STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats ministe r SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/7581 Dresden, . Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. : 6/1396 Thema: Wohnungsbau auf dem Campus der TU Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: "Medienberichten zufolge hat der sächsische Staatsminister des Innern, Markus Ulbig, im Rahmen einer Veranstaltung am IWU Dresden am 15.04.2015 den Bau von 500 bis 1.000 Wohnungen auf dem Campus der TU Dresden angekündigt. .Diese Wohnungen könne man dann Studenten und für Mitarbeiter der TU anbieten', sagte Ulbig auf Nachfrage." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Entgegen der Aussagen in der Vorbemerkung der Fragestellerin hat Herr Staatsminister Ulbig den Bau von Wohnungen nicht angekündigt. Ausweislich der in Bezug genommenen Medienberichte hat er viel mehr als Kandidat für das Oberbürgermeisteramt der LHS Dresden geäußert, dass er sich 500 bis 1000 Wohnungen im Umfeld des jetzigen Campusgeländes vorstellen könne. Frage 1: Wie viele Wohnungen befinden sich gegenwärtig auf dem Campus der TU Dresden und in wessen Besitz? Auf dem Campus der TU Dresden stehen zwei Wohnungen im Eigentum des Freistaates Sachsen, davon ist eine leerstehend. Im Campusbereich gibt es neben den Flächen des Freistaates Sachsen auch Grundstücke im Eigentum Dritter, die zu Wohnzwecken genutzt Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTE'RIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN werden. Hierzu können keine Angaben erfolgen. Es sind weder Anzahl noch Eigentümer dieser Wohnungen hier bekannt. Frage 2: Wie viele Quadratmeter des TU Campus stehen für eine Bebauung mit Forschungs - und Wissenschaftseinrichtungen oder Wohnungen auf dem Campus der TU Dresden gegenwärtig zur Verfügung? Auf den landeseigenen Flächen im Kerncampus der TU Dresden ist beabsichtigt, an drei Standorten die bestehende Bebauung für Zwecke der Lehre und Forschung nachzuverdichten. Dies erfolgt durch Anbauten oder Neubauten nach vorherigem Abbruch. Es handelt sich um einzelne Flächen, die eine Größe zwischen 3.000 m2 und 5.000 m2 besitzen. Darüber hinaus stehen im näheren Umfeld des Kerncampus einzelne landeseigene Flächen als sogenannte Immobilienreserve für Zwecke der TU Dresden zur Verfügung. Die eventuell daraus resultierende bauliche Nutzung ist u. a. vom genehmigten Bedarf, der Einordnung in den Staatshaushalt sowie den baurechtlichen Maßgaben abhängig. Bisher ist beabsichtigt, diese Flächen in der Gebietskategorie Sonderbaugebiet Wissenschaften auszuweisen. Frage 3: Welche Überlegungen existieren beim SIB, im Zuge des Hochschulbaus auch Wohnungen auf dem Gelände der TU Dresden zu bauen? Im SIB bestehen keine entsprechenden Überlegungen. Frage 4: Welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die angekündigten Wohnungen in eine städtische Tochtergesellschaft der LHD (Stesad), Drewo o. ä. als Wohnungsbestand zu überführen? Eine generell-abstrakte Beantwortung ist nicht möglich, weil es maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens ankommt. Soweit der Staatsregierung bekannt ist, gibt^es auf kommunaler Ebene bisher erst verschiedene konzeptionelle Überiegungen füi^ eine mögliche kommunale Wohnungsgesellschaft in Dresden. Für eine wirtschaftl ^she Betätigung der Stadt Dresden sind i. U. die Vorschriften der Sächsischen Geme/jhde^dnung, Vierter Teil Gemeindewirtschaft, Dritter Abschnitt Unternehmen und Beteiljäun^ifen der Gemeinde zu beachten. lichen Grüßen MakKus Ulbig Seite 2 von 2 2015-05-20T15:53:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes