STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.:6/13943 Thema: Befugnisse des Lupus Instituts im Rahmen des Wolfsmonitoring Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchem Umfang und über welche Verträge ist das Lupus lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung berechtigt, weitergehende Untersuchungen im Rahmen des Wolfsmonitoring zu veranlassen, die durch den Freistaat Sachsen finanziert werden (beispielsweise am IZW Berlin, bei der Senckenberg Gesellschaft oder von Tierär¿ten) und wie erfolgt in diesen Fällen die Abstimmung, ob diese zusätzlichen Untersuchungen im Rahmen des Wolfsmonitoring nötig sowie vom Freistaat Sachsen gewollt sind? Die genannten Untersuchungen sind Bestandteil der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen und werden im Rahmen des Auftrags des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durch das Senckenberg Naturkundemuseum Görlitz (SNMG) und seine Vertragspartner umgesetzt. Über die durch das LfULG vertraglich beauftragten wissenschaftlichen Begleituntersuchungen hinausgehende ,,weiterführende Untersuchungen" sind nicht bekannt. Frage 2: Welche Kosten fielen für zusätzlich beauftragte Untersuchungen entsprechend Frage I in den letzten 5 Jahren für den Freistaat Sachsen an? (Bitte Auflistung in Jahresscheiben .) Ða es keine ,,weitergehenden Untersuchungen" gibt, fallen auch keine Kosten an. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t217 Dresden, 2fo.O?.lO lî s¡mu1+ -!!- -C\¡ --o -! - 0r.zutuñrilúdrù$órhibbnlúl.dw&Unn[uidunffetui Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie fúr verschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUÏ\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: ln den Landkreisen Görlitz und Bautzen wird bei Unfällen mit Wölfen anstelle des eigentlich zuständigen Fachpersonals der Veterinär- und unteren Jagdbehörden das Lupus lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung hinzugezogen. ln welchem Umfang und mit welchen Befugnissen wird das Lupus Institut für Wolfsmonitoring und -forschung bei Unfällen mit Wölfen informiert bzw. hinzugezogen, in wie weit können die Mitarbeiterinnen von Lupus in diesen Fällen über den Verbleib und über weitere Untersuchungen der Tiere entscheiden? Die Verfahrensweise zum Umgang mit im Freistaat Sachsen tot oder verletzt aufgefundenen Wölfen ist dem Managementplan für den Wolf in Sachsen zt) entnehmen. Tot aufgefundene Wölfe werden nach der Begutachtung durch eine erfahrene Person (die vertraglich gebundenen Mitarbeiter des Büros Lupus) zu entsprechenden Untersuchungen an das Leibnitz lnstitut fur Zoo- und Wildtierforschung Berlin (lZW) verbracht. Verletzt aufgefundene Tiere werden durch eine erfahrene Person (die vertraglich gebundenen Mitarbeiter des Büros Lupus) und einen hinzugezogenen Tierarzt vor Ort im Gesundheitszustand bewertet, nötigenfalls betäubt und vor Ort oder in der Tierarztpraxis untersucht. Nach der Untersuchung gibt der Tierazt und die erfahrene Person (die vertraglich gebundenen Mitarbeiter des Büros Lupus) eine Empfehlung an das zuständige Landratsamt beziehungsweise an die Kreisfreie Stadt zum weiteren Umgang mit dem Tier. Die Entscheidung trifft das Landratsamt oder die Kreisfreie Stadt. Frage 4: Entscheidet das Lupus lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung bei Unfällen mit Wölfen, dass die Tiere für weitere Untersuchungen genutzt werden sollen, wer trägt in diesen Fällen die Kosten (die Landkreise oder der Freistaat Sachsen), welche Kosten sind in den letzten 5 Jahren für derartige Untersuchungen angefallen und gehört es zu den Aufgaben von LUPUS im Rahmen des Wolfsmonitoring entsprechend des Vertrages mit dem Freistaat Sachsen diese Tiere eigenmächtig weiteren lnstitutionen für Analysezwecke weiter zu leiten? (Bitte Auflistung der Kosten und der Kostenträger sowie Beschreibung der genauen Abläufe, in welchen Fällen verunfallte Wölfe für Untersuchungen freigegeben werden, wer dafür zuständig ist und wer in welchen Fällen die Kostenträger sind.) Es wird auf die Antwort zur Frage 3 venrviesen. Darüber hinausgehende Befugnisse hat das LUPUS-lnstitut nicht. Zu Fragen der Kosten wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Auch diese Kosten sind Bestandteil der wissenschaftlichen Begleituntersuchu ngen/Management. Frage 5: Totaufgefundene Wölfe werden mit hohem Aufwand nach Berlin transportiert und durch das IAN untersucht. Bei anderen Tieren, beispielsweise den Moritzburger Elchen, übernimmt die gleiche Aufgabe die landeseigene Untersuchungsanstalt in Dresden. Aus welchen Gründen erfolgen die Untersuchungen von totaufgefundenen Wölfen beim IZW in Berlin und nicht in der landeseigenen Untersuchungsanstalt in Dresden? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Bei streng geschützten Tierarten müssen die Länder im Rahmen der Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission berichten, wie viele Tiere der entsprechenden Art tot aufgefunden wurden und was die Todesursache war. Bei der Tierart Wolf haben die Bundesländer das kostenfreie Angebot des IZW zur Todesursachenfeststellung angenommen. Alle Bundesländer lassen die Wolfskadaver nach einem standardisierten Untersuchungsprotokoll untersuchen. lm Vergleich zur Landesuntersuchungsanstalt verfügt das IZW über einen der modernsten hochauflösenden Computertomografen Europas. Elche sind keine streng geschützte Tierart. Die Untersuchung des Elches aus dem Wildgehege Moritzburg erfolgt zut Abklärung der Todesursache und zur Erkennung möglicher lnfektionsquellen für die anderen Gehegetiere. Mit freundlichen Grüßen ï Thomas Schmidt a Seite 3 von 3 2018-07-30T09:44:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes