STAATSMINISTERIUÏ\¡ DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13938 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - links" im ersten Halbjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu wie vielen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - links" kam es in Sachsen im zweiten Halbjahr 2017, sofern noch nicht in der Kleinen Anfrage Drs.:6/11966 enthalten, und im ersten Halbjahr 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht) Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Dies vorangestellt nehme ich auf die in der Anlage 1 beigefügten tabellarischen Übersichten Bezug. FEI-Nrd w ¿iiliü.'' TOB Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 't040E/13/960 - KLR MIT o ..lUST|ZVOI!ZUGSBEAMTE ì/tfwwJoB-M¡t-5.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsmln¡ster¡um der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektron¡sch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronische Dokumentg nur über das Elektronische Ger¡chts" und VeMaltungspostlach; nähsre lnlormalionen unter www.egvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN sr-AlíäTMw ln dieser Ubersicht sind sowohl die Verurteilungen, die erst später rechtskräftig geworden sind oder deren Rechtskraft erst nach Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.: Nr.6/11966 bekannt geworden ist, als auch die rechtskrättigen Verurteilungen des ersten Halbjahres 2018 dargestellt. Frage 2= ln wie vielen Fällen wurden aus welchen Gründen im zweiten Halbjahr 2017, sofern noch nicht in der Kleinen Anfrage Drs.:6/11966 enthalten, und ¡m ersten Halbiahr 2018 Ermittlungen zu Straftaten im o. g. Phänomenbereich in Sachsen eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht) Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage 2 wird verwiesen. Aus der Übersicht lassen sich Tatort, Tattag, Tatvorwurf und Straftatbestand, die Anzahl der Tatverdächtigen und deren Geschlecht sowie die Einstellungsgründe entnehmen. Hinsichtlich der erfragten Angaben zum jeweiligen Tathergang wird von einer Beantwortung der Frage wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung sämtlicher Papierakten zu den in der Anlage 2 aufgeführten 143 Vorgängen erforderlich . Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven , der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z.B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Fur die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ñ&r-I \YrJlw Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu den in der Anlage 2 aufgeführten 143 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens neun Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass bereits die Beantwortung der Kleinen Anfrage in der vorliegenden Form mindestens drei Arbeitstage für einen Mitarbeiter in Anspruch genommen hat. Für die vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage wäre daher insgesamt ein Arbeitsaufwand von mindestens 12 Arbeitstagen für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter erforderlich. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist, zumal dem Abgeordneten umfangreiche lnformationen mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen in Ve g Anlagen 2 tabellarische Ubersichten Seite 3 von 3 Anlage 1 (zu Frage 1, Drs.-Nr. 6/13938) Tatort Tattag Tatvorwurf Strafvorschrift Tathergang (Kurzsachverhalt) Anzahl der Tatverdächtigen und Geschlecht Art der Strafe/ Strafmaß Leipzig 12.12.2015 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Zusammenrottung mit ca. 50 überwiegend vermummten Personen unter Anlegung einer Vermummung mittels Schlauchschal und Mitsichführen eines Tierabwehrsprays und eines Holzknüppels anlässlich einer Versammlung sowie nach erfolgtem polizeilichen Zugriff Herauswinden aus dem Haltegriff eines Polizeibeamten 1 (m) Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen Leipzig 12.12.2015 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Herauswinden aus dem Haltegriff zweier Polizeibeamter 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen Wurzen 02.09.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 1 SächsVersG Mitsichführen eines Teleskopschlagstocks, eines Zahnschutzes, einer Sturmhaube, zweier Schlauchschals sowie von Quartzhandschuhen auf dem Weg zu einer Versammlung 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen Leipzig 21.09.2015 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 SächsVersG Vermummung mittels Schal und Kapuze auf einer Gegendemonstration sowie Beschmieren eines Radladers mit der Parole "FCK NZS" 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen Leipzig 12.12.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Beteiligung an Sachbeschädigungs- und Körperverletzungshandlungen aus einer größeren Menschenmenge heraus; dabei wurden u.a. Steine, Feuerwerkskörper und andere Gegenstände auf Polizeibeamte und deren Einsatzfahrzeuge geworfen. 1 (m) Auflage zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit (80 Stunden) Leipzig 18.03.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 3c SächsVersG Zusammenrottung mit 30-40 vermummten Personen unter Anlegung einer Vermummung und Mitsichführen von Steinen und Feuerwerkskörpern anlässlich einer Versammlung 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen Erstes Halbjahr 2018 Zweites Halbjahr 2017 (Nachmeldung) 1 Anlage 1 (zu Frage 1, Drs.-Nr. 6/13938) Dresden 01.12.2014 Körperverletzung § 223 StGB Der Verurteilte trat zunächst auf eine unbekannt gebliebene, am Boden liegende Person während einer Versammlung ein. Als ein Polizeibeamter eingriff und den Verurteilten festhielt, riss dieser sich aus dem Griff und rannte davon. Nachdem er erneut von dem Polizeibeamten ergriffen wurde, versuchte der Verurteilte wiederum sich loszureißen und den Polizeibeamten wegzuschieben. 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen Chemnitz 21.10.2017 Versuch der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung § 306a StGB; § 303 StGB Der Verurteilte riss einen Müllbehälter aus der Verankerung, legte diesen vor dem Eingang des Parteibüros der AfD Chemnitz ab und entzündete diesen. In der weiteren Folge rollte der Verurteilte eine Restmülltonne neben den brennenden Müllbehälter, um hierdurch eine Brandübertragung zu erreichen. Zu einem Übergreifen auf das Gebäude kam es nicht, da das Feuer durch Passanten vorher gelöscht werden konnte. 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 3 Monaten; Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung Chemnitz 08.10.2017 Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe, Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln und mit Sachbeschädigung § 123 StGB; § 145 StGB; § 303 StGB; § 316b StGB Die Verurteilten verschafften sich gemeinschaftlich widerrechtlich Zutritt zum Heizkraftwerk Chemnitz- Nord und betätigten mehrere Schalter an der Rauchgasentschwefelungsanlage, wodurch ein Kraftwerksblock heruntergefahren wurde und neu angefahren werden musste. Zudem sprühten die Verurteilten mehrere Graffitis und beschädigten mehrere Feuerlöscher und ein Erste-Hilfe-Set. 2 (m) Freiheitsstrafen in Höhe von 4 Monaten bzw. 5 Monaten; Vollstreckung jeweils ausgesetzt zur Bewährung 2 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Tatort Tattag Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen und Geschlecht Einstellungsgründe Leipzig 06.08.2015 Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB 7 (m) 2 (w) Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder nicht nachweisbar Leipzig 12.03.2014 Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder nicht nachweisbar Mittweida 10.02.2018 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Lugau 31.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 15.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 24.09.2017 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 15.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Meißen 21.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 01.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 06.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 18.11.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 13.11.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 06.12.2017 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Großenhain 21.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 06.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 27.03.2017 Landfriedensbruch § 125 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Gohrisch 09.10.2017 Ausspähen von Daten § 202a Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Pirna 13.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Zweites Halbjahr 2017 (Nachmeldung) Erstes Halbjahr 2018 Seite 1 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Dresden 13.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 19.10.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 22.10.2017 Zuwiderhandlung gegen Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 23.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 23.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Görlitz 12.02.2015 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Zittau 21.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Gablenz 08.10.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.01.2018 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 06.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.07.2017 Hausfriedensbruch § 123 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 03.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Verstoß gegen § 22 SächsVersG § 22 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 06.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 13.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 2 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Leipzig 11.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.04.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.04.2018 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 29.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.05.2018 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.05.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.05.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 06.06.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 14.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 25.08.2016 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.06.2016 Hausfriedensbruch § 123 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 27.06.2016 Nötigung § 240 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.10.2017 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.12.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.10.2017 Sachbeschädigung § 303 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 19.10.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.08.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 06.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 3 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Leipzig 05.01.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 25.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 19.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.04.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 20.04.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.05.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 25.05.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.06.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 25.04.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2015 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 12.09.2017 Brandstiftung § 306 Abs. 1 Ziff. 4 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Nötigung § 240 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.11.2017 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 31.07.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.12.2017 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 21.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Schkeuditz 24.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 4 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Leipzig 01.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 19.09.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Frohburg 18.10.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 29.01.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.02.2017 Üble Nachrede § 186 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 06.01.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 19.02.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Internet 25.02.2018 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Kitzscher 27.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 16.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 02.12.2017 Nötigung § 240 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Grimma 22.02.2018 Sachbeschädig. Veränd. Erscheinungsbild § 303 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 23.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 11.01.2016 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 30.06.2017 Landfriedensbruch § 125 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.08.2016 Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Borna 14.06.2017 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Eilenburg 14.07.2017 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 29.07.2017 Hausfriedensbruch § 123 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Seite 5 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Leipzig 17.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 04.01.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 03.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.03.2018 Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 07.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 24.11.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 29.07.2017 Hausfriedensbruch § 123 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.12.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 13.03.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Leipzig 01.06.2018 Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt Dresden 27.11.2017 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 1 (m) Einstellung nach § 152 II StPO, angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand Dresden 13.02.2018 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Einstellung nach § 153 I StPO, wegen Geringfügigkeit Dresden 07.02.2018 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB 1 (m) Einstellung nach § 152 II StPO, angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand Dresden 13.02.2018 Verstoß gegen § 22 SächsVersG § 22 SächsVersG 1 (m) Einstellung nach § 152 II StPO, angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand Dresden 17.02.2018 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Einstellung nach § 153 I StPO, wegen Geringfügigkeit Leipzig Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a I StGB 3 (m) 2 (w) 5 x Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Dresden 19.03.2018 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG 1 (w) Einstellung nach § 45 I JGG, Geringfügigkeit Leipzig 12.01.2016 Verstoß gegen § 26 SächsVersG § 26 Ziff. 2 SächsVersG 1 (w) Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) Leipzig 11.12.2015 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB 1 (w) Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Leipzig 23.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Seite 6 Anlage 2 (zu Frage 2, Drs.-Nr. 6/13938) Leipzig 21.09.2017 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Leipzig 21.09.2017 Verstoß gegen § 22 SächsVersG § 22 SächsVersG 3 (m) 3 x Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand Leipzig 27.09.2017 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand Markkleeberg 23.06.2017 Raub § 249 Abs. 1 StGB 3 (m) 3 x Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 01.01.2018 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar Leipzig 02.11.2015 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG § 52 Abs. 1 WaffG 2 (m) 1 x Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar, 1 x Einstellung nach § 154f StPO (z.B. unbek. Aufenthalt) Oschatz 30.10.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (w) Einstellung nach § 45 I JGG, Geringfügigkeit Leipzig 27.06.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) Einstellung nach § 45 I JGG, Geringfügigkeit Chemnitz 01.05.2018 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 1 SächsVersG 1 (m) Einstellung nach § 45 I JGG, Geringfügigkeit Leipzig 01.01.2014 Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB 25 (m) 25 x Einstellung nach § 170 II StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder nicht nachweisbar Görlitz 03.10.2015 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Einstellung nach § 47 JGG i.V.m. § 153 I StPO, Geringfügigkeit Leipzig 15.03.2017 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 (w) 1 (m) Einstellung nach § 153a StPO (sonstige gemeinnützige Leistungen) Leipzig 02.05.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Seite 7 KA6-13938 KA6-13938_Anlage_1 KA6-13938_Anlage_2 2018-07-27T13:03:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes