STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13963 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Juni 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremisti- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3389 Dresden, 31. Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN schen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Juni 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Freistaat SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung merzahl ggf. Bands, Liedermacher , Redner 1 01.06.2016 Meerane NPD Jahreshauptversammlung , Fusion der Kreisverbände „Zwickau- Westsachsen" und „Vogtland" 2 02.06.2018 Mücka „Brigade 8" ca. 100 Konzert mit Auftritt von GERMANIUM (Rheinland-Pfalz), STURMBRÜDER (Baden- Württemberg), UNGEBETENE GÄSTE (Mecklenburg -Vorpommern [MV]), BALTIC STORM (MV) 3 02.06.2018 Plauen Partei „Der Drit- * Kinderfest und te Weg", Stütz- Sammlung von punkt Vogtland Unterstützerunterschriften für die Europawahl 2019 4 03.06.2018 Döbeln Junge National- mind. sie- Soziale Aktion demokraten ben Rechts- „Kinder- und Fami- (JN) Mittelsach- extremisten lienfest" sen und ca. 90 Redner: Alexander Gäste Kurth Seite 3 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 5 03.06.2018 Chemnitz Partei "Der Drit- mind. fünf Verteilaktion von te Weg", Stütz- kleinen Geschenpunkt West- ken an Kinder im sachsen Rahmen des Kindertagsfestes eines nicht extremistischen Vereins 6 09.06.2018 Zwickau Partei "Der Drit- mind. drei Infostand, Motto: te Weg", Stütz- „Europa erwache - punkt West- Europäische Eidsachsen genossenschaft statt EU -Diktatur!" 7 09.06.2018 Grünhain- Rechtsextremis- ca. 450 Kampfsportveran- Beierfeld ten staltung „TIWAZ — Kampf der freien Männer" Redner: u. a. Matthias Fischer* 8 15.06.2018 Hoyerswerda Identitäre Be- acht Banneraktion und wegung Verteilung von Flyern 9 15.06.2018 Dresden NPD/JN * Postkarten- Verteilaktion 10 16.06.2018 Riesa NPD ca. 150 Sommerfest Redner: Arne Schimmer, Frank Franz, Peter Schreiber, Ines Schreiber Auftritt: „Freilich- Frei" 11 17.06.2018 Dresden NPD/JN ca. 20 Kundgebung: „Damals wie heute: Staatsschergen abstrafen!" Redner: Jens Baur Seite 4 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 0111M1 =Meil Freistaat SACHSEN 12 17.06.2018 Freiberg NPD Mittel- * Kranzniederlegung sachsen 13 21.06.2018 Plauen Partei „Der Drit- * Selbstverteidite Weg", Stütz- gungskurs für Kinpunkt Vogtland der und Frauen 14 23.06.2018 Raum Dres- JN * Sommersonnenden wendfeier 15 23.06.2018 Zwickau Partei „Der Drit- mind. zwei Infostand, Sammte Weg", Stütz- lung von Unterstütpunkt West- zerunterschriften sachsen zur Europawahl 2019 16 23.06.2018 Bautzen ldentitäre Be- mind. 18 Sommersonnenwegung wendfeier 17 23.06.2018 Grimma Rechtsextremis- mind. 200 „LuNIKOFF- OT Roda ten Sommerfest" 18 30.06.2018 Mücka „Brigade 8" * Konzert mit geplantem Auftritt von „OLDSCHOOL ROCKERS!" (n. b.), „THOYTONIA" (Sachsen [SN]), „NAPOLA" (Thüringen [TH]), Überraschungsband 19 30.06.2018 Schwarzen- Freigeist e. V. 500 Kundgebung „Freiberg geistiger Sommerabend 2018" Redner: u. a. Mario Löffler, Stefan Hartung Auftritt: Frank RENNICKE 20 30.06.2018 Dresden Identitäre Be- ca. zehn Kundgebung wegung „Schlepper demaskieren " Seite 5 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 21 30.06.2018 Zschopau Rechtsextremis- ca. 200 Zeitzeugenvortrag ten * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht -extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Juni 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht -extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Das LfV Sachsen besitzt daher keine rechtliche Grundlage zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten über Veranstalter, Organisatoren, Bands, Liedermacher und Redner ohne Extremismusbezug. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Nr. Datum Ort Veranstaltung ggf. Bands, Lie- Anzahl der dermacher, Redner rechtsextremisti - schen Teilnehmer 1 04.06.2018 Dresden Beteiligung an PEGIDA * 2 17.06.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremis- * ten an der bundesweiten Aktion „Tag der Patrioten", in Dresden beworben und durchgeführt von PEGIDA 3 30.06.2018 Chemnitz Beteiligung der Partei „Der Dritte * Weg", Stützpunkt Westsachsen, an einer Veranstaltung der Freien Presse *Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 6 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Juni 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Nr. Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher , Redner 1 02.12.2017 Horka Rechtsextremis- ca. 300 Konzert mit ten FRONTALKRAFT (Brandenburg [BBD, BLITZKRIEG (SN) und CONFIDENT OF VICTORY (BB) 2 März 2018 Leisnig Die Partei „Der mind. zwei Reinigungsaktion an Dritte Weg", Denkmal Stützpunkt Mittelsachsen 3 06.05.2018 Ostrau JN Mittelsach- mind. fünf Reinigungsaktion und Ritt- sen mitz 4 08.05.2018 Freiberg, Die Partei „Der mind. zwei Reinigungsaktion Oederan, Dritte Weg", von Kriegsdenkmä- Leisnig Stützpunkt Mit- lern telsachsen Seite 7 von 8 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit freUndlichen Grüßen -L 1 1 1 -•••••• • / 7 Prof.`Dr. Roland VVoller Seite 8 von 8 2018-07-31T10:12:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes