STAATSIVI ì N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6113942 Thema: Strukturen und Verfahren im sächsischen Wolfsmonitoring und -management Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Nutztierhalter berichten, dass zu Anfang der Ausbreitung des Wolfes in Sachsen Risse durch Lupus und das Kontaktbüro oftmals wildernden Hunden zugeschrieben wurden, obwohl derartige Vorfälle vor dem Auftreten des Wolfes nur selten und eher vereinzelt auftraten. Ab dem Jahr 2010 mehren sich die Feststellungen ,,Wolf als Verursacher nicht auszuschließen". Wie erklärt sich die Staatsregierung diesen Dissens, lag dieser anderen Eingruppierung eine politische Entscheidung zu Grunde oder muss davon ausgegangen werden, dass es vor dem Jahr 2010 häufiger zu Falschbegutachtungen kam? Bis zum Jahr 2008 wurde Schadensausgleich nur für solche Fälle mit im wissenschaftl ichen Sin n,,typischen Merkmalen" einer Wolfstötung gewäh rt. Ab dem Jahr 2008 wurde die Regelung zur Zahlung von Schadensausgleich kulanter gestaltet, indem auch Fälle, in denen nicht klar zu unterscheiden war, ob ein Wolf oder ein großer Hund den Schaden verursacht hat, entschädigt wurden. Diese Entscheidung trug dem Umstand Rechnung , dass es in der Praxis schwer zu bewertende Fälle gibt. Die Gutachter haben insofern einzuschätzen, ob der Verursacher des Schadens ein ,,!Volf', ,,Wolf oder Hund", ,,Hund" war oder andere Todesursachen für den Tot des Nutztieres verantwortlich sind. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 35'1 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t216 Dresden, 26. 0 l. b n s¡mu1+ -l.) -C\¡ 01. tokrÀÍìdñRl.lr &r gdddthùmlñhldw & Uñú[ uid hdddÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraßê 1 0 1 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlìnien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meldên. * Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gnierte sow¡e fúr verschlusselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSIVI I N I STERI U I\4 FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie viele und welche Institutionen, Behörden und Unternehmen sind aktuell in irgendeiner Weise im Auftrag des Freistaates Sachsen oder nach Auftragsvergabe dem Freistaat Sachsen als Subunternehmen gemeldet, im Wolfsmonitoring- und Management beteiligt und welche konkreten Aufgaben werden von diesen jeweils wahrgenommen? Die Frage wird so verstanden, dass nach den außerhalb der Staatsregierung tätigen lnstitutionen, Behörden und Unternehmen gefragt wird. Behörden alle Landratsämter und Kreisfreien Städte des Freistaafes Sachsen sind entsprechend Managementplan für den Wolf in Sachsen für Öffentlichkeitsarbeit , Monitoring und Rissbegutachtung zuständig lnstitutionen Senckenberg Naturkundemuseum Görlitz, für die Koordinierung der wissenschaftlichen Beg leitu ntersuch ungen Sen cke n be rg I n stitut G el n h a u sen, für die genetischen U ntersuchungen Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (lZW, für Todesursachenfeststellung , parasitologische und virologische Untersuchungen Friedrich Löffler lnstitut als Subauftragnehmer des IZW Kontaktbüro Wölfe in Sachsen als Einrichtung des Landratsamtes Görlitz für die Offentlichkeitsarbeit zum Wolf im Freistaat Sachsen und zur Anleitung der Landratsämter und Kreisfreien Städte in Fragen der Öffe nt I i ch ke its a rbe it Unternehmen: LUPUS lnstitut für Wolfsfmonitoring und -forschung als Subauftragnehmer des Senckenberg Naturkundemuseum Görlitz Ulrich Klausnitzer (Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie) für die Präventionsberatung im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Frage 3: Wie erfolgt die fachliche Kontrolle der am Wolfsmonitoring und -management beteiligten privaten lnstitutionen und Unternehmen und welche Behörden oder öffentlichen lnstitutionen übernehmen diese? Die fachliche Kontrolle der am Wolfsmonitoring und Wolfsmanagement beteiligten privaten lnstitutionen erfolgt durch die jeweiligen staatlichen Auftraggeber in Form von gemeinsamen Beratungen und anzufertigenden Berichten. Frage 4: Wie ist die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten am sächsischen Wolfsmonitoring entsprechend Frage 2 organisiert und über welche Schnittstellen sowie in welcher Art und Weide sind in diesem System auch die Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden? Wie das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen organisiert ist, kann dem Managementplan für den Wolf in Sachsen entnommen werden. Grundsätzlich sind die Landratsämter und Kreisfreien Städte für die Umsetzung des Wolfsmanagements im Freistaat Sachsen zuständig. Sie werden fachaufsichtlich angeleitet und unterstützt. Die Gesamtkoordinierung des Managements obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UN4WEn UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 5: Sowohl für Vergrämungen als auch für Abschüsse von Wölfen oder Wolf-Hund-Mischlingen sind in jedem Fall Ausnahmegenehmigungen notwendig. Wer übernimmt in Sachsen aktuell derartige Maßnahmen, wie wurden diese Personen ausgesucht, wurden diese Personen geschult und wie sind diese Personen vertraglich gebunden? Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Vergrämen und Töten von Wölfen erfolgt durch die zuständigen Landratsämter und Kreisfreien Städte, im Bereich des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie im Bereich der Nationalparkregion durch die Landesdirektion Sachsen. Je nach Maßnahme werden durch die zuständigen Behörden geeignete Personen ausgesucht, die über die nötigen Voraussetzungen verfügen. Für Vergrämungsmaßnahmen stehen Mitarbeiter des Wolfsmanagements zur Verfügung, die entweder beim Freistaat Sachsen angestellt oder über das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Rahmen des Auftrags zur Durchführung der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen über einen Werkvertrag gebunden sind und die mit entsprechender Vergrämungsmunition bereits Übungsschießen durchgeführt haben. Für den Abschuss von Wölfen können die zuständigen Behörden auf Personen mit einem gültigen Jagdschein zurückgreifen. Eine Schulung ist in diesem Fall nicht nötig. Vertragliche Bindungen bestehen nicht. Mit freundl \ ù( ichen Grüßen [-* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-07-30T09:45:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes