STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTËRIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach'10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Ðresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban (AfD) Drs.-Nr.: 6113947 Thema: Kleinkläranlagen - Mängel und Verwaltungszwang im Jahre 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Verwaltungszwangsmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen im Jahre 2017 angedroht , festgesetzt und angewendet? (Bitte aufgliedern nach Landkreisenn Anzahl und Art der Maßnahmen, Höhe eines etwai gen Zwan gsgeldes, Härtefäl le. ) Die von den zuständigen unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Jahr 2Q17 angedrohten, festgesetzten und angewendeten Verwaltungszwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen sind in der Tabelle in Anlage 1 zusammengestellt. Härtefälle wurden für das Jahr 2017 von den unteren Wasserbehörden nicht gemeldet. Die Beurteilung, welche Vorgehensweise in jedem konkreten Einzelfall notwendig und angemessen ist, liegt in der Zuständigkeit und im Ermessen der jeweiligen unteren Wasserbehörde. Frage 2: Wie viele Mängel an Kleinkläranlagen wurden im Jahre 2017 festgestellt? (Bitte aufgliedern nach Zweckverband, Anzahl und Art der Mängel.) Frage 3: Wie viele erhebliche Mängel an Kleinkläranlagen wurden im Jahre 2017 angezeigt und wie konnten diese jeweils behoben werden? (Bitte aufgliedern nach Art des Mangels, Zweckverband.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen 6t13947 lhre Nachricht vom 29. Juni 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t222 Dresden, 1(,07. )þf? s¡mut+ --. -st -ñ :!-\ !-= 0LzuluñÈlrlrLh&rsrtrñbùnlnht dùdhruMtrù¡d uddübÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung Zu erreichen mit den Stråßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeìchnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elêktronisch signìerte sowie fi¡r verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUNI FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die den unteren Wasserbehörden vorliegenden Angaben sind in der Tabelle in Anlage 2 zusammengestellt. Den Wasserbehörden liegen nicht die Zahlen zu sämtlichen festgestellten Mängeln an Kleinkläranlagen (KKA) vor. Gemäß S 48 Satz 3 Sächsisches Wassergesetz(SächsWG) in Verbindung mit $ 56 Satz I Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und $ 50 Absatz 1 SächsWG sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften (Aufgabenträger ) zuständig für die Übenvachung der Selbstübenuachung und Wartung der KKA. Gemäß S 5 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, über deren Selbstüberwachung und Wartung sowie deren Überuvachung (Kleinkläranlagenverordnung) vom 19. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 281), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) sind der zuständigen unteren Wasserbehörde nur die erheblichen Mängel sowie die trotz Fristsetzung nicht behobenen Mängel von der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft anzuzeigen. Frage 4 Welche der nach Frage 3 angezeigten Mängel stufte auch die Landesdirektion Sachsen tatsächlich als erheblich ein und welchen prozentualen Anteil haben die verschiedenen Arten der erheblichen Mängeljeweils an der Gesamtmängelanzahl? Die Landesdirektion Sachsen ist für die Übenruachung von Kleinkläranlagen nicht zuständig. Auf der Grundlage der 74 von den Aufgabenträgern im Jahr 2017 an die unteren Wasserbehörden gemeldeten erheblichen Mängel an Kleinkläranlagen (vergleiche Antwort zu Frage 2 und 3) wurden folgende prozentualen Anteile bei den im Jahr 2017 an Kleinkläranlagen festgestellten erheblichen Mängeln eingeschätzt: fortwäh rende Grenzwertübersch reitu ng bauliche Mängel keine Wartung Versickerung defekt keine Entschlammung rund 55 Prozent rund 22 Prozent rund 18 Prozent rund 4 Prozent rund einen Prozent Mt{reundlichen Grüßen üL, V.A Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Drs.6/13947 Kleinkläranlagen - Mängel und Verwaltungszwang im Jahr 2017 Anlage 1 Vollstreckung Stilllegungen/ ErsaEvornahmen Anzanl 0 keine 0 2 im Verfahren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vollstreckung Zwangsgeld Anzant 5 50 1 78 1 2 0 2 2 7 0 0 1 0 158 Androhung Sanierungsanordnungen (SAO) mit Zwangsmittelandrohung Ersatzvornahme Anzanl 0 keine 0 I (+ 1 angedroht) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 angêdrohtes und festEesetztes Zwanosoeld Anzant 321) 52 Sanierungsanordungen mit Zwangsgeldandrohung 31;1.500 EUR, Festsetzungsbescheide Zwangsgeld : 1;1.500 EUR Höhe angedrohtes neues Zwangsgeld: 2.500 EUR. 116;1.000-5.000 EUR 69; 1.500 EUR 20 4 3; 1.000 - 1.500 EUR 9; 1.000 EUR 0 0 3 0 312;1.000 - 5.000 EUR Landkreis Mittelsachsen Zwickau Erzgebirgskreis Vogtlandkreis Lkr Leipzig Görl¡tz Bautzen Nordsachsen Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Chemnitz Dresden T t) a) 1.500 EUR für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Sanierung der Abwasseranlage auf den Stand der Technik oder Einstellung der Gewässerbenutzung; b) 1.000 EUR für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Wahl der vorgenannten 1. Alternative oder nicht rechtzeitigen Anzeige mit Übersendung einer Kopie mit der verbindlichen Beauftragung einer Baufirma sowie eines verbindlichen Einbautermins Drs. 6/13947 Kleinkläranlagen - Mängel und Verwaltungszwang im Jah¡e 2017 Anlage 2 W¡e wurden die erheblichen Mängel beseitigt? 7 Behebung durch Fachfirma Nachrüstung Spulung Versickerungsanlage Schlammentnahme Reparatur lurch Wartunqsfirma behoben Curch Wartunosfirma behoben durch Wartunosfi rma behoben durch Wartunosfirma behoben durch Wartunqsf irma behoben durch Wartunqsfirma behoben durch Wartunasfirma behoben durch Wartungsf¡rma behoben durch Wârtunosf¡rma behoben durch Wartunosfìrma behoben durch WartunqsT¡rma behoben durch Wartungsfirma behoben durch Wartunqsfìrma behoben Anzahl behobener erheblicher Mängel 6 1 2 1 1 2 2 0 1 3 2 0 1 I 1 1 0 0 2 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 Art der erheblichen Mängel im Jahr 201 7 5 baul¡che Mângel bauliche Mångel Vers¡ckerung defekt iortwährende Greneertiiberschreitung cauliche Mängel (eine Wartung Versickerung defekt lortwåhrende Grenilertüberschreitung fortwährende Grenzwertüberschreitung lortwáhrende Grenzwertübeßchre¡tung ke¡ne erheblichen Mängel angeze¡gt ke¡ne Wartung bauliche Mängel Versickerung defekt iortwãhrende Grenzwertiìberschreìtung bauliche Mängel ke¡ne Wartung bauliche Màngel ke¡ne Entschlammung cauliche Mängel (eine erheblichen Mängel angezeigt (eine erheblichen Mängel angezeigt (eine erheblichen Mängel angezeigt (eine erheblichen Mängel angezeigt (eine erhebl¡chen Mängel angezeigt (eine erheblichen Mängel angezeigl (eìne erheblichen Mängel angeze¡gt (eine erheblichen Mängel angeze¡gt keine erheblìchen Mängel angezeigt iortwährende Grenilertüberschreìtung keine Wârtung ke¡ne erheblichen Mängel angezeigt keìne erheblichen Mångel angezeigt keine erheblichen Mãngel angeze¡gt keine erheblichen Mängel angeze¡gt keine erheblichen Nrângel angeze¡gt ke¡ne erheblichen Mãngel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt davon Anzahl erheblicher Mängel im Jahr2017 (in Anzahl Spalte 3 enthalten) 4 1 2 1 3 3 5 1 1 3 0 I 1 1 1 1 1 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl der vom AT angezeigten Mängel einschließlich erheblicher Mängel im Jahr 2017 1 2 1 20 5 1 1 4 3 1 3 1 2 1 2 3 1 4 0 0 20 5 6 1 0 260 10 tc 30 12 '10 8 0 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung 2 Versorgungsverband Grimma-Geitha¡n ZV WALL AZV lvluldenaue AZV Espenhain AZV Am Klosteruasser AZV Kamenz-Nord AZV Klosterberg qZV Obere Spree Bernsdorf Doberschau-Gaußig Schmölln-Putzkau Großpostw¡tz Hochkirch Hoyerswerda Kön¡gswartha KubschüÞ Neukirch/Lausitz zu Bischofswerda-Rôderaue RZV Zw¡ckau/y'Verdau AZV Lungwitztal/Steegenwìesen AZV Goeenthal ¿V Frohnbach es wurden von keinem AT Mángel angse¡gt Abwasseruerband Untere Döllnitz Gemeindeverualtung Wermsdorf Geme¡ndeveMaltung Cavertitz Oberes Dõllnitãal StadtveMaltung Belgern-Sch¡ldau ZAWDH Bad Dúben AZV M¡ttlere Mulde Stadtentwässerung Dresden GmbH Landkreis / kreisfreie Stadt 1 Landkre¡s Le¡pz¡g tsautzen Landkreis Zw¡ckau Landkreis Sächsische Schwe¡z Ostezgeb¡rge Landkre¡s Nordsachsenr) -H Dreden Stadt Leipz¡g se¡te 1 von 2 Drs. 6/13947 Kleinkläranlagen - Mängel und Verwaltungszwang im Jahre 2017 Anlage 2 W¡e wurden die erheblichen Mängel beseitigt? m¡t Zwangsgeldandrohung wurde die ordnungsgemáße Wartung ciurchoê-setzt durch Wartunosf¡rma behoben durch Wartungsfirma þehoben durch Wartunqsfirma behoben VeFickerungsanlage wurde 201 I errichfcf Anzahl behobener erheblicher Mängel 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 o 3 1 0 0 0 0 0 0 44 Art der erheblichen Mängel im Jahr 201 7 ke¡ne erhebl¡chen Mängel angezeigt ke¡ne Wartung keine erheblichen Mângel angezeigt ke¡ne erhebl¡chen Mängel angezeigt keine erhebl¡chen Mängel angezeìgt keine erhebl¡chen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angæeigt keìne erheblichen Mãnge¡ angeze¡gt keìne erheblichen Mânge¡ angeze¡gt ke¡ne erheblichen Mângel angezeigt ke¡ne erheblichen Mângel angeze¡gt fortwãhrende Grenilertiiberschreitung fortwãhrende Grenruertüberschre¡tung keine erhebl¡chen Mängel angøeigt fortwàhrende Grenilertüberschreitung baul¡che Mängel ke¡ne erheblichen Mångel angezeigt bauliche Mängel keine erheblichen Mängel angezeigt Fortwährende Greneerti¡berschreitung keine Wartung keine erheblichen Mängel angezeigt davon Anzahl erheblicher Mängel im Jahr 2017 (in Anzahl Spalte 3 enthalten) 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 o 1 0 1 0 2 0 74 Anzahl der vom AT angezeigten Mängel einschl¡eßl¡ch erhebl¡cher Mängel ¡m Jahr 2017 2 1 73 l3 to 24 4 1 27 0 1 1 1 8 'l I 1 4 14 2 0 742 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung Zweckverband WasseMerke Westezgebirge Zweckverband Wasseruerke Westezgebirge Zweckverband WasseNerke Westezgebirge AZV Olbemhau AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal Sladt Marienberg AZV Lungwìtztal/Steegenwiesen Zweckverband Abwasser Schlemata¡ (ZAST) AZV Zschopau/Gornau Zweckverband Wasseryersorgung und Abwasserentsorgung (ZWA Ha¡nichem) es wurden von keinem AT Mängel angseigt AZV Obere Freiberger Mulde ZWA MEV VVZV Freiberg 3emeinde Oberschôna Entsorgungsbetr¡eb der Stadt Chemnitz (ESC) keine Untertei¡ung in Aufgabenträger es wurden von ke¡nem AT l\4ängel angeze¡gt Landkre¡s / kreisfreie Stadt Ezgebrrgskre¡s Vogtlandkreis Landkre¡s Mittelsachsen Stadt ChemniÞ Landkre¡s Me¡ßen Landkreis Gôrl¡tz Summe tiefe dìfferenziert) übergeben. Alle übr¡gen Aufgabenträger ¡m Kreisgebiet gaben Fehlmeldungen ab oder konnten aufgrnd von Urlaubszeiten keine lnformation úbermitteln. seite 2 von 2 2018-07-30T09:46:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes