhof 3 7 Tiefgarage öffentlich - 1 Sonstige Handels-/ Verkehrsflächen 4 3 Dienstleistungs- - 1 einrichtung Parkplatz 3 4 Autobahn (BAB) 1 - Sonstige Verkehrs- 4 2 Bauernhaus/-gehöft 1 - fläche Keller 4 1 Parkhaus - 1 Land -/Staatsstraße 3 2 Kinderspielplatz 1 - Seite 3 von 7 STAATS1VIIN1STERTUM DES INNERN ONMOINI 1111111•• r=1113 Freistaat SACHSEN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Markt -/Kaufhalle 1 4 BAB-Parkplatz/ Raststätte 1 - Geldinstitut/Bank - Sonstiges Fahrzeug/4 Verkehrsmittel 1 - Haltestelle/ Taxistand 1 3 Tunnel/Unterführung 1 - Bundesstraße 3 1 Ladengeschäft - 1 Sonstiges öff. Gebäude /Einrichtung 1 2 Fußgängerzone/ Ladenpassage - 1 Park 2 1 Sportanlage 1 - Einfamilienhaus 2 1 Bahngleis - 1 PKW 3 - Staatsgrenze 1 - Hof 2 1 Wiese/Brachland 1 - Wohnblock 2 - Stadion 1 - Wohnheim/Internat 2 - Balkon/Terrasse - 1 Fahrzeuge/ Verkehrsmittel 2 - Handels-/Dienstleistungseinrichtungen - 1 Tankstelle 2 - Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind drei Straftaten zuzuordnen und dem Phänomenbereich PMK -links- eine Straftat. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle 249 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies rund 125 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über drei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung Seite 4 von 7 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im I. und II. Quartal 2018 in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich !) Recherchiert wurde im PASS nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe" enthalten sind. Diese Werte umfassen folgende konkret bezeichnete Waffen: Freistaat SACHSEN Hiebwaffe Stichwaffe Hiebwaffe (allg.) Stichwaffe (allg.) Kette Ahle Knüppel Messer Schlagring Springmesser Stahlrute Dolch Totschläger Stilett Hiebwaffe Stichwaffe Baseballschläger Schusswaffe Faustfeuerwaffe (allg.) Pistole Vorderladerpistole Feuerzeug pistole Pistolennachbildung Getarnte Kurzwaffe Pfeifenpistole Leuchtpistole Revolvernachbildung Schussapparat Luftpistole Schreckschussrevolver Bolzenschussapparat Schreckschusspistole Schießkugelschreiber Böller Revolver Schießstift Faustfeuerwaffe Schusswaffe Kriegswaffe (allg.) Flammenwerfer Granatgewehr Kampfrakete Maschinengewehr Panzerabwehrwaffe ABC-Waffe Maschinenkarabiner Artilleriewaffe Kriegswaffe Maschinenpistole Granatwerfer Karabiner Raketenwerfer Seite 5 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN =ffie err! Freistaat SACHSEN Schusswaffe Langwaffe (allg.) Gewehr Jagdgewehr Spazierstockgewehr Schnellfeuergewehr Luftgewehr Stockschirmgewehr Revolvergewehr Langwaffennachbildung Langwaffe Gewehr/abgesägter Lauf Getarnte Langwaffe Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten. Insgesamt wurden im o. g. Zeitraum im Freistaat Sachsen 1.624 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise /Kreisfreien Städte auf: Landkreis/Kreisfreie Stadt 1. Januar bis 30. Juni Bautzen 77 Chemnitz, Stadt 134 Dresden, Stadt 280 Erzgebirgskreis 94 Görlitz 100 Leipzig 88 Leipzig, Stadt 287 Meißen 58 Mittelsachsen 87 Nordsachsen 97 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 99 Vogtlandkreis 105 Zwickau 118 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 30. Juni Straftaten gegen das Leben 18 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 682 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 8 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 134 Sonstige Straftatbestände (StGB) 246 Strafrechtliche Nebengesetze 533 Seite 6 von 7 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist: Freistaat SACHSEN Waffenart 1. Januar bis 30. Juni Hiebwaffen 248 Stichwaffen 857 Schusswaffen 491 Waffe ohne nähere Bezeichnung 102 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind elf Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -links- zwei Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnendrei Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- eine Straftat. Mit freundlichen Grüßen in VerXung Dr. Eva -Maria Stand( Seite 7 von 7 2018-07-20T12:15:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes