STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban (AfD) Drs.-Nr.: 6/13948 Thema: Unterhaltung Gewässer 2. Ordnung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Hat die Staatsregierung einen Überblick über die Kosten, die den Kommunen jährlich für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung entstehen? Die staatsregierung hat keinen Überblick über die den Kommunen für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung jährlich entstehenden Kosten. Von einer Abfrage bei den Kommunen wurde abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zut Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich die Finanzhoheit , die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen gehört. Selbstven¡valtungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach S 1 13 sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung gibt. Derartige Anhaltspunkte sind vorliegend nicht gegeben. Frage 2: Welche Uferlänge weisen die Gewässer 2. Ordnung in Sachsen insgesamt auf? Die uferlänge beträgt unter Annahme einer mathematischen Näherung (Verdoppelung der Gewässerlänge) 40.022 Kilometer. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 3. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t223 Dresden, ./L/.4( s¡mu[+ -OD Dl.tolu.turrlh&rSrhñþûñ¡iLt d@Éru'h[uidbñtuetuñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi.¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vvt/w.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kê¡n Zugang für elektronisch signierte sowie firr vêrschlüsselte elêktronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSTVII N I ST ERI U I\4 FÜR UIVIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 a Bei der Erfassung wurden folgende Gewässer beziehungsweise Gewässerabschnitte nicht berücksichtigt: Gewässer mit einer Länge < 500 Meter, die ohne wassen¡virtschaftliche Bedeutung sind, künstliche Gewässer, Grenzgewässer, fiktive Gewässerabschnitte zum Beispiel durch Talsperren, Gewässer 2. Ordnung, deren Unterhaltungslast ausnahmsweise nicht den Kommunen obliegt. Frage 3: Wie verteilt sich die Grundstücksnutzung entlang der Gewässer 2. Ordnung (Siedlung, Landwirtschaft, Forst, Grünland, Gewerbe etc.) in Prozent? Auf der Grundlage von Corine-Landcover-Daten aus dem Jahr 2006 können die Anteile der Flächennutzung an den Gewässern 2. ordnung wie folgt angegeben werden: Landnutzung an Gewässern 2. Ordnung in Prozent Siedlung Ackerland Dauergrünland Wald Standgewässer Sonstiges 13,5 32 7 17,9 33,4 2,1 0,3 Frage 4: Bestehen für Private und Unternehmen, auf die die Abgabenlast für die Gewässerunterhaltung umgelegt wurde, Fördermöglichkeiten und wenn ja, welche? Es bestehen keine spezifischen staatlichen Fördermöglichkeiten für Private und Unternehmen , auf die die Abgabenlast für die Gewässerunterhaltung umgelegt wurde. Mit freundlichen Gru ßen a a a a "u:*"ï' / r2^,fuft",(-_._ Seite 2 von 2 2018-07-20T09:24:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes