STAATST\4ìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13933 Thema: Schulbauprogramm und Paket für Schulsanierungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Einem Artikel der Dresdner Neuesten Nachrichten vom 27.06.2019(Seite l) mit der Überschrift ,,Fast 200 Millionen Euro zusätzlich für Schulsanierung in Sachsen" ist zu entnehmen, dass der Freistaat mithilfe des Bundes ein millionenschweres Schulbauprogramm starten will, wofür am 26.06.2018 ein neues Paket für Schulsanierungen aufgelegt worden sei. Demnach sollen Landkreise, Städte und Gemeinden 195,8 Millionen Euro zusätzlich erhalten, wovon 178 Millionen vom Bund kommen und die restlichen Mittel vom Land übernommen werden." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Um welches Programm bzw. welche Förderrichilinie handelt es sich bei dem neuen Paket für Schulsanierungen ? Es handelt sich um die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des sächsischen staatsministeriums für Kultus und des sächsischen staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach $ 12 des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes(VwV lnvest Schule) vom 26. Juni 2018. Frage 2: Welche Förderbedingungen gelten für Förderungen aus dem Paket Schulsanierungen und wo können diese eingesehen werden? Es gelten die in der VwV lnvest Schule genannten Förderbedingungen. Die VwV lnvest Schule ist veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 2812018, s. 858 ff. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t225 Dresden, . /f"7,4{ s¡mu[+ - -¡'. :!9 -o -!= 0hAbñ&lñN¡d{&¡CôddñbBnlilil.dm&.uMtùñduidttubè Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mii den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze giìt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elêktron¡sch s¡gn¡erte sowie fi:rr verschlüsselte êlektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSI\4INISTERIUM FÜR Uil4WEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: ln welcher Höhe können die Landkreise und kreisfreien städte Fördermittel aus dem Paket ftir schulsanierungen erhalten und gibt es festgelegte Budgets je Landkreis/kreisfreie Stadt? Der Regelfördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfâhigen Ausgaben. Die Förderung beträgt abweichend hiervon in der Regel g0 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Gemeinde oder der Gemeindeverband nach g 72 Abs. 3 bis S der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in der jeweils geltenden Fassung, zum 31. Mai 2Q18 zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet war und die Rechtsaufsichtsbehörde hierüber eine entsprechende Bestätigung abgegeben hat. lm Übrigen werden gemäß $ 9 des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes vom 16. Dezemþer2015 (SächsGVBl. S.656, 657), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2018 (SächsGVBl. S.274) geändert worden ist (SächslnvStärkG), die zur Verfügung stehenden Mittel als Bewilligungskontingente auf die Landkreise und Kreisfreien Städte wie folgt aufgeteilt: n in Euro Frage 4: Können die städte, Gemeinden und Landkreise selbst einen Förderantrag für ihre Schulen stellen und ab wann können die Fördermittel bei welcher stelle beantragt werden (falls Kommunen und Landkreise nicht selbst Förderanträge für ihre schulen stellen können, bitte die sonstige Verfahrensweise m ittei len)? Gesamtbudqet Kreisfreier Raum 65.897.928 Chemnitz, Stadt 12.239.140 Dresden, Stadt 27.715.629 Leipzig, Stadt 25.943.159 Kreisangehöriqer Raum 129.801.422 Bautzen 15.065.677 Ezgebirgskreis 15.899.574 Görlitz 12.543.272 Leipziq 11.289.782 Meißen 12.105.168 Mittelsachsen 14.096.030 Nordsachsen 10 .211 .7 1 1 Schweiz-Sächsische Osterzqebirqe 11.671.471 Voqtlandkreis 11.051.778 Zwickau 15.866.959 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUNI FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Städte, Gemeinden und Landkreise können selbst Anträge bei der Bewilligungsstelle , der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB), Pirnaische Straße g, 01067 Dresden, stellen, sofern die Maßnahme gemäß S 10 Abs. 7 Satz2 ff. SächslnvStärkG in den Maßnahmeplan des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der Kreisfreien Stadt aufgenommen worden ist. Die hierfür geltende Verfahrensweise ist in Ziffer Vl VwV lnvest Schule geregelt. Frage 5: Sind auch bauliche Erweiterungen für Schulhorte von dem Förderpaket für Schulsanierungen mit umfasst, wenn ja, gelten hierfür spezielle Bedeingungen? Gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben für die Mittelveruvendung sind lnvestitionen für die schulfachliche oder funktionale Enrueiterung von Schulgebäuden förderfähig. lm Rahmen der schulfachlichen oder funktionalen Enryeiterung eines Schulgebäudes sind auch entsprechende Maßnahmen an Schulhorten förderfähig, wenn diese Horte derjeweiligen Schule zugeordnet werden können. Nicht förderfähig sind kapazitive Aufstockungen . Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung /úr^Barbara Seite 3 von 3 2018-07-20T10:26:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes