STAATSM1NISTER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13936 Thema: Aktivitäten und Straftaten der extremen Linken in Sachsen im ersten Halbjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Linke". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „extreme Linke" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3386 Dresden, 30. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Der Fragesteller begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Linken gab es in Sachsen im ersten Halbjahr 2018? (Bitte sämtliche Demonstrationen, Blockaden, Versammlungen, Konzerte etc. in einer absoluten Zahl angeben und einzeln aufgeschlüsselt nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner) Frage 3: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Linken in welchen Funktionen (z.B. als Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im ersten Halbjahr 2018 in Sachsen? (Bitte in einer absoluten Zahl angeben und einzeln aufgeschlüsselt nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Die Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 3 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst : Freistaat SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstaltung / linksextre- Art der Aktivität und ggf. Ver- Aktivität mistische anstalter (sofern bekannt) Teilnehmerzahl 1 06.01.18 Dresden linksextremistisch 20 Aufzug 2 08.01.18 Dresden nicht extremis- 30 Beteiligung an Gegenprotesten tisch nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti- 3 10.01.18 Dresden tisch scher Demonstration 4 17.01.18 Dresden nicht extremis- Beteiligung an Gegenprotesten tisch nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti- 5 19.01.18 Görlitz tisch scher Demonstration nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti- 6 20.01.18 VVurzen tisch scher Demonstration ausländerextre- Beteiligung an ausländerextre- 7 20.01.18 Dresden mistisch mistischer Demonstration 8 22.01.18 Dresden nicht extremis- 30 Beteiligung an Gegenprotesten tisch 9 23.01.18 Dresden linksextremistisch Flyeraktion nicht extremis- Beteiligung an nicht extrennisti- 10 27.01.18 Chemnitz tisch schem Konzert 11 29.01.18 Dresden linksextrennistisch Treffen nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti- 12 30.01.18 Dresden tisch scher Demonstration Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 13 02.02.18 Dresden linksextremistisch Flyeraktion 14 02.02.18 Dresden ausländerextre- Beteiligung an ausländerextremistisch mistischer Demonstration 15 03.02.18 Leipzig ausländerextre- 15 Beteiligung an ausländerextre-mistisch mistischer Demonstration 16 05.02.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an Gegenprotestentisch 17 05.02.18 Dresden linksextremistisch * Flyeraktion 18 06.02.18 Dresden linksextremistisch Flyeraktion 19 09.02.18 Leipzig linksextremistisch Konzert 20 09.02.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an Vortragsverantisch staltung 21 10.02.18 Dresden nicht extremis- 200 Beteiligung an Protestaktionentisch 22 11.02.18 Dresden linksextremistisch * Demotraining 23 12.02.18 Leipzig linksextremistisch 50 Spontandemonstration 24 13.02.18 Dresden nicht extremis- 200 Beteiligung an Gegenkundge-tisch bung und Protestaktionen 25 17.02.18 Dresden nicht extremis- 200 Beteiligung an Gegendemon-tisch stration und Protestaktionen 26 21.02.18 Leipzig linksextremistisch * Konzert 27 22.02.18 Dresden linksextremistisch Konzert 28 27.02.18 Dresden linksextremistisch * Flyeraktion 29 03.03.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an nicht extrennistitisch scher Demonstration 30 06.03.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremisti-tisch schem Konzert 31 11.03.18 Leipzig ausländerextre- Beteiligung* an ausländerextre-mistisch mistischer Demonstration 32 11.03.18 Chemnitz nicht extremis- * Beteiligung an nicht extrennistitisch scher Demonstration 33 12.03.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Protestaktiontisch 34 14.03.18 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an Kundgebungtisch 35 16.03.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Buchlesungtisch 36 17.03.18 Schwarzen- nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistiberg tisch schem Konzert 37 17.03.18 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an Protestaktionentisch 38 20.03.18 Dresden nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti-tisch scher Demonstration 39 24.03.18 Glauchau nicht extremis- Beteiligung an nicht extremistitisch schem Konzert 40 24.03.18 Plauen nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch schem Konzert 41 24.03.18 Leipzig ausländerextre- 200 Beteiligung an ausländerextre-mistisch mistischer Demonstration Seite 4 von 7 STAATSTVIINISTERRIM DES INNERN Freistaat SACHSEN 42 25.03.18 Dresden linksextremistisch * Protestaktion 43 06.04.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an nicht extrennistitisch scher Demonstration 44 07.04.18 Schwarzen- nicht extremis- * Beteiligung an nicht extrennistiberg tisch schem Konzert 45 11.04.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Kundgebungtisch 46 12.04.18 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an Vortragsveran-tisch staltung 47 20.04.18 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremisti-tisch scher Demonstration 48 21.04.18 Ostritz nicht extremis- 200 Beteiligung an Versammlungtisch mit eingebundenem Konzert 49 23.04.18 Leipzig linksextremistisch * Flyeraktion 50 24.04.18 Leipzig nicht extremis- * Beteiligung an Infoveranstaltungtisch 51 24.04.18 Dresden linksextremistisch * Flyeraktion 52 28.04.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung* an nicht extremisti-tisch scher Demonstration 53 01.05.18 Chemnitz nicht extremis- 500 Beteiligung an nicht extremisti-tisch scher Demonstration 54 04.05.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Vortragsverantisch staltung 55 08.05.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 56 12.05.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 57 18.05.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Vortragsveran-tisch staltung 58 29.05.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Treffentisch 59 31.05.18 Markklee- nicht extremis- Beteiligung an nicht extremistiberg tisch scher Demonstration 60 01.06.18 Leipzig linksextremistisch Konzert 61 02.06.18 Leipzig linksextremistisch Konzert 62 02.06.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an nichtextrennistitisch schem Konzert 63 02.06.18 Bad Schan- linksextremistisch Versammlungdau 64 02.06.18 Leipzig nicht extremis- 300 Beteiligung an nicht extremisti-tisch scher Demonstration 65 03.06.18 Dresden nicht extremis- 120 Beteiligung an Demonstrationtisch 66 04.06.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an Demonstrationtisch 67 09.06.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an nichtextremistitisch schem Konzert 68 09.06.18 Dresden nicht extremis- Beteiligung an Protestaktiontisch 69 11.06.18 Plauen nicht extremis- * Beteiligung an nichtextremistitisch schem Konzert Seite 5 von 7 STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 70 13.06.18 Dresden linksextremistisch * Flyeraktion 71 15.06.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an nicht extremisti-tisch scher Demonstration 72 16.06.18 Annaberg- nicht extremis- 100 Beteiligung an DemonstrationBuchholz tisch 73 17.06.18 Dresden nicht extremis- Beteiligung an Kundgebungtisch 74 21.06.18 Dresden linksextremistisch * Flyeraktion 75 22.06.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an nicht extremistitisch scher Demonstration 76 22.06.18 Dresden linksextremistisch Demonstration der Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union 77 23.06.18 Rochlitz nicht extremis- * Beteiligung an nicht extremistitisch schenn Konzert 78 23.06.18 Dresden linksextremistisch * Demonstration 79 25.06.18 Dresden nicht extremis- * Beteiligung an zwei Versammtisch lungen 80 26.06.18 Leipzig nicht extremis- Beteiligung an Bündnistreffentisch 81 29.06.18 Leipzig linksextremistisch * Vortragsveranstaltung 82 29.06.18 Chemnitz nicht extremis- Beteiligung an nicht extremistitisch schenn Konzert Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: Welche Aktivitäten der extremen Linken im obigen Sinne wurden in Sachsen im ersten Halbjahr 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner) Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als linksextremistisch bewerteten Aktivitäten im Sinne der Anfrage bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst. Frage 4: Bei welchen der unter 1. und 3. angefragten Aktivitäten kam es zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Taten, der Tatverdächtigen und zugrunde liegender Strafnorm) Seite 6 von 7 STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Welche juristischen Konsequenzen hatten die unter 4. erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Einleitung Ermittlungsverfahren, Stand der Ermittlungsverfahren und ggf. Ergebnissen der Ermittlungsverfahren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf die Anlage wird verwiesen. M?t,f/ undlich7 Grüßen L ic.. of. Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 7 von 7 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13936 Nr.* Datum Ort Anzahl Strafnorm Verfahrensstand der Tatverdächtigen 2 08.01.2018 Dresden 1 § 223 Strafgesetzbuch (StGB) Anklage erhoben Körperverletzung 2 08.01.2018 Dresden 1 § 113 StGB Widerstand gegen Anklage erhoben Vollstreckungsbeamte 2 08.01.2018 Dresden 1 § 185 StGB Beleidigung Anklage erhoben 2 08.01.2018 Dresden 1 § 185 StGB Beleidigung anhängig bei Staatsanwaltschaft 6 20.01.2018 VVurzen - § 223 StGB Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), weil Täter nicht ermittelt 6 20.01.2018 VVurzen 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO, Geringfügigkeit 6 20.01.2018 VVurzen 1 Versammlungsgesetz Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 6 20.01.2018 VVurzen - Versammlungsgesetz polizeiliche Ermittlungen dauern an 6 20.01.2018 Wurzen 1 § 241 StGB Bedrohung Einstellung gemäß § 154 f StPO, Abwesenheit des Beschuldigten 6 20.01.2018 VVurzen - § 241 StGB Bedrohung anhängig bei Staatsanwaltschaft ' 8 22.01.2018 Dresden 1 § 185 StGB Beleidigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 21 10.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG), Geringfügigkeit 21 10.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 21 10.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO, Geringfügigkeit 21 10.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO, Geringfügigkeit 24 13.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, Geringfügigkeit 24 13.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 24 13.02.2018 Dresden 1 § 224 StGB gefährliche anhängig bei Staatsanwaltschaft Körperverletzung Seite 1 von 3 Nr.* Datum Ort Anzahl Strafnorm Verfahrensstand der Tatverdächtigen 24 13.02.2018 Dresden - § 303 StGB Sachbeschädigung Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 24 13.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO, Geringfügigkeit 24 13.02.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, Geringfügigkeit 24 13.02.2018 Dresden - § 223 StGB Körperverletzung Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 24 13.02.2018 Dresden 1 § 223 StGB Körperverletzung polizeiliche Ermittlungen dauern an 24 13.02.2018 Dresden - § 224 StGB gefährliche anhängig bei Staatsanwaltschaft Körperverletzung 32 11.03.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 32 11.03.2018 Chemnitz 1 § 223 StGB Körperverletzung anhängig bei Staatsanwaltschaft 32 11.03.2018 Chemnitz 1 § 223 StGB Körperverletzung Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 32 11.03.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 32 11.03.2018 Chemnitz 1 § 120 StGB Gefangenenbefreiung anhängig bei Staatsanwaltschaft 43 06.04.2018 Dresden 1 § 111 StGB öffentliche polizeiliche Ermittlungen dauern an Aufforderung zu Straftaten 43 06.04.2018 Dresden 1 Versammlungsgesetz polizeiliche Ermittlungen dauern an 48 21.04.2018 Ostritz - § 224 StGB gefährliche polizeiliche Ermittlungen dauern an Körperverletzung 48 21.04.2018 Ostritz 1 § 113 StGB Widerstand gegen polizeiliche Ermittlungen dauern an Vollstreckungsbeamte 48 21.04.2018 Ostritz 1 § 223 StGB Körperverletzung polizeiliche Ermittlungen dauern an 48 21.04.2018 Ostritz 1 § 185 StGB Beleidigung polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 86a StGB Verwenden von Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO, weil Kennzeichen verfassungswidriger Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht Organisationen nachweisbar 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 120 StGB Gefangenenbefreiung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft Seite 2 von 3 Nr.* Datum Ort Anzahl der Tatverdächtigen Strafnorm Verfahrensstand 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 303 StGB Sachbeschädigung anhängig bei Staatsanwaltschaft 53 01.05.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig bei Staatsanwaltschaft 53 01.05.2018 Chemnitz § 303 StGB Sachbeschädigung polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz - § 224 StGB gefährliche Körperverletzung anhängig bei Staatsanwaltschaft 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 123 StGB Körperverletzung polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 53 01.05.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 53 01.05.2018 Chemnitz - § 303 StGB Sachbeschädigung polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz - Versammlungsgesetz Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 53 01.05.2018 Chemnitz - Versammlungsgesetz Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nEiicnhsttellEinstellungermitteltg g 53 01.05.2018 Chemnitz - Versammlungsgesetz e m. § 170 Abs. 2 StPO, weil Täter nicht ermittelt 53 01.05.2018 Chemnitz 1 § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 JGG, Geringfügigkeit 53 01.05.2018 Chemnitz - § 124 StGB gefährliche Körperverletzung polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz - § 303 StGB Sachbeschädigung polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz polizeiliche Ermittlungen dauern an 53 01.05.2018 Chemnitz 1 Versammlungsgesetz anhängig bei Staatsanwaltschaft * Zuordnung zu Nummerierung der Tabelle zu den Fragen 1 und 3 Seite 3 von 3 2018-08-01T09:16:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes