STAATS1VI1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13951 Thema: Krankenstand sächsischer Polizeibeamter 1. Halbjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/3135 antwortet die Staatsregierung: ,Quartalsweise liegen für die Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes kurzfristig verfügbare statistische Daten nur zur Anzahl der Erkrankungsfälle und der Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage sowie die daraus abzuleitenden prozentualen Gesamtkrankenstände und die prozentualen Krankenstände ohne Langzeiterkrankte (Erkrankungsdauer < 6 Wochen) vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der prozentuale Krankenstand der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2018 dar? (Bitte aufschlüsseln in Anlehnung an Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Dienststellen, Polizei Sachsen gesamt, 1. Halbjahr 2018, 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017, prozentualer Krankenstand aller Erkrankten, prozentualer Krankenstand Erkrankungsdauer 5 6 Wochen, prozentualer Krankenstand Erkrankungsdauer > 6 Wochen!) Der prozentuale Krankenstand aller erkrankten Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2018 stellt sich wie folgt dar: ,4111I !M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/9 Dresden, 31. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Dienststelle 5 6 Wochen > 6 Wochen Polizeidirektion Chemnitz 6,25 % 3,13 % Polizeidirektion Dresden 5,30 % 3,58 % Polizeidirektion Görlitz 6,25 % 4,57 % Polizeidirektion Leipzig 6,67 % 3,75 % Polizeidirektion Zwickau 6,11 % 3,84% Landeskriminalamt Sachsen 5,40 % 2,89 % Polizeiverwaltungsamt 5,48 % 0,91 % Präsidium der Bereitschaftspolizei 4,71 % 0,79 % Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2,98 % 0,79 % Gesamt 5,71 % 3,01 % Hinsichtlich der prozentualen Krankenstände des 1. sowie des 2. Quartals 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1 01 65 verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die Anzahl der Erkrankungsfälle der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2018 dar? (Bitte aufschlüsseln in Anlehnung an Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Dienststellen, Polizei Sachsen gesamt, 1. Halbjahr 2017, 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017, Erkrankungsfällen aller Erkrankten, Erkrankungsfällen ohne Langzeiterkrankte, Erkrankungsfälle der Langzeiterkrankten !) Hinsichtlich der Erkrankungsfälle erfolgt keine kontinuierliche differenzierte statistische Erfassung. Dauernd wird lediglich die Anzahl der Erkrankungsfälle insgesamt erfasst. Eine der Fragestellung entsprechend differenzierte Beantwortung wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des erfragten Zeitraums möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine (überwiegend händische) Auswertung der Krankenunterlagen der rund 12.000 Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes (PVD) der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzte Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde dies für die Beantwortung einen Zeitaufwand von rund 1.000 Stunden erforderlich machen. Aufgrund dieses Aufwands wäre Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN dies ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht möglich. Unter Beachtung der vorangehenden Ausführungen stellt sich die Anzahl der Erkrankungsfälle im 1. Halbjahr 2018 wie folgt dar: Dienststelle 1. Halbjahr 2018 Polizeidirektion Chemnitz 3.049 Polizeidirektion Dresden 3.756 Polizeidirektion Görlitz 1.788 Polizeidirektion Leipzig 5.045 Polizeidirektion Zwickau 1.553 Landeskriminalamt Sachsen 1.177 Polizeiverwaltungsamt 167 Präsidium der Bereitschaftspolizei 4.247 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1.177 Gesamt 21.959 Hinsichtlich der Anzahl der Erkrankungsfälle im 1. Halbjahr 2017 sowie des 1. und des 2. Quartals 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10165 verwiesen. Frage 3: Wie stellt sich die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten im 1. Halbjahr 2018 dar? (Bitte aufschlüsseln in Anlehnung an Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Dienststellen, Polizei Sachsen gesamt, 1. Halbjahr 2017, 1. Quartal 2017, 2. Quartal 2017, krankheitsbedingten Fehltagen aller Erkrankten, krankheitsbedingten Fehltagen ohne Langzeiterkrankte, krankheitsbedingten Fehltagen der Langzeiterkrankten!) Die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage der sächsischen Polizeivollzugsbediensteten stellt sich im 1. Halbjahr 2018 wie folgt dar: Alle Erkrankten Dienststelle 1. Halbjahr 2018 Polizeidirektion Chemnitz 27.943 Polizeidirektion Dresden 36.085 Polizeidirektion Görlitz 24.125 Polizeidirektion Leipzig 47.543 Polizeidirektion Zwickau 18.512 Landeskriminalamt Sachsen 10.863 Polizeiverwaltungsamt 1.272 Präsidium der Bereitschaftspolizei 22.076 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2.621 Gesamt 191.040 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Ohne Langzeiterkrankte Dienststelle 1. Halbjahr 2018 Polizeidirektion Chemnitz 18.610 Polizeidirektion Dresden 21.546 Polizeidirektion Görlitz 13.952 Polizeidirektion Leipzig 30.433 Polizeidirektion Zwickau 11.367 Landeskriminalamt 7.075 Polizeiverwaltungsamt 1.091 Präsidium der Bereitschaftspolizei 18.915 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2.071 Gesamt 125.060 Nur Langzeiterkrankte Dienststelle 1. Halbjahr 2018 Polizeidirektion Chemnitz 9.333 Polizeidirektion Dresden 14.539 Polizeidirektion Görlitz 10.173 Polizeidirektion Leipzig 17.110 Polizeidirektion Zwickau 7.145 Landeskriminalamt 3.788 Polizeiverwaltungsannt 181 Präsidium der Bereitschaftspolizei 3.161 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 550 Gesamt 65.980 = I R Hinsichtlich der Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage im 1. Halbjahr 2017 sowie des 1. und des 2. Quartals 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10165 verwiesen. Frage 4: Wie viele Beamtinnen und Beamte des sächsischen Polizeivollzugsdienstes, von denen bekannt ist, dass sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst für mindestens drei Monate nicht mehr genügen, deren auszuübende Funktion in der Regel jedoch die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr uneingeschränkt erfordert, gab es im 1. Halbjahr 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Eine Erhebung der Anzahl der Beamten des PVD, die länger als drei Monate den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den PVD nicht mehr genügen, erfolgt einmal jährlich zum Stichtag 31. Dezember. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass diese Beamten nicht dienstunfähig sind. Es wird dazu auch auf die Ausführungen in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9453 verwiesen . Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Eine Beantwortung der Frage 4 wäre nur nach (überwiegend händischer) Auswertung der Personalunterlagen der rund 12.000 Bediensteten des PVD der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Eine geschätzte Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde für die Beantwortung ein Zeitaufwand von rund 1.000 Stunden anfallen. Aufgrund dieses Aufwands wäre dies ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht möglich. 94t7 r22 nd tlic,hen ?rüßeni ..-- ; Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2018-08-01T09:17:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes