STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6113941 Thema: Schutzstatus der Unterarten der Art Wolf (Ganis Lupus) im Freistaat Sachsen Sehr geehder Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausfilhrungen vorangestellt: ,,Der europäische Grauwolf wird korrekt als Ganis Lupus Lupus bezeichnet und ist eine der 37 Unterarten des Canis Lupus, des Wolfes. Sowohl in der europäischen, deutschen als auch in der sächsischen Gesetzgebung wird jedoch nicht zwischen den Unterarten unterschieden, sondern nur allgemein vom Schutz des Ganis Lupus, also der Art Wolf an sich gesprochen und damit vom Schutz der Timberwölfe bis hin zu den tibetanischen Wölfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aus welchen Gründen wird diese verallgemeinerte Bezeichnung Canis Lupus in den sächsischen Gesetzestexten verwendet, obwohl sowohl der Schutzstatus der 37 Unterarten als auch ihre Bedeutung für den Freistaat Sachsen vollkommen unterschiedlich bewertet werden müssten? Frage 2: Welche Unterarten der Art Wolf (Ganis Lupus) steht in Deutschland unter Schutz? Ausschließlich Tiere der Unterart des Europäischen Grauwolfes (Ganis Lupus Lupus), welcher hier einst heimisch war, oder auch andere Unterarten ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Canis Lupus bezeichnet die Tierart Wolf. Die artenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind abweichungsfeste Regelungen, die durch die Bundesländer eins zu eins umzusetzen sind. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t215 Dresden, 26,0J. lOll s¡mut+ -lC)--Cr) obAlurbldffi&Skhñ bhtnûdmñ.Unnûúúbddùbt Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Koin Zugang fur elektronisch s¡gnierte sow¡e fûr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Das Bundesnaturschutzgesetz bezieht sich auf die abweichungsfesten Regelungen der europarechtlichen Artenschutzvorschriften. Dabei wird die Art Canis Lupus, wie in der FFH-Richtlinie gelistet, geschützt. Das schließt den Schutz aller in freier Wildbahn lebenden Unterarten ein, wenn sie selbstständig hierher zurückkommen würden. Da die Herausbildung von Unterarten ein langwieriger evolutionärer Prozess ist, der Jahrhunderte und Jahrtausende in Anspruch nehmen kann, ist realistisch nicht davon auszugehen , dass andere Unterarten des Wolfes nach Mitteleuropa einwandern. Frage 3: Entsprechend der aktuellen Formulierung der europäischen, deutschen und sächsischen Gesetzgebung sind alle Wölfe, ohne Unterscheidung der Unterarten, streng geschützt. Welche Verfahren sind vorgesehen, wenn sich Wölfe anderer Unterarten als dem europäischen Grauwolf, sei es durch Ausbrüche aus zoologischen Anlagen oder durch illegales Aussetzen, in Sachsen in der freien Wildbahn ansiedeln und in wie weit sind auch für deren Entnahmen Ausnahmegenehmigungen entsprechend des europäischen Rechtes notwendig? Wenn sich Wölfe anderer Unterarten in Sachsen in der freien Wildbahn ansiedeln, genießen sie den selben Schutzstatus, wie die hier heimische Unterart. Eine Entnahme aus der Natur kann dementsprechend nur mit einer Ausnahmegenehmigung erfolgen. Frage 4: Wie stellt der Freistaat Sachsen sicher, dass es sich bei den hier lebenden Wölfen ausschließlich um Europäische Grauwölfe (Canis Lupus Lupus) handelt? Durch das genetische Monitoring wird dies sichergestellt. Frage 5: Wie beurteilt der Freistaat Sachsen Verpaarungen und Nachkommen von sächsischen Wölfen mit anderen Wolfsunterarten in Bezug auf die Erhaltung des Europäischen Grauwolfes und wie ist der gesetzliche Schutzstatus der Nachkommen? Die Verpaarung von frei lebenden Unterarten kann positive Auswirkungen auf den langfristigen Erhalt der Art haben. Der gesetzliche Schutzstatus der Nachkommen entspricht dem der Elterntiere. Zur Wahrscheinlichkeit solcher Verpaarungen wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 venruiesen. undlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-07-30T09:43:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes