STAATSM1N1STER1UM FOR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13935 Thema: Förderung des AZ Conni (Alternatives Zentrum Conni) in Dresden und Bezüge zum Linksextremismus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erhielt das AZ Conni, Rudolf-Leonhard-Straße 39, 01097 Dresden, in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Zuwendungen vom Freistaat Sachsen? (Bitte nach Haushaltsjahren, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die Zuwendungen, Projekten und Zuwendungshöhe für jedes einzelne Projekt aufgliedern) Grundlage der im Folgenden aufgelisteten Projekte ist die Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes (Richtlinie Integrative Maßnahmen) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration vom 20. Juni 2017. Jahr Projekttitel Höhe der in Anspruch genommenen I vorgesehenen Fördermittel 2016 Anlauf-Nernetzungs- und Koordinationsstelle im Soziokulturellen Zentrum AZ 33.178,41 € Conni 2017 Organisation und Beratung bei Wohnraumsuche im Kontaktcafe des AZ 49.839,21 € Conni 2018 Wohnraumvermittlung, Beratung und Nachbegleitung im Kontaktcafé des AZ 79.374,24 € Conni Freistaat SAC1-ISEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) DF-0141.51-18/556 Dresden, Jull 2018 Hausanschrlft: Sächslsches StaatsmInIsterIum für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATS1W N1STER1U1v1 FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SAC1-ISEN Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Hand lungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1. zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Die im Konzept vorgestellten Maßnahmen, Ziele und Zielgruppen der einzelnen Projekte nach Ziffer 1. sind in den folgenden Tabellen einsehbar. Die explizite Angabe von Handlungszielen ist im Antragsverfahren nicht notwendig. Projekt: „Anlauf-/Vernetzungs- und Koordinationsstelle im Soziokulturellen Zentrum AZ Conni" 2016 Ziel Einrichtung eines Kontaktcafés als Anlauf-/Netzwerk- und Koordinationsstelle . Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele - Vermittlung von Informationen und Unterstützungsangeboten - Austausch untereinander - Hilfe zur Selbsthilfe - spezielle Angebote zum Erlernen der Sprache und Nutzung des Rechners (Deutsch- und Computerkurse) - kulturelle Integration in das bereits bestehende soziokulturelle Angebot (Konzerte, Lesungen usw.) - politische Bildung durch Partizipation an pol. Entscheidungen, Pressearbeit, Statements Zielgruppen junge Asylsuchende sowie unbegleitete Minderjährige Projekt: „Organisation und Beratung bei Wohnraumsuche im Kontaktcafe des AZ Conni" 2017 Ziel Unterstützung und Beratung mit dem Schwerpunkt Vermittlung angemessenen Wohnraumes und die Bewältigung der damit verbundenen bürokratischen Hürden. Maßnahmen zur - regelmäßiges Kontaktcafe: niedrigschwellige, regelmäßige Umsetzung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen Ziele - Schwerpunkt: Wohnungssuche/Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen , Vertragsabschlüsse, Behörden Zielgruppen Geflüchtete Projekt: „Wohnraumvermittlung, Beratung und Nachbegleitung im Kontaktcafè des AZ Conni" 2018 Ziel Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele Weiterentwicklung des Projektes aus 2017 - Erhaltung des Kontaktcafes als Netzwerk- und Beratungsstelle - Beratung zur Wohnsituation - Nachbegleitung der in Wohnraum vermittelten Menschen (u.a. Hilfestellung damit verbundene Vertragsabschlüsse) - Unterstützung beim Aufbau migrantischer Selbsthilfestrukturen Zielgruppen Menschen mit Migrationshintergrund Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1U7V1 FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freis taat SACHSEN Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat das AZ Conni im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1. geplant und jewells in welcher Höhe Mittel dafür ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Vorbemerkung: Es besteht ein Unterschied zwischen den Begriffen „Kosten" und „Höhe der Fördermittel". In der Antwort werden die beantragten und die abgerechneten Kosten sowie die tatsächliche Förderung aufgeführt. Für das Jahr 2017 ist die Prüfung des Verwendungsnachweises noch nicht abgeschlossen , für das Jahr 2018 liegt noch kein Verwendungsnachweis vor. Somit können für 2017 und 2018 ausschließlich die geplanten Kosten dargelegt werden. Projekt: „Anlauf-/Vernetzungs- und Koordinationsstelle im Soziokulturellen Zentrum AZ Conni" 2016 Kostenbezeichnung geplante Kosten Abgerechnete Kosten Anteilige Förderung Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation 34.402,50 E 34.231,78 E 30.808,60 E Veranstaltungskosten 0 0 0 Vorträge/Honorare 550,00 E 720,00 E 648,00 E Druckerzeugnisse 350,00 E 379,80 E 341,82 E Projekt: „Organisation und Beratung bei Wohnraumsuche im Kontaktcafe des AZ Conni" 2017 Kostenbezeichnung Geplante Kosten Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation 52.760,42 E Veranstaltungskosten 200,00 E Vorträge/Honorare 300,00 E Druckerzeugnisse 400,00 E Projekt: „Wohnraumvermittlung, Beratung und Nachbegleitung im Kontaktcafè des AZ Conni" 2018 Kostenbezeichnung Geplante Kosten Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation 83.021,97 E Veranstaltungskosten 300,00 E Vorträge/Honorare 450,00 E Druckerzeugnisse 780,00 E Frage 4: Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Bekam das AZ Conni weitere allgemeine Zuwendungen in den Jahren 2015 bis 2018 oder sonstige Unterstützungsleistungen vom Freistaat Sachsen, also Zuwendungen über jene sich aus Frage 1. ergebende hinaus? (Bitte nach Haushaltsjahren , Art der Leistung, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die nicht-projektbezogenen Zuwendungen und Zuwendungshöhe aufgliedern) Es gab im Fragezeitraum 2015 — 2018 über die unter Frage 1. aufgeführten Projekte hinaus keine weiteren Zuwendungen oder sonstige Unterstützungsleistungen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Veranstaltungen bzw. Treffen des linksextremistischen Antifa Recherche Team Dresden (ART Dresden) und anderer Linksextremisten aus dem In- und Ausland im AZ Conni und zur Bewerbung des ART Dresden und anderer Linksextremisten aus dem In- und Ausland durch das AZ Conni? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2018) Der Trägerverein des AZ Conni ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Der Freistaat hat keine Veranstaltungen, die nach derzeitigem Kenntnisstand vom LfV Sachsen als linksextremistisch eingestuft werden, gefördert . In den vergangenen Jahren nutzten jedoch auch Linksextremisten das Objekt „Alternatives Zentrum Conni" in Dresden wiederholt für ihre politischen Ziele (2015: 2 Veranstaltungen : Gegen die Eröffnung der EZB, Vortragsveranstaltung der FAU Dresden / 2016: 2 Veranstaltungen: Mobilisierungsveranstaltung der URA Dresden, Veranstaltung anarchosyndikalistische Strategien auf dem Land / 2017: 2 Veranstaltungen, jeweils offenes Antifa-Plenum / 2018: 0 Veranstaltungen). Darüber hinaus fanden weitere Veranstaltungen unter Beteiligung von Linksextremisten statt (2015: Beteiligung von Linksextremisten an einem nicht extremistischen Plenum / 2018: Auftritte der linksextremistischen Bands „One step ahead" (Limbach-Oberfrohna/SN) und „Dr. Ulrich Undeutsch" (Grünhainichen /SN)). Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen, Es handelt sich dabei um lnformationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem lnformationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die ldentität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem I nformationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Par laments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2018-07-25T09:46:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes